Ab wann gilt die ausgangssperre ab 21 uhr

Der Landkreis Karlsruhe zieht nach: Ab Freitag gelten auch hier schärfere Corona-Regeln. Im Stadtkreis Karlsruhe müssen Ungeimpfte bereits seit einigen Tagen ab 21 Uhr zuhause bleiben.

Für Ungeimpfte und nicht Genesene gilt ab Freitag, 21. Januar, im Landkreis Karlsruhe eine nächtliche Ausgangssperre. Darauf weist das Landratsamt hin. Hintergrund ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis zwei Tage in Folge – nämlich am Mittwoch und Donnerstag – über 500 lag.

Ausgangssperre für Ungeimpfte und nicht Genesene ab 21 Uhr

Der Landesverordnung zufolge besteht dann ab dem Folgetag die Einschränkung. Sie gilt jeweils von 21 bis 5 Uhr. Die Ausgangssperre greift nun also ab Freitagabend, 21. Januar.

Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

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Wer immunisiert ist, darf auch zu später Stunde weiter nach draußen. Am Mittwoch hatte der Landkreis eine Inzidenz von 541,8, am Donnerstag wurde mit 622,1 gar die nächste Hundertermarke geknackt. Im Stadtkreis Karlsruhe gilt die nächtliche Ausgangssperre schon seit dem vergangenen Samstag, 15. Januar.

Ausnahmen gibt es bei „triftigen Gründen“

Auch für Ungeimpfte oder nicht Genesene gibt es Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung – wenn „triftige Gründe“ vorliegen. Den Landesvorgaben zufolge bestehen diese beispielsweise im Hinblick auf die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gassigehen mit dem Hund ist gestattet, der dringende Arztbesuch ebenso.

Erlaubt sind zudem Spaziergänge sowie körperliche Bewegung allein im Freien. Auch der Besuch von Gottesdiensten oder Gemeinderatssitzungen bleibt niemandem verwehrt. Befreit von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind, so das Landratsamt.

Die Maßnahme tritt den aktuellen Regeln zufolge wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.

In Karlsruhe gelten ab Samstag schärfere Corona-Regeln. Damit unterscheidet sich die Stadt vom Landkreis.

Für Ungeimpfte und nicht Genesene gilt ab Samstag in Karlsruhe eine nächtliche Ausgangssperre. Darauf weist das Landratsamt hin. Hintergrund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt zwei Tage in Folge – nämlich am Donnerstag und Freitag – über 500 lag.

Der Landesverordnung zufolge besteht dann ab dem Folgetag die Einschränkung. Sie gilt jeweils von 21 bis 5 Uhr. Die Ausgangssperre greift nun also ab Samstagabend, 15. Januar.

Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Wer immunisiert ist, darf auch zu später Stunde weiter nach draußen. Am Donnerstag hatte Karlsruhe eine Inzidenz von 547,3, am Freitag wurde mit 608,6 gar die nächste Hundertermarke gerissen.

Ausnahmen von der Corona-Ausgangssperre für Ungeimpfte in Karlsruhe

Doch auch für Ungeimpfte oder nicht Genesene gibt es Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung – wenn „triftige Gründe“ vorliegen. Den Landesvorgaben zufolge bestehen die beispielsweise im Hinblick auf die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gassigehen mit dem Hund ist gestattet, der dringende Arztbesuch ebenso.

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Erlaubt sind zudem Spaziergänge sowie körperliche Bewegung allein im Freien. Auch der Besuch von Gottesdiensten oder Gemeinderatssitzungen ist niemandem verwehrt. Befreit von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind, so das Landratsamt.

Die Maßnahme tritt den aktuellen Regeln zufolge wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.


Am Donnerstag lag die Inzidenz im Landkreis Sigmaringen am zweiten Tagen nacheinander über dem Grenzwert 500. Am Donnerstagabend meldete das Landesgesundheitsamt eine 7-Tage-Inzidenz von 568. Die Corona Verordnung sieht daher wieder eine Ausgangssperre für nicht immunisierte Personen vor.

Die Ausgangssperre gilt ab Freitag, 21. Januar, 21 Uhr, für alle, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder nicht genesen sind.

Wer nicht immunisiert ist, muss künftig zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens zu Hause bleiben. Ausnahmen sind aus triftigen Gründen möglich. Beispiele sind: Besuche beim Arzt und sonstige Notfälle, Gassigehen mit dem Hund, Sport alleine, der Weg zu Ausbildung oder Arbeit oder auch der Besuch eines Lebenspartners. Zuletzt hatte es vom 24. November 2021 bis 15. Dezember 2021 eine solche Ausgangssperre im Landkreis Sigmaringen gegeben. Das Gesundheitsamt des Landratsamts Sigmaringen hatte am Donnerstagabend offiziell festgestellt und amtlich bekanntgemacht, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen damit die verschärften Maßnahmen durch das Landratsamt in Kraft gesetzt werden. Die Regelung gilt nicht mehr, sobald nach Feststellung des Gesundheitsamtes die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.

Auch wenn die Inzidenz im Landkreis Sigmaringen aktuell unter dem Landesdurchschnitt liegt, verzeichnete das Gesundheitsamt in dieser Woche einen starken Anstieg der Fallzahlen. Im Fokus stehen insbesondere Schulen und Kitas. In den ersten drei Tagen dieser Woche wurden 4 Kita-Gruppen und 6 Schulklassen aufgrund von Ausbruchsgeschehen in Quarantäne gesetzt. In den Pflegeheimen gibt es aktuell keine Häufungen. Es bleibt zu hoffen, dass dort eine hohe Durchimpfungsrate und die gut umgesetzten Hygienemaßnahmen größere Ausbruchsgeschehen durch die viel ansteckendere Omikron-Variante verhindern können.

Ab wann gilt die ausgangssperre ab 21 uhr
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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen.

Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 2022

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert und zugleich zum 28. Mai 2022 wie folgt angepasst:
     
  2. Mit Ausnahme des ÖPNV gilt in den Bereichen, in denen die 16. BayIfSMV eine Maskenpflicht vorsieht, künftig statt einer FFP2-Maske eine medizinische Gesichtsmaske. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
     
  3. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.

Stand der nachfolgenden FAQ: 30. Mai 2022

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für Ungeimpfte in den Kreisen Schwarzwald-Baar, Ostalb und Biberach. Dort dürfen sie nur aus triftigem Grund auf die Straße.

Wegen eines außergewöhnlich starken Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen Ungeimpfte in drei Landkreisen von Montag an nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21 und 5 Uhr nur noch beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, so der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, am Samstag. In einem Schreiben an die Gesundheitsämter, das dem SWR vorliegt, weist Lahl die Behörden zur Umsetzung an. Der für das Ministerium ausschlaggebende Schwellenwert sei 600 und eine dynamische Lage, sagte Lahl.

Ob weitere Kreise hinzukommen? Wenn die Entwicklung so bleibe, "dann ja", so Lahl im SWR. Es gelte jetzt, schnellstmöglich die vierte Welle zu brechen. "Die Ursache dieser vierten Welle sind die nicht Geimpften", so Lahl weiter. Deswegen müsse man Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, dass diese Menschen nicht weiter zum Infektionsgeschehen beitragen.

Sehen Sie hier das komplette Interview mit Uwe Lahl:

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Auch deshalb sei der Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel von Montag an ausschließlich geimpften und genesenen Besuchern und Kunden gestattet, so Lahl. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen, wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Baden-Württemberg plant eine Verschärfung der Alarmstufe. Welche Regeln dann gelten sollen lesen Sie hier:

Baden-Württemberg

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Die Zahl der Corona-Neuinfektionen und der Covid-19-Erkrankten steigt weiter. Baden-Württemberg plant deshalb eine neue "Alarmstufe" und setzt verstärkt auf 2G Plus. Ein Überblick.  mehr...

Ganztägige Ausgangssperren als weiterer Schritt?

Neu entfacht werden könnte mit diesem Schritt die Frage, wie wirksam vor allem nächtliche Ausgangssperren sind. Man erhoffe sich von dieser Maßnahme eine Wirkung, da dadurch die nächtlichen Begegnungen wie Partys oder der Besuch bei Freunden reduziert werden könnten, so Lahl. "Wenn diese Maßnahme nicht reicht, dann muss man das zeitlich ausdehnen auf den Tag."

Einen generellen Lockdown auch für Geimpfte wolle man nicht, weil diese Personen nichts mit der Infektion zu tun hätten - "und sie haben es auch nicht verdient", sagte Lahl dem SWR.

Hotspots mit Inzidenzen über 600

Das Landesgesundheitsamt hatte am Donnerstag für den Schwarzwald-Baar-Kreis einen außergewöhnlich starken Anstieg des Infektionsgeschehens innerhalb der vergangenen sieben Tage gemeldet.

"So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner nach dem angegebenen Berichtsstand bei einem Wert von 659,6 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt", hieß es. Am Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Ostalbkreis bei 702,2 und im Kreis Biberach bei 631,9. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis wird der Wert aktuell mit 606,0 angegeben. Über der 600er-Marke lag am Samstag auch der Stadtkreis Pforzheim (637,2). Weitere elf Stadt- und Landkreise wiesen einen Wert über 500 auf.

Generelle Absage von Weihnachtsmärkten droht

Für das ganze Land könnten indes Weihnachtsmärkte abgesagt werden. Man schwanke, ob es Sinn mache, sie stattfinden zu lassen, so Lahl. Er wolle die Weihnachtsmärkte aber stattfinden lassen. Möglicherweise müsse man auf die 2G- oder 2G-Plus-Regelung zurückgreifen.

Generell sollen in Baden-Württemberg von dieser Woche an nochmal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen, was auch für viele Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Es gilt da allerdings eine Übergangsregel für den Freizeitbereich wie Sport- und Bildungsangebote bis nach den Weihnachtsferien. Die neue Corona-Verordnung wird derzeit erarbeitet.

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Die Regierung BW will die Corona-Regeln verschärfen: Die neue Verordnung sieht Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte, Obergrenzen bei Veranstaltungen und 2G für Jugendliche vor.  mehr...

Schon seit Mittwoch gilt die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.

Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatten die Kommunen ermahnt, ihre Corona-Kontrollen deutlich zu verschärfen. Das Land beobachte mit großer Sorge, dass vielerorts grundlegende Schutzmaßnahmen völlig unzureichend umgesetzt würden, schrieben die beiden am Freitag in einem Brief an Städte und Gemeinden.

Regierungschefs ermahnen Kommunen

Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie hätten kürzlich gezeigt, dass etwa die Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen oft nachlässig sei. Auch werde häufig die Maskenpflicht nicht eingehalten. "Wir appellieren daher dringend an Sie, die Kontrollen insbesondere an Orten mit erhöhtem Infektionsrisiko durch die Ortspolizeibehörden deutlich zu verstärken und die Sanktionsmöglichkeiten nach der Corona-Verordnung auszuschöpfen", heißt es in dem Brief.

Nach Eintritt der Alarmstufe im Land und angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage in Baden-Württemberg fordert der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Stoch, die nötigen strengeren Corona-Regeln nicht nur zu verhängen, sondern auch durchzusetzen: "Dazu sind unsere Kommunen aber auf die Unterstützung des Landes angewiesen."

Das Land müsse die Kommunen und ihre Behörden finanziell und personell unterstützen. "Umso mehr, wenn gegen die vierte Welle kein kompletter Lockdown, sondern differenziertere 3G- oder 2G-Modelle helfen sollen", sagte Stoch dazu am Samstag. Bisher werde die Einhaltung der nötigen Maßnahmen sehr unterschiedlich und oft allenfalls oberflächlich kontrolliert.