Wo kann ich einen pcr test machen

Grundsätzlich können alle Personen 5 PCR-Tests pro Monat machen.

Welche Ausnahmen von den limitierten PCR-Tests gibt es?

Unter anderem sind Verdachtsfallabklärungen bei COVID-spezifischen Symptomen sowie Freitesten aus einer Quarantäne ab dem 5. Tag  weiterhin kostenlos und ohne Limit möglich. Ein vorzeitiges Freitesten aus der Quarantäne kann in Wien ab dem 5. Tag (täglich) durchgeführt werden. Ist der PCR-Test negativ, kann man die Quarantäne verlassen. Das gilt auch für Tests, die zwar positiv sind, aber einen CT-Wert über 30 ausweisen.

Von der Limitierung ausgenommen sind laut Bundesverordnung außerdem:

  • Besucher*innen, Begleitpersonen, Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen sowie externe Dienstleister*innen von Alten- und Pflegeheimen.
  • Besucher*innen, Begleitpersonen, Patient*innen, Mitarbeiter*innen sowie externen Dienstleister von Krankenanstalten und Kuranstalten.
  • Erbringer`*innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen.
  • Personenbetreuer*innen in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistent*innen von Menschen mit Behinderung.
  • Kinder und Mitarbeiter*innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen.
  • Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten
  • Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen.

Wieviele Testkits bekomme ich künftig bei Alles Gurgelt?

Seit 1. April kann man mit dem persönlichen Code von allesgurgelt.at/wien ein Mal pro Monat 5 Gurgeltests in allen Wiener BIPA-Filialen abholen. Dann ist dieser persönliche Code entwertet und kann erst wieder im Folgemonat eingelöst werden.

Ich habe mein Kontingent aufgebraucht. Wie komme ich bei Alles Gurgelt zu zusätzlichen Gurgeltest-Kits, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt?

Sie können den Ausnahmegrund nach dem Login auf allesgurgelt.at/wien angeben. Sie bekommen dann einen personalisierten Barcode. Mit diesem können Sie einen Gurgeltest in einer BIPA-Filiale abholen, diesen Zuhause durchführen und danach wie gewohnt abgeben. Für diese Tests entstehen keine Kosten für Sie.

Werden die Wiener Teststraßen, Gurgelboxen und Schnupfen-Checkboxen bleiben?

Vorerst ja. Die Situation wird je nach dem Ausmaß der künftigen Nutzung laufend evaluiert und neu bewertet.

Ich habe COVID-spezifische Symptome. Wo kann ich mich testen?

Die bisherigen Möglichkeiten einer COVID-Verdachtsfallabklärung bleiben weiterhin aufrecht. Wer Symptome hat, kann folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Online unter allesgurgelt.at/wien. Geben Sie dort an, dass dieser zur Verdachtsfallabklärung durchgeführt wird.
  • Telefonisch unter 1450. Dort können Sie im Rahmen der telefonischen Verdachtsfallabklärung ein PCR-Test vereinbaren. Entweder kommt eine Fahrradbot*in zu Ihnen nach Hause oder Sie vereinbaren einen Test in einer Teststraße.
  • In einer Wiener Teststraße oder einer PCR-Gurgelbox.
  • In Apotheken.
  • Im Rahmen der hausärztlichen Verdachtsfallabklärung. Das kann entweder in einer Ordination oder in einer Schnupfen-Checkbox erfolgen. In der Schnupfen-Checkbox wird zunächst ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Ist dieser positiv, erfolgt eine Nachtestung mittels PCR-Test vor Ort.
    Alle Testangebote in Wien

Ich habe keine COVID-spezifischen Symptome und möchte im Rahmen eines Ausnahmegrunds einen PCR-Test durchführen. Wo kann ich mich testen?

Die bisherigen Testmöglichkeiten der Stadt Wien bleiben weiterhin aufrecht. Wer aufgrund eines Ausnahmegrunds einen PCR-Test durchführen will, kann folgende Möglichkeiten nutzen:

Allergie1Antibiotika10Bakterien12Desinfektion7Flöhe4FSME1Händehygiene14Haushalt11Husten3Infektionskrankheiten14Kinder3Kopfläuse3Krätzmilben1Lebensmittel11Legionellen2Magen-Darm-Infektion10Medikamente10neuartiges Coronavirus110Niesen3Parasiten7Pilze5Rohmilch2Schwangerschaft2Übertragungswege15Viren5Würmer4Zecken4

  • Antwort von der Redaktion infektionsschutz.de

    Bei einem positiven Antigen-Selbsttest hat die getestete Person gemäß Testverordnung grundsätzlich Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses. Ein negativer Schnell- oder Selbsttest kann das Ergebnis eines vorangegangenen positiven Selbsttests nicht aufheben.

    Bei einem positiven Ergebnis im Antigen-Selbsttest sollten Sie sich selbst isolieren (das heißt Kontakte konsequent reduzieren) und sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis, unter der Telefonnummer 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder an das zuständige Gesundheitsamt wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

  1. Ab wann und wie lange erfolgt bei nachgewiesener Ansteckung mit Affenpocken eine Isolierung?

    Die Dauer der Isolation für erkrankte Personen, bei denen eine Ansteckung mit Affenpocken nachgewiesen wurde, beträgt mindestens 21 Tage. Als Tag 1 des Isolierungszeitraums gilt der erste Tag, an dem Krankheitszeichen aufgetreten sind. Die Isolation…

  2. Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft. Was gilt für mich?

    Bisher galt: Um eine Grundimmunisierung zu erhalten, genügte eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson. Jede weitere Folgeimpfung galt als Auffrischungsimpfung („Booster“) und war nach 14 Tagen Wartezeit gültig.

    Mittlerweile benötigt in Deutschland…

  3. Schützen Kondome vor einer Ansteckung mit Affenpocken?

    Kondome können das Risiko einer Ansteckung mit Affenpocken verringern, indem sie den direkten Kontakt mit Schleimhautveränderungen im After oder in der Scheide verhindern. Es gibt zudem Hinweise, dass auch in der Samenflüssigkeit vermehrungsfähiges…

  4. Sollte auch nach einer Erkrankung an Affenpocken geimpft werden?

    Derzeit ist noch nicht eindeutig geklärt, ob nach einer Infektion mit dem Affenpockenvirus eine lebenslange Immunität besteht. Dies ist jedoch zu vermuten, da auch eine Erkrankung an den heute ausgerotteten Pocken, die mit den Affenpocken verwandt…

  5. Wo kann man sich gegen Affenpocken impfen lassen?

    Da der Impfstoff bislang nur eingeschränkt verfügbar ist, werden die Impfstoffdosen von den Bundesländern verteilt. Die Verteilung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Deutsche Aidshilfe hat die öffentlich verfügbaren Informationen…

Es gibt zurzeit sehr viele offene Fragen rund um die Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend wissenschaftlich gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Was jeweils aktueller Wissenstand ist, finden Sie in unseren umfassenden FAQs, die regelmäßig aktualisiert werden. Daher nutzen Sie gerne unsere FAQs zu Ihrer Information.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an .

Bitte beachten Sie dabei, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) keine klinische Einrichtung ist. Deshalb bieten wir keine individuelle medizinische Beratung, keine Empfehlungen zu Diagnosen und Therapie an. Für eine medizinische Beratung sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt angemessen berücksichtigt werden können.