Wo beantrage ich pflegegeld für meine mutter

Um Pflegegeld beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen Pflegegeldantrag gestalten die jeweils zuständigen Versicherungsanstalten zwar sehr einfach, einiges muss jedoch dabei beachtet werden, um vom ersten Tag der Antragstellung an, seinen Anspruch geltend zu machen. In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen zum Antrag auf Pflegegeld und am Ende des Artikels können Sie die Formulare für die Pflegegeldanträge aller relevanten Versicherungsanstalten herunterladen.

Wie kann ich den Antrag auf Pflegegeld stellen?

Der Antrag für Zuerkennung von Pflegegeld kann formlos oder per Formular beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingebracht werden. Sollte ein Antrag irrtümlich an eine falsche Stelle geschickt werden, wird dieser automatisch umgeleitet.

Bei welchen Stellen kann ich den Antrag auf Pflegegeld stellen?

Bei den folgenden Stellen können Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Sie können dazu entweder das Formular herunterladen, den Antrag online ausfüllen, oder persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen und dort den Antrag auf Pflegegeld ausfüllen.

Einen Antrag stellen können Sie in den meisten Fällen bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt), ansonsten falls zutreffend bei der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter), bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft), bei der VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) oder bei der SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern). Klicken Sie auf den für Sie passenden Link, und Sie werden direkt zum Antragsformular weitergeleitet.

Am Ende des Artikels finden Sie die Formulare zum Herunterladen, für den Fall, dass Sie diese lieber händisch ausfüllen und per Post an die zuständige Versicherungsanstalt versenden möchten.

Signatur

Ihr Antrag muss signiert werden, entweder händisch oder per elektronischer Signatur. Um die Frist zu wahren, kann der Antrag auch ohne Signatur geschickt werden, die Unterschrift kann nachgebracht werden. Auch wenn Sie keine Online-Signatur haben, können Sie den Antrag also dennoch online ausfüllen.

Welche Anträge kann ich stellen?

Sie können einen Antrag auf Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes stellen oder, im Falle eines bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, unter gewissen Umständen auch einen Antrag darauf, dass das Pflegegeld ganz oder teilweise nicht ruht sowie einen Antrag auf Vorschuss bei Familienhospizkarenz.

Antrag auf Zuerkennung

Wenn Sie einen ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten haben und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich liegt, können Sie einen Antrag auf Zuerkennung nach dem Bundespflegegesetz stellen.

Antrag bei Erhöhung des Pflegebedarfs

Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist ein neuerlicher Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes nach dem Bundespflegegesetz möglich. Sinkt der Pflegebedarf, wird das Pflegegeld herabgesetzt oder nicht weiter ausbezahlt.

Antrag, dass das Pflegegeld ganz oder teilweise nicht ruht

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt, Reha oder Kuraufenthalt ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag bis zum Tag der Entlassung, wenn der Bund, ein Landesfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt überwiegend für die Kosten der Pflege aufkommen. Wenn auch die Pflegeperson als Begleitperson stationär aufgenommen wird oder Kosten für die Pflegeperson auch während des Krankenhausaufenthalts zu tragen sind, können Sie beantragen, dass das Pflegegeld auch während dieser Zeit ganz oder teilweise ausbezahlt wird.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Für eine bestimmte Dauer können Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für die Pflege eines Angehörigen mit dem Dienstgeber vereinbart werden, wenn mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3 bezogen wird. Bei Demenz oder minderjährigen Angehörigen genügt die Stufe 1. Für das Pflegekarenzgeld ist das Sozialministeriumservice zuständig.

Antrag auf Vorschuss bei Familienhospizkarenz

Wenn sich eine Pflegeperson zur Pflege eines nahen Angehörigen gemäß Familienhospizkarenzgesetz karenzieren lässt, kann auf Antrag ein Vorschuss zumindest in Höhe der Pflegegeldstufe 3 bereits während des Pflegegeldverfahrens geleistet werden und dieser Vorschuss direkt an die Pflegeperson ausbezahlt werden. Auch hier gebührt Pflegekarenzgeld.

Begünstigte Pensionsversicherung für Pflegepersonen

Für eine Pflegperson übernimmt der Bund die Kosten der freiwilligen Selbst- oder Weiterversicherung bei der Pflege eines Angehörigen ab Stufe 3 in häuslicher Umgebung. Personen, die ein behindertes Kind im gemeinsamen Haushalt pflegen, können sich bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes in der Pensionsversicherung selbstversichern, wobei hier die Kosten vom Familienlastenausgleichsfonds übernommen werden.

Wo beantrage ich pflegegeld für meine mutter

Meldepflicht bei Änderungen

Beachten Sie bitte, dass eine Meldepflicht innerhalb von vier Wochen besteht, sofern sich Ihre Verhältnisse ändern. Falls Sie eine Änderung zu spät bekannt geben, beispielsweise nachdem das Pflegegeld bereits ausbezahlt wurde, wird der Überzug in Raten durch Aufrechnung auf den zukünftigen Anspruch hereingebracht.

Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Nach dem schriftlichen Pflegegeldantrag erhält der Antragsteller eine Verständigung über den geplanten Termin der Begutachtung. Nach dem Gutachten wird der Bescheid mit dem Pflegebedarf und der Pflegestufe zugestellt. Von Antrag bis Bescheid können Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Monaten rechnen. Ab dem dem Antrag nächstfolgenden Monatsersten wird das Pflegegeld rückwirkend ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt zwölfmal jährlich gemeinsam mit der Pension, ohne dass Steuer oder Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie in der Sozialabteilung Ihrer Bezirksverwaltung, auf der Gemeinde oder beim Fonds Soziales Wien (www.fsw.at).

Außerdem empfehle ich Ihnen für weitere Informationen meinen Artikel über die Pflegestufen und die Höhe des Pflegegeldes.

Pflegegeldanträge zum Herunterladen

Sie können die Pflegegeldanträge Online ausfüllen und absenden. Mit den zuvor im Artikel erwähnten Links kommen Sie zum jeweils für Sie passenden Formular.

Für den Fall, dass Sie Ihren Antrag lieber ausdrucken und per Post an die jeweilige Versicherungsanstalt senden wollen, stellen wir Ihnen hier die Antragsformulare für das Pflegegeld zum Download zur Verfügung:

Pflegegeld Antrag der PVA (Pensionsversicherungsanstalt)

Pflegegeld Antrag der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)

Pflegegeld Antrag der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)

Pflegegeld Antrag der VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)

Pflegegeld Antrag der SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)

Wussten Sie, dass sich das Pflegegeld positiv auf die Höhe des Eigenanteils der Kosten für die 24-Stunden-Pflege auswirkt. Stehen Sie vor der Entscheidung, sich um eine Betreuung für sich oder einen Angehörigen kümmern zu müssen, und wissen nicht, ob es für Sie leistbar ist? Dann nehmen Sie gleich jetzt Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen Gespräch besprechen wir alle Möglichkeiten für Sie.

Unverbindlich anfragen | Kostenlos aus Österreich: 0800 070 170 | Kostenlos aus Deutschland: 0800 000 34 84

Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen. Hier erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Sie in diesem Fall erhalten, welche Beratungsangebote Sie nutzen können und wie Sie die Pflege eines Angehörigen mit Ihrem Beruf in Einklang bringen können.

Tritt der Pflegefall ein, haben Pflegebedürftige die Wahl: Sie können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden, oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Wege der Kostenerstattung bestimmte nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.

Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden 

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Pflegegeld.

Pflegebedürftige können auch einen ambulante Pflegedienst nutzen. Dieser unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.

Mehr Informationen über ambulante Pflegedienste und wie Kosten dafür im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können finden Sie im Artikel Pflegesachleistungen und ambulante Pflegedienste.

Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.

Einzelpflegekräfte sind selbstständige Pflegekräfte, wie zum Beispiel Altenpflegerinnen und Altenpfleger oder Altenpflegehelferinnen oder Altenpflegehelfer.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen sollen mit geeigneten Einzelpflegekräften Verträge zur Versorgung bestimmter Pflegebedürftiger schließen, wenn die Versorgung durch den Einsatz dieser Kräfte besonders wirksam und wirtschaftlich ist oder wenn dadurch zum Beispiel den besonderen Wünschen von Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe Rechnung getragen werden kann. Zur Finanzierung der Einzelpflegekräfte können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.

Die Pflegekasse zahlt die Pflegebedürftige in bestimmten Fällen, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit die beziehungsweise den Angehörigen vorübergehend nicht pflegen kann. Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Dies wird Verhinderungspflege genannt. Mehr über Höhe der Leistung und die Voraussetzungen, die dafür notwendig sind, erfahren Sie hier im Artikel Verhinderungspflege.

Pflegebedürftige können auch in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege gepflegt werden. Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Welche Leistungen der Pflegeversicherung hierbei in Anspruch genommen werden können, erfahren Sie im Artikel Tagespflege und Nachtpflege.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Mehr darüber wie Sie diese Angebote nutzen können und dabei Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie im Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch.

Die Pflegekassen haben für Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel Pflegekurs.

Die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld ermöglichen es Beschäftigten, den Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten von sogenannten Pflegehilfsmitteln. Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Welche Kosten übernommen werden sowie mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel Pflegehilfsmittel.

Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen. Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann und für welche Leistungen das gilt erfahren Sie im Artikel Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.