Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Reiserücktrittsversicherung?

Wird die Reise erst nach Reiseantritt, zum Beispiel bei Ankunft im Hotel, abgebrochen, dann handelt es sich um einen Reiseabbruch. In dem Fall würde nicht die Reiserücktrittskostenversicherung, sondern eine Reiseabbruchversicherung für den finanziellen Schaden aufkommen.

Die Reiseabbruchversicherung kommt zum Beispiel für die Mehrkosten auf, die durch den Abbruch der Reise entstehen. Auch die Reiseleistungen, die bereits bezahlt, aber durch den Abbruch aus wichtigem Grund nicht in Anspruch genommen wurden, sind meist versichert.

Bei CosmosDirekt enthält die Reiserücktrittsversicherung auch immer die Reiseabbruchversicherung. Dadurch bist Du in einem Tarif gegen das finanzielle Risiko einer Stornierung vor Reiseantritt sowie vor den Kosten bei Abbruch nach Reiseantritt abgesichert.

  • Mehr Infos zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Kosten eines Reiserücktritts auf. Reiserücktritt bedeutet im Weiteren, das eine gebuchte Urlaubs- oder Geschäftsreise aus speziellen Gründen, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, nicht angetreten werden kann.

Die Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung wird von den Versicherungen auch Selbstbehalt genannt. Da im Alltag immer etwas dazwischen kommen kann, besteht im Allgemeinen auch keine Urlaubsgarantie für Urlaubsreisen. AUs disem grunde sollte eigentlich jeder Reisende eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Je nach Tarif sind unterschiedliche Risiken versichert. Bei TravelSecure beinhaltet der Topschutz zusätzlich auch eine Reiseabbruchversicherung.

Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und die Reise nicht antreten können, so erstattet Ihnen die Versicherung die Kosten für den Reiserücktritt. Dies können vor allem Stornierungskosten sein, die, je nach Zeitpunkt der Absage, bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Reiserücktrittsversicherung?

Entwicklung der Stornokosten

Unter Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung versteht man bei einer Reiserücktrittsversicherung den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst zu zahlen hat. Die Auszahlung wird um diesen Betrag reduziert. Sollte der Leistungsfall durch Krankheit eintreten, werden bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure® 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens durch den Versicherungsnehmer beglichen, mindestens jedoch 25 Euro. Sollte der Leistungsfall aus einem anderen Rücktrittsgrund (Krankheit) ausgelöst werden, beläuft sich der Selbstbehalt auf 25 EUR je Person.

Ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, hängt von Ihrem persönlichen Empfinden ab. Durch die Wahl des Tarifes mit Selbstbehalt sinkt die Prämie, allerdings müssen Sie dann im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen. Sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen haben, ist die Prämie etwas höher als bei einem Tarif mit Selbstbehalt. Dann übernimmt die Versicherung allerdings die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von einer Reise, beispielsweise Stornokosten, wenn eines der Ereignisse eingetreten ist, das die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann nur bei unerwartet schweren Erkrankungen in Anspruch genommen werden. Sie leistet nicht bei chronischen Erkrankungen.

Eine Aufzählung der Krankheiten ist nicht möglich, da ein Arzt individuell entscheiden muss, ob man in der Lage ist, die Reise anzutreten.

Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie zum Beispiel direkt bei uns auf der Homepage abschließen. Über die Eingabe Ihrer Reisedaten in einen Rechner wird Ihre Prämie berechnet und Ihnen die Versicherungsunterlagen entweder direkt per E-Mail oder per Post zugeschickt.

Die Vorfreude auf Ihren geplanten Urlaub ist groß, doch plötzlich erkranken Sie oder Ihr Kind oder ein Arbeitsplatzwechsel steht bevor. Es gibt viele unvorhersehbare Gründe, um eine gebuchte Reise nicht antreten zu können, aber keinen, um sich auch noch über die entstandenen Stornierungskosten ärgern zu müssen – vorausgesetzt, Sie haben im Vorfeld eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen.

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich bei allen weltweiten Reisen, egal ob Pauschalreisen, Last-Minute oder Städtereisen. Oft hört man, dass sich eine Reiserücktritts Versicherung nur bei teuren Reisen lohnt. Dies stimmt so nicht, selbst bei günstigen Reisen wie beispielsweise einem Last-Minute Angebot fallen hohe Kosten bei einem Reiserücktritt an.

Ein Beispiel warum sich Reiserücktrittsversicherungen auch bei günstigen Reisen lohnen: Sie haben einen Kurztrip an die Nordsee für 300 Euro gebucht. Zwei Tage vor Abfahrt müssen Sie die Reise stornieren. Die Stornierungsgebühr (90% vom Reisepreis) beläuft sich hier auf 270 Euro. Falls Sie jetzt eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, erstatten wir Ihnen die 270 Euro.

Stornokosten oder auch Stornierungskosten, Stornierungsgebühren sind Kosten, die Sie selbst tragen müssen, falls Sie Ihre Reise nicht beginnen können. In der folgenden Grafik sehen Sie die Entwicklung der Stornokosten vor Antritt der Reise bis wenige Tage vor einem Storno der Reise.

Denn je näher der Reisetermin, desto höher sind in der Regel die Stornierungskosten. Bei einem hohen Reisepreis kann dies richtig teuer werden da hohe Stornogebühren zu zahlen sind.Daher lohnt sich der Abschluss einer Reise Rücktrittskostenversicherung, die Sie vor diesen hohen Rücktrittskosten schützt und Ihnen die Kosten erstattet − unter Berücksichtigung eines evtl. anfallenden Selbstbehaltes.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Reiserücktrittsversicherung?

Grafik: Entwicklung der Stornokosten vor Antritt der Reise

Anhand der Grafik erkennen Sie die Wichtigkeit einer Reiserücktrittsversicherung und wann Stornogebühren anfallen sowie die Höhe der Kosten.

Sie möchten Ihren Schaden melden?

Ihre Vorteile der günstigen Einmal-Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt auf einen Blick:

  • Erstattung Stornokosten: Abzüglich Ihres Eigenanteils
  • Erstattung von Mehrkosten: Bei verspäteter Hinreise
  • Versicherungsschutz: Weltweit

Das Gericht ist daher der Ansicht, dass der Reisende zumindest auch faktisch Leistungen der Fluggesellschaft in Anspruch genommen haben muss, die unmittelbar mit der Beförderung durch ein Fluggerät verbunden sind. So nimmt ein Reisender mit der Aufgabe von Gepäck am Flughafenschalter eine solche Leistung der Fluggesellschaft in Anspruch, da dieses Gepäck zum Zwecke der Beförderung in den Frachtraum transportiert wird. Weiterhin wird man von einem Reiseantritt ausgehen müssen, wenn der Reisende unter Vorlage seiner Bordkarte den Flugsteig passiert, um das Flugzeug betreten zu können.

Bei Busverkehr oder Zugverkehr ist es anerkannt, dass die Reise mit dem Betreten des Beförderungsmittels oder spätestens mit der Einnahme eines Platzes angetreten wird. Es wird bislang nicht vertreten, dass bei einer Zugreise der Reiseantritt bereits mit dem Ausdrucken des Tickets und der Durchführung einer Sitzplatzreservierung erfolgt. Aber auch diese Schritte sind notwendig, um eine Zugreise ordnungsgemäß durchführen zu können. Nur weil eine Maßnahme notwendig ist, um eine vertraglich zugesagte Leistung in Anspruch nehmen zu können, bedeutet dies noch lange nicht, dass mit der Durchführung dieser Maßnahme bereits ein Teil der zugesagten Leistung in Anspruch genommen wird.