Wie lange muss ein Bausparvertrag laufen bis er zugeteilt werden kann?

Bausparvertrag zuteilungsreif? Das ist jetzt zu tun

Ist das Sparziel eines Bausparvertrags erreicht, spricht der Experte von „zuteilungsreif“ – das heißt, Sie können jetzt die gesamte Bausparsumme abrufen. Damit fällt der Startschuss für das Projekt Wohneigentum. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Ihre nächsten Schritte aussehen sollten.

Wie lange muss ein Bausparvertrag laufen bis er zugeteilt werden kann?

Die Deutschen sind im Schnitt etwa 40 Jahre alt, wenn sie sich ihr erstes Haus oder ihre erste Wohnung kaufen. Aber was sagt das schon über den eigenen Werdegang als Immobilienbesitzer aus? Viele fangen bereits mit dem ersten eigenen Gehalt an, regelmäßig einen angemessenen Geldbetrag zu sparen, indem sie einen Bausparvertrag mit festen monatlichen Raten abschließen. Zu diesem Zeitpunkt wissen aber die wenigsten, wann und wo sie einmal ein Haus oder eine Wohnung kaufen werden. Auch die benötigte Geldsumme ist somit unklar – im Vordergrund steht lediglich der Plan, Eigenkapital als solide Finanzierungsgrundlage bei einer Bausparkasse wie zum Beispiel der LBS aufzubauen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, sichert sich zugleich den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. "Die Zinsen eines Bauspardarlehens sind deutlich niedriger als der durchschnittliche Marktzins", sagt Dietmar Schmitz von der LBS. Eine Immobilienfinanzierung wird daher günstiger, wenn man einen Bausparvertrag einbindet.

Wie lange muss ein Bausparvertrag laufen bis er zugeteilt werden kann?

Warum Bausparer günstiger finanzieren

Niedrigere Zinsen sind möglich, weil das Bausparsystem zum großen Teil unabahängig vom Kapitalmarkt ist. Denn Bausparer bilden eine Gemeinschaft. Die Grundidee: Wer regelmäßig spart, baut Eigenkapital auf und erwirbt gleichzeitig den Anspruch auf ein zinsgünstiges Baudarlehen. Vereinfacht kann man sich einen großen Geldtopf der Bausparkasse vorstellen. Hier hinein fließen die monatlichen Sparraten der Bausparer. Aus diesem Topf werden Bauspardarlehen an die Teilnehmer ausbezahlt, die genug angespart haben und Eigentum erwerben wollen. In der Finanzierungsphase zahlen Bausparer dann Zinsen und Tilgung wieder in den gleichen Topf. Bausparen ist also ein weitgehend geschlossenes Finanzierungssystem aus Sparen, Darlehensvergabe und Kreditrückzahlung. Dadurch ergibt sich ein großer Vorteil: Bereits bei Abschluss des Bausparvertrags stehen die späteren Darlehenszinsen fest, ganz gleich wie sich die Zinsen auf dem Kapitalmarkt entwickeln.

Das Datum der Zuteilung eines Bausparvertrags ist beim Vertragsabschluss immer offen: Die Mittel, die für die Zuteilung existieren, hängen vor allem von den Spar- und Tilgungsleistungen der gesamten Bausparergemeinschaft, des so genannten Bausparkollektivs, ab. Aus diesem Grund untersagt das Bausparkassengesetz die Nennung eines fixen Zuteilungsdatums. "Ihr LBS-Berater wird Ihnen aber ein unverbindliches, voraussichtliches Datum nennen, das meist auch eingehalten werden kann", versichert Dietmar Schmitz von der LBS. Das Zeitfenster zwischen dem Abschluss eines Bausparvertrags und der Zuteilung nennt sich im Fachjargon „Wartezeit“. Ein von der Bankenaufsicht bestellter Vertrauensmann der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht den Zuteilungsvorgang und achtet darauf, dass die Bausparkasse die gesetzlichen Regeln einhält.

Nach einigen Jahren, in der Regel zwischen acht und zehn, ist der Bausparvertrag dann tatsächlich zuteilungsreif: Das bedeutet, dass das Mindestguthaben von 40 oder 50 Prozent (abhängig vom Tarif) der vereinbarten Bausparsumme angespart, die Mindestsparzeit beendet und die notwendige Mindestbewertungszahl erreicht ist. Die Mindestbewertungszahl errechnet sich aus der Summe Ihrer Einzahlungen in den Bausparvertrag (inklusive der Zinsen), der Anspardauer und der gesamten Summe (Bausparguthaben plus Darlehen). "Die Bewertungszahl erfüllt einen wichtigen Zweck innerhalb der Bauspargemeinschaft: Mit ihr können die Bausparkassen eine möglichst gerechte Reihenfolge bei der Zuteilung von Bausparverträgen sicherstellen", erklärt Dietmar Schmitz von der LBS.

Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sie sich die Bausparsumme von Ihrer Bausparkasse auszahlen lassen. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus Ihren verzinsten Ersparnissen, gegebenenfalls inklusive Fördergelder wie Wohnungsbauprämien, Wohn-Riester-Zulagen oder Arbeitnehmersparzulagen und aus dem Bauspardarlehen über die restlichen 50 oder 60 Prozent des bei Vertragsabschluss vereinbarten Gesamtbetrags.

In der Regel informiert Sie die Bausparkasse einige Monate bevor Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Die Bausparsumme wird auf Antrag mit Annahme der Zuteilung ausgezahlt.

Sie haben bereits eine passende Immobilie im Auge? Wunderbar! Dann brauchen Sie die Annahme der Zuteilung Ihrer Bausparsumme nur noch schriftlich zu bestätigen. Dabei erklären Sie auch, dass Sie das Darlehen wohnwirtschaftlich verwenden wollen, also für Zwecke wie Kauf, Bau oder Umbau von Wohneigentum. Mit eingeschlossen ist der Erwerb des Grundstücks, auf dem Sie Ihre eigenen vier Wände errichten wollen. "Die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung ist Voraussetzung für das zinsgünstige Bauspardarlehen", betont LBS-Experte Dietmar Schmitz.

Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif, doch Sie haben noch kein konkretes Immobilienprojekt in Planung? Kein Problem. Manchmal passt das Projekt Eigenheim einfach noch nicht zur aktuellen Lebenssituation. Dann können Sie auf die Zuteilung verzichten und den Vertrag ruhen lassen. Vielleicht möchten Sie die Bausparsumme Ihres Vertrags aber auch erhöhen. "Mit der Zeit können nicht nur die Immobilienpreise, sondern auch Ihre Ansprüche an das eigene Zuhause steigen. Sprechen Sie mit Ihrem LBS-Berater über diese Option", rät Dietmar Schmitz.

Beim Thema Bausparen denken viele Menschen sofort an den Bau oder den Kauf eines Eigenheims. Ein Bausparvertrag kann jedoch noch mehr. "Vereinfacht ausgedrückt, lässt sich alles mit einem zinsgünstigen Bauspardarlehen finanzieren, das fest mit der Immobilie verbunden ist", erklärt LBS-Experte Dietmar Schmitz. Zum Beispiel: die Einbauküche, das neue Bad, der Kaminofen, das Parkett und sogar die neue Markise. "Der Bausparvertrag ist flexibel. Bei Vertragsabschluss müssen Sie sich noch nicht entscheiden, wofür sie das Darlehen einsetzen. Die günstigen Konditionen sind Ihnen aber sicher", erklärt LBS-Experte Schmitz.

Wer kennt das nicht? Die Heizung im Haus läuft nicht mehr optimal und auch die Fenster liegen mittlerweile hinter den aktuellen Qualitätsstandards zurück. Die Folge: hohe Energiekosten. Im Laufe der Jahre wird in jedem Eigenheim ein gewisser Sanierungsbedarf auftreten. Ein Bausparvertrag sorgt finanziell vor, denn er kann, wenn er zuteilungsreif wird, für Instandsetzungsmaßnahmen oder Reparaturen genutzt werden – Wertsteigerung der Immobilie inklusive. Gerade für Modernisierer, die häufig kleinere Summen benötigen, hat ein Bausparvertrag besondere Vorteile. Bausparkassen verlangen – anders als viele Banken – keine Zinsaufschläge von Kunden, die weniger als 50.000 Euro finanzieren. Außerdem können Bauspardarlehen bis 50.000 Euro ohne aufwendigen und kostenpflichtigen Grundbucheintrag vergeben werden.

Sie sind sich noch nicht sicher, wann Sie eine Immobilie bauen oder kaufen wollen, möchten aber dennoch Rücklagen in petto haben? Auch in dieser Situation bietet sich ein Bausparvertrag an. Als Bausparer entscheiden Sie flexibel, wofür Sie Ihren Bausparvertrag verwenden wollen, sei es für Immobilienkauf, Bau oder Renovierung.
 

Bausparen als Altersvorsorge

Die eigene Immobilie schützt vor Altersarmut und ist daher eine sehr gute Altersvorsorge. Der Staat unterstützt daher den Bau, Erwerb oder altersgerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum mit der Wohn-Riester-Förderung. Förderberechtigte Erwachsene erhalten die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, zusätzlich fließen jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Bei einer vierköpfigen Familie mit kleinen Kindern kommen so im Jahr fast 1.000 Euro zusammen. Die Zulagen fließen sowohl in der Spar-, als auch in der Darlehensphase. "Erst helfen die Wohn-Riester-Zulagen beim Aufbau von Eigenkapital, dann beschleunigen sie das Tilgen der Schuld", fasst Dietmar Schmitz von der LBS zusammen. Die attraktive finanzielle Hilfe ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Was die Verwendung des Dahrlehens betrifft sollte man wissen: Tatsächlich wird nur die selbstbewohnte Immobilie gefördert. Ferienwohnungen oder vermietete Objekte zählen nicht dazu.

Falls Sie jünger als 25 Jahre sind und einen Bausparvertrag abschließen und besparen, genießen Sie mit Wohn-Riester besondere Vorteile. Neben der Grundzulage von 175 Euro im Jahr bekommen Sie ergänzend einen einmaligen Starter-Bonus in Höhe von 200 Euro. Doch nicht nur von Wohn-Riester können Sie profitieren, mit einem zusätzlichen Bausparvertrag sind auch weitere staatliche Förderungen möglich: die Wohnungsbauprämie - immerhin bis zu 70 Euro pro Jahr -  und die Arbeitnehmersparzulage (maximal 43 Euro im Jahr) auf vermögenswirksame Leistungen. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Bausparkasse oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs dahingehend.

Als Bausparer können Sie auch Ihren Kindern und Enkeln eine sichere Zukunft schenken, indem Sie für sie jeden Monat Geldbeträge zurücklegen. Als Erziehungsberechtigter können Sie zum Beispiel monatlich einen Anteil des Kindergeldes anlegen. Auf die Jahre gerechnet, sammelt sich dadurch ein beträchtlicher Geldbetrag an." Zudem sichern Sie Kindern und Enkeln den Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu historisch niedrigen Zinsen", betont Dietmar Schmitz von der LBS.


Bausparen als Mieter

Auch für Mieter und Vermieter eignet sich ein Bausparvertrag. So können Mieter in Absprache mit ihrem Vermieter die Bausparsumme nutzen, um zum Beispiel Wohn-Barrieren zu beseitigen oder eine neue Einbauküche zu erwerben. Vermieter können notwendige Instandhaltungsmaßnahmen – wie den Austausch einer alten Heizanlage – mit einem Bausparvertrag finanzieren. Natürlich können sie das Darlehen auch für den Erwerb des Objekts einsetzen.

Tipp: Mit dem Bausparrechner der LBS können Sie auch online herausfinden, welcher Bauspartarif am besten zu Ihren Zielen passt. 

Bausparen ist einfach. Aber ganz ohne Fachausdrücke kommt man in der Finanzwelt nicht aus. Diese Begriffe sollten Bausparer im Hinblick auf die Zuteilung des Bausparvertrags kennen.
 

Bewertungsstichtage

Termine, an denen die LBS für jeden Bausparvertrag die (individuellen) Bewertungszahlen ermittelt und die Reihenfolge festlegt, in der die Bausparverträge zugeteilt werden. Die Zuteilungen erfolgen meist zwei

bis vier Monate nach dem Bewertungsstichtag.

Bewertungszahl Messgröße, die ausdrückt, wie lange ein Bausparer wie viel Geld gespart hat. Die LBS ermittelt danach die Reihenfolge, in der die Darlehen gerecht vergeben werden. Wer früh viel anspart, bekommt sein Darlehen eher als jemand, der sich mit dem Sparen Zeit lässt. Die

individuelle Bewertungszahl steht auf dem Jahreskontoauszug.

Mindestbewertungszahl

Wenn ein Bausparer die Mindestbewertungszahl erreicht hat, kann die LBS das Bauspardarlehen zuteilen. Sie setzt sich aus dem Sparverhalten des Bausparers, seiner Sparzeit und der gewünschten Bausparsumme zusammen. Außerdem stellt sie sicher, dass die Spargelder der Gemeinschaft der Bausparer hinreichend lange für die Finanzierungen

zur Verfügung stehen.

Mindestsparguthaben Summe, die ein Bausparer mindestens in den Vertrag eingezahlt haben muss, um das Darlehen beanspruchen zu können. Es beträgt – je nach abgeschlossenem Tarif – in der Regel 40 oder 50 Prozent

der Bausparsumme. Das Mindestsparguthaben ist eine von mehreren


Voraussetzungen für die Zuteilung.
Mindestsparzeit Zeitraum zwischen dem Abschluss des Bausparvertrags und dem Zuteilungstermin oder Bewertungsstichtag (je nach Bausparbedingungen der jeweiligen LBS). Sie zählt zu den Voraussetzungen für die Zuteilung der Bausparsumme.

Je nach Tarif beträgt die Mindestsparzeit 12 bis 60 Monate.

Wartezeit Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung.
Zuteilung Damit werden Bausparguthaben und -darlehen zur Auszahlung bereitgestellt. Das Verfahren ist regional unterschiedlich. Zu den

wichtigsten Voraussetzungen der Zuteilung zählen der Ablauf der

Mindestsparzeit sowie das Erreichen von

Mindestsparguthaben und Mindestbewertungszahl.