In der Stadt ist die Parkplatzssuche mit einem Transporter nicht immer leicht. Nicht nur weil das Fahrzeug größer ist, sondern auch weil Sie es nicht immer überall abstellen dürfen. Wie Sie das Parken Ihres Transporters im Wohngebiet am besten organisieren und was Sie vorab für einen reibungslosen Umzugstag tun können, erklären wir hier.

Bei großen LKW über 7,5 Tonnen ist die Regelung klar: Sie dürfen nur vorrübergehend und auf keinen Fall nachts im Wohngebiet parken. Aber wie sieht es mit dem kleinen Transporter aus, den Sie für den Umzug angemietet haben?

Kleinere Sprinter oder Transporter parken im Wohngebiet rund um die Uhr völlig legal. Laut StVO § 12 Halten und Parken ist es nur Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen verboten, zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zu parken. Auch Kraftfahrzeughänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,0 Tonnen sind von dieser Regelung betroffen.

Transporter, die Sie für Ihren Umzug mieten, haben nur in seltenen Fällen ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Somit sind sie von der Einschränkung nicht betroffen und dürfen wie reguläre PKW im Wohngebiet parken – auch nachts.

Transporter parken im Wohngebiet: Parkplatzmarkierungen beachten

Mit jedem Fahrzeug müssen Sie im Wohngebiet darauf achten, dass Sie eventuell vorhandene Parkplatzmarkierungen einhalten. Sind die Parkplätze mit weißen Strichen gekennzeichnet, dürfen Sie auch nur innerhalb dieser Ihr Fahrzeug abstellen. Das ist mit einem großen Transporter nicht ganz so einfach. Lassen Sie sich im Zweifelsfall einweisen.

Tipp:Sie dürfen zwar nicht rechts und links über die Markierungen hinausragen, mit einem Transporter zwei PKW-Parkplätze zu belegen ist aber erlaubt

Natürlich dürfen Sie auch für das schnelle Be- oder Entladen Ihres Transporters im Wohngebiet niemals eine Einfahrt oder gar eine Feuerwehrzufahrt blockieren. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass ein Parkplatz direkt vor der Türe frei ist, können Sie im Vorfeld ein Halteverbot beantragen. Dann ist das Transporter-Parken im Wohngebiet ganz stressfrei.

Parken leicht gemacht: Halteverbotszone einrichten

Damit das Parken Ihres Transporters am Umzugstag auch ordnungsgemäß verläuft, sollten Sie sich mindestens 14 Tage vor dem großen Tag um ein vorübergehendes Park- bzw. Halteverbot kümmern. Den Antrag dafür stellen Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Amt für öffentliche Ordnung Ihrer Stadt. Die dazugehörigen Halteverbotsschilder können Sie hingegen bei verschiedenen Firmen anmieten.

Ganz wichtig: Das vorübergehende Halteverbot wird grundsätzlich nur für ein einziges Umzugsfahrzeug erteilt! Wenn Sie also mit mehr als einem Transporter im Wohngebiet parken möchten, müssen Sie diese Ausnahme gut begründen können. Zudem sollten Sie vorab nachschauen, wo Sie das Halteverbot einrichten dürfen: Im Bereich eines absoluten Halteverbotes, von Behindertenparkplätzen und vor Einfahrten darf die Zone nämlich nicht eingerichtet werden. Rettungswege sind ebenfalls tabu.

Die Anträge fürs vorübergehende Halteverbot können Sie persönlich im Servicebüro der Straßenverkehrsbehörde stellen. Auch finden Sie die Formulare oftmals online auf der Webseite Ihrer Stadt – entweder als PDF zum Herunterladen, Ausfüllen und Verschicken oder als praktisches Online-Formular. Notwendige Angaben umfassen dabei meist

  • den Anlass des Halteverbots (Umzug, Möbelanlieferung etc.),
  • den Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll (Obergrenzen für die Buchungsdauer beachten!)
  • den Ort und
  • den räumlichen Umfang – also, wieviel Platz Ihr Fahrzeug an Stellfläche einnehmen wird.

Bei Bedarf können Sie Ihrem Antrag aufs Transporter-Parken im Wohngebiet auch eine Handskizze beifügen, auf der genaue Angaben zur Position und Länge des Parkverbots vermerkt sind. Wichtig: Rechnen Sie gut vier bis fünf Meter hinzu, um den Transporter vernünftig Parken sowie Be- und Entladen zu können.
Die Behörde prüft nun Ihren Antrag und erteilt Ihnen, wenn alles glattgeht, die Erlaubnis fürs Halteverbot.

Und was kostet der Spaß?

Die Kosten eines vorübergehenden Halteverbots sind von Stadt zu Stadt und deren Bezirke sehr unterschiedlich. Rechnen Sie durchschnittlich mit einem Betrag von 25 bis 40 Euro pro Tag. Das ist allerdings ein Schnäppchen gegen das, was Sie beim Verstoß gegen das Verbot, einen Transporter im Wohngebiet zu parken, erwartet: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer saftigen Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden!

Sobald Sie Ihre offizielle Parkverbot-Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die entsprechenden Verkehrszeichen aufstellen. Wer überlegt, sich das Geld für die Genehmigung zu sparen und einfach so ein paar Schilder aufzustellen, sollte das lieber ganz schnell vergessen: Im Worst Case wird Ihr Umzugswagen durchs Ordnungsamtes einfach abgeschleppt und Sie werden wiederum gehörig zur Kasse gebeten.

Und so läuft’s am Umzugstag

Die gemieteten Schilder fürs Halteverbot müssen in der Regel rund 72 Stunden vorm eigentlichen Umzugstermin aufgestellt werden – nur so können Falschparker am Umzugstag ermahnt und ggf. abgeschleppt werden. Die Angaben hierzu halten Sie im sogenannten Aufstellungsprotokoll fest, das Ihnen die Stadt mit der Genehmigung zugesendet. Nachdem Sie noch Datum und Name auf diesen verzeichnet haben, kann es drei Tage später mit dem Umzug losgehen – und Ihr Transporter bequem im Wohngebiet parken.

Legen Sie die Haltverbot-Genehmigung am Umzugstag am besten gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres Transporters. Sobald Sie den Umzug hinter sich gebracht haben, bringen Sie Ihren Wagen zum Vermieter zurück, geben die Schilder wieder ab und nisten sich anschließend gemütlich in Ihrem neuen Heim ein.

Wo dürfen lkw nicht parken

Titelbildquelle: #103010691 | Urheber: © ifeelstock – Fotolia.com