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Laut der Zeitschrift für Allgemeinmedizin steigt in Hausarztpraxen die Nachfrage nach Beratungsgesprächen zur Patientenverfügung. Das ist eine positive Entwicklung, denn leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen das Dokument ohne das notwendige Hintergrundwissen erstellen. Im schlimmsten Fall ist es dann im Ernstfall nicht gültig, wie es z. B. bei Formularen zum Ankreuzen oder Mustern oft der Fall ist. Das hat in der Vergangenheit sogar zu weitreichenden Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Patientenverfügung geführt, laut denen das Vorsorgedokument seine Bindungswirkung nur entfaltet, wenn es hinreichend präzise formuliert ist. Wir erklären, wie Ihr Hausarzt Ihnen beim Erstellen einer wirksamen Patientenverfügung helfen kann.
Laut § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch, dem Gesetz zur Patientenverfügung, müssen Sie weder einen Arzt noch einen Notar oder Anwalt aufsuchen, um eine gültige Patientenverfügung zu erstellen. Das Dokument gilt mit Ihrer eigenen Unterschrift. Doch insbesondere der Hausarzt kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall genau so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen. Vor allem drei Gründe sprechen dafür, sich das Dokument vom Hausarzt unterschreiben zu lassen:
Nutzen Sie also wenn möglich die Gelegenheit, sich von einem Arzt Ihres Vertrauens ausführlich beraten zu lassen, dokumentieren Sie dies in Ihrer Patientenverfügung und lassen Sie sich zuletzt die Einwilligungsfähigkeit durch die ärztliche Unterschrift bestätigen. So kommt im Ernstfall im Krankenhaus keine Unsicherheit darüber auf, ob Sie zu dem Zeitpunkt des Verfassens auch einwilligungsfähig waren.
Das Erstellen einer Patientenverfügung beim Hausarzt ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL. Sie zahlen die Rechnung also im Normalfall selbst. Je nachdem, was Sie mit Ihrem Arzt vereinbaren, führt er mit Ihnen z. B. Beratungsgespräche, führt symptombezogene oder psychiatrische Untersuchungen durch und hilft Ihnen beim Aufsetzen des schriftlichen Dokuments. Die einzelnen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In unserem Ratgeber zu den Kosten der Patientenverfügung erfahren Sie, wie viel Geld Sie für welche Leistung einkalkulieren müssen. Wichtig: Sparen Sie beim Erstellen dieses wichtigen Vorsorgedokuments nicht am falschen Ende. Auf eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung bzw. eine juristische Beratung können Sie eher verzichten als auf medizinisch eindeutige Formulierungen. Der Hausarzt ist darum in jedem Fall ein geeigneter Ansprechpartner. Patientenverfügung von Afilio - von Ärzten empfohlen Die Patientenverfügung von Afilio haben wir in Zusammenarbeit mit Ärzten und Juristen entwickelt. Erstellen Sie Ihre rechtssichere Patientenverfügung mit wenigen Klicks und lassen Sie sie anschließend vom Arzt Ihres Vertrauens unterschreiben. Häufig gestellte FragenWer stellt eine Patientenverfügung aus? Sie können die Patientenverfügung ganz einfach mit Hilfe einer Vorlage oder eines digitalen Anbieters erstellen. Mit Ihrer Unterschrift wird sie automatisch gültig. Sinnvoll ist es, sie anschließend noch einmal von einem Arzt unterschreiben zu lassen. Er bestätigt damit, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig waren. Kann man eine Patientenverfügung selbst erstellen? Sie können Ihre Patientenverfügung selbst schreiben. Davon ist allerdings abzuraten, denn verschiedene BGH-Urteile geben vor, dass die Verfügung rechtssicher sein muss. Wer ohne Hilfe eine eigenes Dokument aufsetzt, läuft Gefahr, dass dieses im Zweifel eben nicht rechtsgültig und damit unwirksam ist. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung lieber mit Afilio – garantiert rechtssicher, einfach und umfassend.
In diesem Artikel gehen wir auf den wesentlichen Inhalt zum Erstellen eines Formulars für die Patientenverfügung ein. Es gibt eine große Anzahl von Mustern, Formularen und Vorlagen für Patientenverfügungen. Ob Sie tatsächlich für Ihre Zwecke und Vorhaben ein fertiges Formular benutzen müssen Sie als Patient zwar entscheiden, doch es ist auf jeden Fall ratsam dies mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Die Patientenverfügung bringt nicht nur die unterschiedlichen Wertvorstellungen des betroffenen Menschen zum Ausdruck sondern entscheidet im Ernstfall über Leben und Tod. Der Arzt wird Sie bei der Besprechung auch auf die verschiedenen Formulare zu den Patientenverfügungen hinweisen. Zudem kann er Ihnen auch inhaltlich helfen, denn exakte Aussagen zu den einzelnen Situationen sind für Laien schwerlich zu treffen. Jeder Mensch hat zwar die Vorstellung, dass er bestimmte ärztliche Maßnahmen für sich ablehnt, doch was in der betreffenden Situation tatsächlich angezeigt ist kann er ganz schwer beurteilen. Trotzdem ist es mit ärztlicher oder anwaltlicher Hilfe (Anwalt im Gesundheitsrecht) möglich zu bestimmen, was an lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht ist und was unterbleiben soll. Patientenverfügungsformular anfordern:Hier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.Wo bekomme ich Formulare für eine Patientenverfügung? Hinweisen möchten wir ganz besonders auf die folgenden vorgefertigten Formulare folgender Institute: In welchen Situationen sollte die Patientenverfügung wirken? Formulare zur Patientenverfügung enthalten zum Beispiel meist Aussagen zu folgenden Fällen:
Kann ich bestimmte Maßnahmen in diesen Fällen ablehnen? Ja, Sie können für alle aufgeführten Fälle in Ihrer Patientenverfügung Vorgaben für den Art machen und zwar zu folgenden ärztlich vorgesehenen Behandlungen:
Dies betrifft folgende Maßnahmen:
In jedem Fall ist der Arzt gehalten, sich bei Anwendbarkeit eng an die Vorgaben der Vorsorgevollmacht zu halten. Die Patientenverfügung wird trotzdem in der konkreten Notfall-Situation vom Arzt überprüft. Was sollte noch in meiner Patientenverfügung stehen? Um den vermuteten Willen sicherer feststellen zu können, wäre es auch gut, zu den eigenen Lebensvorstellungen, die eigene religiöse Einstellung Stellung zu nehmen. Auch die Beurteilung von Schmerzsituationen und schweren bleibenden Körperschäden in der nachfolgenden Lebenszeit sollte unbedingt mitgeteilt werden, damit sich der behandelnde Arzt ein Bild machen kann. Fazit: Das Erstellen einer Patientenverfügung hilft nicht nur dem behandelnden Arzt in Ihrem Sinne zu handeln, sondern vor allem auch Ihren Angehörigen, die ohnehin in einer sehr schwierigen Situation mitunter total überfordert sein könnten. |