Ab wann zählt die booster impfung in bayern

Die Booster-Impfung verspricht einen hohen Schutz vor einer schweren Erkrankung an Covid-19. Doch klar ist, dass die Antikörper mit der Zeit nachlassen. Wie lange hält der Booster-Schutz an – vor allem bei Omikron?

Ab wann zählt die booster impfung in bayern
Foto: Spencer Davis/unsplash

Wie immer stellen sich viele Menschen Fragen zum Thema Boosterimpfung: Wie lange hält die Wirkung einer Boosterimpfung an? Muss ich mich, nachdem ich Johnson & Johnson verimpft bekommen habe, mich nur noch einmal boostern lassen oder brauche ich noch eine dritte Impfung? Gibt es ein Ablaufdatum für den Booster?

Erste Booster in Deutschland bereits über 4 Monate her

Schon im Oktober des vergangenen Jahres wurden die ersten Menschen hierzulande geboostert. Die Vorsitzende des Ärzteverbands Marburger Bund, Susanne Johna, mahnte deswegen an, „Ausnahmen für Geboosterte zumindest zu überdenken“. Man wisse inzwischen, dass „etwa drei Monate nach der Booster-Impfung der Antikörperschutz wieder abnimmt“.

Studie: Zahl der Antikörper sinkt, bleibt aber ausreichend vorhanden

Eine neue Studie von Biontech und Pfizer in Zusammenarbeit mit der Universität Texas zeigt, dass der Schutz vor Omikron mindestens vier Monate nach der Booster-Impfung noch vorhanden ist. Im Klartext heißt das, dass die Antikörper im Blut nach vier Monaten zwar deutlich sinken, aber insgesamt noch ausreichend sind, um vor Omikron zu schützen. Unklar bleibt jedoch, ob die Antikörper nach vier Monaten weiter sinken oder auf einem ausreichenden Niveau bleiben.

Zwei weitere Studien befürchten geringeren Impfschutz

Dass der Booster nur begrenzt vor Omikron schützt, davor warnt eine kanadische Studie des Public Health Ontario in Toronto. Die Wissenschaftler kamen zum Ergebnis, dass Menschen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, zwar eine Woche danach zu 93 Prozent vor der Delta-Variante des Coronavirus geschützt, aber nur zu 37 Prozent gegen Omikron.

Auch ein Bericht der UK Health Security Agency deutet auf eine geringere Wirksamkeit einer Booster-Dosis bei Omikron. Demnach soll der Schutz um 15 bis 25 Prozent nach zehn Wochen sinken. Die Werte variieren dabei je nach Vakzin.

Omikron-Impfstoff soll im Laufe des Jahres kommen

Die Frage, wie lange die erste Booster-Impfung wirkt, könnte allerdings in wenigen Wochen beantwortet werden. Denn wenn es einen speziell angepassten Impfstoff gegen die Omikron-Variante gibt, dürfte dieser deutlich effektiver als eine Auffrischung mit dem bisherigen Impfstoff sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, dass im Laufe des Jahres sehr wahrscheinlich eine vierte Impfung mit einem speziell auf die Omikron-Variante abgestimmten Impfstoff notwendig sei.

Wer in Bayern als geboostert gilt

  • Geimpft, geimpft, geimpft: Dreifach geimpfte gelten ab dem Tag der Booster Impfung in Bayern als geimpft.
  • Geimpft, geimpft, genesen: Neu ist auch, dass wer nach zweifacher Impfung von einer Covid-19-Infektion genesen ist, wird Geboosterten geleichgestellt.
  • Genesen, geimpft, geimpft: Ungeimpfte Genesene brauchen für die Grundimmunisierung weiterhin eine Impf-Dosis, mindestens drei Monate nach der Erkrankung.
  • Geimpft, genesen, geimpft: Wer sich ab vier Wochen nach seiner Erstimpfung mit Corona infiziert, bei dem gilt die Grundimmunisierung ebenfalls mit nur einer Impfung als abgeschlossen, teilt das Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit. Das heißt, dass auch in diesem Fall eine drei Monate später gegebene Impfung als Booster gilt.
  • Sonderregelung bei Johnson & Johnson: Für alle, die zunächst eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt, dass sie vorerst zwei weitere Spritzen mit einem mRNA-Impfstoff benötigen. Erst dann gelten sie als geboostert. Empfohlen werden diese vier Wochen nach der ersten Impfung und dann frühestens drei Monate später.

Technisches Ablaufdatum auch bei Booster-Impfungen 12 Monate

Beim genauen Blick in die Impfzertifikate der CovPass- und der Corona-Warn-App fällt auf, dass diese ein sogenanntes „technisches Ablaufdatum“ hinterlegt haben, auch beim Impfzertifikat der Auffrischungsimpfung.

Somit ist ebenfalls das Booster-Zertifikat momentan genau 12 Monate gültig. Zusätzlich findet man unter dem Ablaufdatum den Hinweis, dass man sich rechtzeitig um die Ausstellung eines neuen digitalen Nachweises bemühen solle. Eine offizielle Regelung, wie sich die Zertifikate verlängern lassen, gibt es allerdings noch nicht.

Befristung Booster-Impfung derzeit nicht definiert

"Eine Befristung der Gültigkeit des Status ,geboostert' ist derzeit nicht definiert",die Ständige Impfkommission empfiehlt aber Personen, die nach Covid-19-Impfung - unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen - eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Verabreichung einer Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten nach Infektion",

sagte eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministerium in Hinblick auf Impfdurchbrüche.

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11. Januar 2022, 17:44 Uhr

Lesezeit: 2 min

Ab wann zählt die booster impfung in bayern

Eine neue Quarantäne-Regel für Kontaktpersonen tritt wohl im Laufe der Woche in Kraft.

(Foto: dpa)

Das Kabinett im Freistaat beschließt, dass eine Corona-Infektion nach doppelter Impfung genauso für die 2-G-Plus-Regel gilt wie eine dreifache Immunisierung - allerdings mit einer Ausnahme.

G wie Geheimwissenschaft? Wer sich in der Pandemie einmal näher mit den "G-Regeln" befasst hat, dem drängt sich dieser Gedanke durchaus auf. So bestimmte anfangs die griffige 3-G-Regel - geimpft, genesen, getestet - das Verhalten im Alltag. Auch die 2-G-Regel war noch relativ einfach zu verstehen, wenn es etwa heißt, dass man für den Besuch einer Gaststätte zweifach geimpft oder von Covid-19 vollständig genesen sein muss. Kompliziert wurde es mit Einführung von 2 G Plus, wenn also zweifach Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Auffrischungsimpfung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen müssen. Derzeit ist dies in Bayern die Voraussetzung für den Besuch von Kulturveranstaltungen. Mit einer entscheidenden Änderung: Am Dienstag hat der Ministerrat beschlossen, dass künftig auch als geboostert gilt, wer zweimal geimpft und nach einem Impfdurchbruch wieder von einer Corona-Infektion genesen ist.

Die Staatsregierung setzt damit nach eigenen Angaben um, was die Virologin Ulrike Protzer und der Virologe Oliver Keppler in einer Studie herausgefunden haben: Dass nach einer Infektion trotz doppelter Impfung aus immunologischer Sicht kein Booster nötig sei. Oder wie es Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) noch prägnanter formuliert: "Jede Infektion ist eine Impfung." Für Menschen, die sich trotz zweifacher Impfung mit Corona infiziert haben, bringt der Status "geboostert" also eine gewisse Erleichterung.

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Wer hingegen die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, muss weiterhin mit Nachteilen rechnen. Laut Gesundheitsministerium soll eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits nach vier Wochen durchgeführt werden. Und weiter: "Diese gilt dann als Teil der Grundimmunisierung, nicht als Booster-Impfung. Die Booster-Impfung soll drei Monate später erfolgen." Der Booster-Status gilt hierbei erst vom 15. Tag an nach der Auffrischung. Der Freistaat beruft sich dabei auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). In anderen Bundesländern hingegen reicht zum Teil eine weitere Impfdosis.

Obwohl Gesundheitsminister Holetschek erkennen lässt, dass er mit den aktuellen Regeln für Johnson-&-Johnson-Geimpfte nicht ganz glücklich ist, will Bayern vorerst daran festhalten. Es gebe "klare Aussagen" von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), "dass die Wirkung von Johnson & Johnson so reduziert ist, dass die zweite Impfung nur eine erweiterte Immunisierungsimpfung ist" und erst die dritte Impfung "den Booster-Effekt" habe, sagt Holetschek. Man müsse sich hier allerdings "nochmals die Abstände anschauen", also die drei Monate, die derzeit laut Stiko zwischen zweiter und dritter Impfung liegen sollen. "Kann man die verkürzen?"

Was Bayern schon jetzt verkürzt, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, ist die Corona-Quarantäne und -Isolation. Die Dauer der Isolation für Infizierte und die Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen beträgt künftig in der Regel zehn Tage. Nach sieben Tagen ist es möglich, sich mit negativem PCR- oder Antigen-Schnelltest freizutesten - wobei eine infizierte Person mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Für Beschäftigte in Kliniken und Altenheimen ist ein PCR-Test verpflichtend, um Isolation oder Quarantäne zu beenden - alternativ müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, seit weniger als drei Monaten doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, müssen bald gar nicht mehr in Quarantäne. Diese Regel tritt aber wohl erst im Laufe der Woche in Kraft, wenn der Bund nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne Chance zum Freitesten.