Was ändert sich ab montag in bayern

Das Bayerische Kabinett hat neue Corona-Lockerungen ab dem 19. März 2022 beschlossen. Hier findet ihr den Überblick, was jetzt gilt!

Was ändert sich ab montag in bayern
Foto: NeONBRAND unsplash

Das Bayerische Kabinett hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab dem 19. März 2022 in Kraft treten.

Übergangsregelung

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass nahezu alle Maßnahmen ab Sonntag, den 20. März fallen werden. Für die einzelnen Bundesländer gibt es aber die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu nutzen. Auch Bayern möchte eine umsetzen. Deswegen gelten folgende Regeln ab dem 19. März bis zum 02. April 2022. 

Das gilt für Schulen

Ab Montag, den 21. März, profitieren die Schüler von den Lockerungen. Die Maskenpflicht in Grund- und Förderschulen entfällt am Sitzplatz. In Begegnungsbereichen wie in der Pause muss sie weiterhin getragen werden. Ab dem 28. März entfällt die Maskenpflicht am Platz auch in der fünften und sechsten Klasse. In Schulen und Kitas wird auch wie bisher regelmäßig getestet.

Das sind weitere Corona-Lockerungen:
  • Die generellen Regeln zu Kontaktbeschränkungen entfallen.
  • Die Sonderregeln für Gottesdienste und Versammlungen entfallen.
  • Kapazitäts- und Personenobergrenzen fallen weg.
  • Das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie fällt weg.
  • Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten entfällt.
  • Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen entfällt.
  • Das Verkaufsverbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen kann nicht mehr angeordnet werden.
  • Keine Verpflichtung mehr zu festen Gruppen in den Kitas.
Masken bleiben

Bis auf die Ausnahme an Schulen bleibt die FFP2-Maskenpflicht überall bestehen, wo sie auch aktuell schon gilt. Auch bei den Zugangsbeschränkungen gibt es keine Änderungen - es gilt also weiterhin 3G, 2G oder 2G-Plus

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Die neuen Corona-Regeln in Bayern

Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat

05.05.2022

Die meisten Corona-Basisschutzmaßnahmen gelten in Bayern weiterhin. In Kindergärten und Schulen aber wird gelockert: Schüler und Kita-Kinder müssen sich seit heute (02.05.) nicht mehr testen, für Besucher entfällt die 3G-Beschränkung.

Seit Anfang April gilt nur noch ein Basisschutz: FFP2-Masken müssen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr und in Einrichtungen getragen werden, in denen vulnerable Gruppen untergebracht oder betroffen sind: 

Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte." (Bayerische Staatsregierung)

Besucher dieser Einrichtungen brauchen einen tagesaktuellen Test. Beschäftigte müssen zwei Tests pro Woche machen, wenn sie geimpft und/oder genesen sind. Wenn sie das nicht sind, benötigen sie einen tagesaktuellen Test.

In fast allen anderen Bereichen gibt es keine 2G oder 3G-Beschränkung mehr, z.B. in Restaurants, Gaststätten, Bars, Diskotheken, Sport- und Kulturveranstaltungen, Hochschulen, Bibliotheken und Archiven, bei außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung, in Fahrschulen, Musikschulen, Ausstellungen, Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und praktischer Sportausbildung, in Fitnessstudios, Solarien und im Rahmen der eigenen aktiven Mitwirkung in Laienensembles, bei Friseuren und Kosmetiksalons. 

Es gilt jedoch weiterhin die Empfehlung, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten. Auch gilt das Haus- und Veranstaltungsrecht, sodass in manchen Einrichtungen und bei Veranstaltungen weiterhin strengere Regeln gelten können. Es kann also zu örtlichen und regionalen Unterschieden kommen, wenn dort etwa die 3G-Pflicht und auch andere Schutzregeln ausgesprochen werden.

Die Corona-Isolation in Bayern dauert jetzt nur noch fünf Tage statt wie bislang zehn Tage. Einzige Bedingung ist, dass Positiv-Getestete seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr haben. Nach Ablauf der fünf Tage Isolation ist kein Freitesten mehr möglich. 

Sollten die Symptome anhalten, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Symptome mehr bestehen - maximal aber zehn Tage.

Quarantäne

Eine Quarantäne-Regelung für enge Kontaktpersonen existiert nicht mehr.

In Kinderkrippen, Kindergärten und Horten gibt es seit Anfang Mai keine Testpflicht mehr. Eltern müssen also keine Test-Nachweise oder schriftliche Bestätigungen mehr vorlegen, dass sie ihr Kind negativ getestet haben.

Im Fall einer Corona-Infektion müssen Kinder aber weiterhin zu Hause bleiben – in die Kita dürfen sie dann für mehrere Tage nicht mehr gehen. Im Fall eines positiven Tests gilt in Bayern weiterhin die Pflicht zur Isolation. Diese darf seit Mitte April frühestens "nach Ablauf von fünf Tagen" nach dem Test beendet werden, falls die oder der Betroffene seit mindestens 48 Stunden keine Corona-typischen Symptome hatte. Spätestens nach dem Ablauf von zehn Tagen ist die Quarantäne in jedem Fall automatisch zu Ende. Ein "Freitesten" ist in keinem Fall mehr nötig. Das bayerische Gesundheitsministerium empfiehlt, nach dem Ende der Isolation fünf Tage lang eine Maske zu tragen.

Wer Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, darf weiter in die Kita: Eine Quarantäne für enge Kontaktpersonen gibt es in Bayern nicht mehr.

Das gilt an Schulen

Eine Testpflicht gibt es auch an Schulen ab sofort nicht mehr. Im Falle einer Infektion gelten die gleichen Regen wie bei Kita- und Kindergartenkindern.

Schülerinnen und Schüler können im Unterricht weiterhin freiwillig eine Schutzmaske tragen. Vor allem für Begegnungsflächen wie Gänge, Treppenhäuser und Pausenhallen empfiehlt das Kultusministerium das Tragen ausdrücklich. Nach einem bestätigten Infektionsfall rät es, dass die übrigen Schüler der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht eine Maske aufsetzen.

Wer mit dem ÖPNV unterwegs ist, braucht schon seit Mitte März keinen Nachweis mehr über Impfungen und Tests. Weiterhin muss aber in Bussen und Bahnen eine Maske getragen werden.

Die meisten Corona-Basisschutzmaßnahmen gelten in Bayern weiterhin. In Kindergärten und Schulen aber wird gelockert: Schüler und Kita-Kinder müssen sich seit heute (02.05.) nicht mehr testen, für Besucher entfällt die 3G-Beschränkung.

Bayern verschärft das Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die neuen Regeln sollen am kommenden Mittwoch (24.11., 00.00 Uhr) in Kraft treten, nachdem sich am Dienstag der Ministerrat und der Landtag damit befasst haben. Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundes-Vorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.

Ziel ist es, die vierte Corona-Welle zu brechen. Deshalb soll ab Mittwoch unter anderem eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte gelten. Sie sieht vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal 5 ungeimpften Personen aus maximal 2 Haushalten möglich sind. Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.

Außerdem soll – anders als bisher –  die 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbetriebe und Nagelstudios gelten. Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein.

Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 m².

Auch die 2G plus-Regel soll auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen; ein Schnelltest ist hierfür ausreichend. Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Auch in Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und Messen gilt künftig 2G plus.

In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen. Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.

Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 m².

Bayern wird in den kommenden Wochen zudem die Kontrollen ausweiten und intensivieren. Denn nur wenn die Maßnahmen auch eingehalten werden, können sie Wirkung zeigen.