Ob auch deutsche Behörden dem Vorbild Österreichs folgen, ist unklar. Aus der Anfrage von SPIEGEL ONLINE bei den zuständigen Ministerien geht hervor, dass vielfach noch nicht einmal die Ministerien selbst wissen, was die Zulassungsbehörden verbieten. Show So dürfte es auch künftig bleiben. Eine bundesweit einheitliche Regelung war immer wieder im Gespräch. Zuletzt im Frühjahr 2014 als die Fraktion Die Linke eine kleine Anfrage zu "sittenwidrigen Kennzeichen" an die Bundesregierung gestellt hatte. Der damalige Präsident der Länderverkehrsministerkonferenz, Reinhard Meyer (SPD), hat daraufhin eine entsprechende Initiative zur Vereinheitlichung unterstützt. Das Vorhaben sei allerdings nicht weiterverfolgt worden, heißt es aus seinem Ministerium in Schleswig-Holstein. Nachdem der Vorsitz der Ministerkonferenz turnusmäßig wechselte, war die Sache schließlich vom Tisch. Die Willkür beim Verbot der Nummernschilder bleibt damit vorerst bestehen.
Köln - Das Wunschkennzeichen „HH 1933“ durfte ein Mann aus dem Kreis Viersen nicht behalten, urteilte kürzlich das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Der Grund: Die Kombination erinnere an den Nationalsozialismus. Grundsätzlich dürfen Autofahrer für ihr Nummernschild zwar ihre Initialen, die des Kindes oder das Geburtsjahr benutzen, doch nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind erlaubt. So dürfen in fast ganz Deutschland keine Nummernschilder mit „HJ“, „KZ“, „SA“ oder „SS“ von den Zulassungsbehörden vergeben werden – alle Abkürzungen erinnern an das Nazi-Regime. In vielen Orten kommen noch weitere Lettern und Ziffern hinzu. Dass in einigen Bundesländern mehr verboten ist als in anderen liegt daran, dass die Vergabe von Kennzeichen Ländersache ist. Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Vorgabe. Gesetzliche Grundlage für VerboteDie gesetzliche Grundlage um bestimmte Kennzeichen zu verbieten, bildet der Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Dort heißt es: Die Buchstaben, die Zahlen und die Kombination aus beidem „dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ In Deutschland sind dies fast ausnahmslos Abkürzungen und Codes, die von Rechtsextremen benutzt werden. In allen Bundesländern bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind die Buchstabenkombinationen „HJ“, „KZ“, „SA“ und „SS“ (sie bedeuten: Hitlerjugend, Konzentrationslager, Sturmabteilung und Schutzstaffel der NSDAP) verboten. Behörden entscheiden, ob ein Kennzeichen „sittenwidrig“ ist„Es gibt heute in Mecklenburg-Vorpommern keine grundsätzlich verbotenen Buchstaben- oder Zahlenkombinationen bei Kfz-Kennzeichen“, heißt es aus dem zuständigen Verkehrsministerium. Die Zulassungsbehörden beurteilen nach ihrem Ermessen, welche Kombinationen „sittenwidrig“ sind. Man „orientiert sich dabei an der aktuellen Rechtssprechung“. Nur im Saarland und Sachsen-Anhalt kann „NS“ (steht für Nationalsozialismus) auf dem Nummernschild stehen – im Rest der Republik ist es verboten. In Hamburg sind alle „Kennzeichen in Bezug auf den Nationalsozialismus oder rassistisches- oder fremdenfeindliches Gedankengut“ verboten, erklärt eine Sprecherin des Landesbetriebs Verkehr. Zusätzlich ist in der Hansestadt „IS“ (Islamischer Staat) nicht erlaubt. Das könnte Sie auch interessieren Nazi-Codes sind oft in Nummernkombinationen verstecktIn Hessen und in Rheinland-Pfalz darf kein Auto mit „SD“ (steht für Sicherheitsdienst) zugelassen werden. Wer 1988 geboren ist, kann sein Kennzeichen nicht mit seinem Geburtsjahr individualisieren: In Rheinland-Pfalz darf seit 2007 das Kürzel „HH“ (steht für Heil Hitler) in Kombination mit „88“ (steht für Heil Hitler) und „18“ (steht für Adolf Hitler) nicht mehr auf das Nummernschild. Ähnlich ist es in Bayern: Auch hier sind diese beiden Kombinationen verboten, dazu kommt noch „HH 28“ (28 steht für die in Deutschland verbotene Organisation „Blood & Honour“). Diese drei Zahlen sind ebenfalls mit dem Kürzel „AH“(steht für Adolf Hitler) nicht erlaubt. Trotzdem können noch Autos mit diesen Kombinationen auf der Straße unterwegs sein, weil das Verkehrsministerium diese Anweisung erst 2010 herausgegeben hat. „Eine Umkennzeichnung der Bestandfahrzeuge wurde nicht veranlasst“, sagt ein Sprecher. Brandenburg hat die strengsten Regeln in der BundesrepublikDie umfassendsten Regeln hat Brandenburg: Hier sind die Zahlencodes „18“, „88“, „28“ und „14“ (steht für eine Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane: „Wir müssen den Erhalt unserer Rasse sichern und eine Zukunft für weiße Kinder“) an sich verboten. Seit 2009 sind laut dem brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2017 auch weitere Ziffernkombinationen aus „18“ und „88“ verboten. In Sachsen-Anhalt darf seit 2007 kein Autofahrer mehr die „88“ auf seinem Nummernschild haben. Auch in Städten und Kreisen kann es weitere Einschränkungen gebenAuch in Städten und Kreisen gibt es weitere Verbote: In Bayern müssen die Behörden laut Verkehrsministerium auf „spezielle Konstellationen“ achten. In der Stadt Nürnberg mit dem Kürzel „N“ sind deshalb „N-PD“ (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und „N-SU“ (Nationalsozialistischer Untergrund) verboten. In Nordrhein-Westfalen gibt es in Köln eine Sonderregel. Dort wird die Kombination „K-Z“ und „K-ZZ“ nicht vergeben. In Sachsen-Anhalt steht das Ortskürzel SK für den Saalekreis, dort wird „IN“ nicht als Buchstabenkombination ausgegeben, weil es so für „Skinhead“ steht. Auch in Schleswig – Holstein gibt es zwei weitere Fälle: Die Behörden in Dithmarschen und Steinburg geben keine Kennzeichen mit „HEI-L“ oder „IZ-AN“ (Das Wort Nazi rückwärts gelesen) raus. In Deutschland gibt es sehr häufig die Diskussion um Kennzeichen, die Buchstaben und Zahlen Kombinationen und ihre Bedeutungen. Generell steht im zuständigen §8 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ (FZV §8 Abs. 1) Was nun darunter fällt und was nicht, obliegt neben dem Bund den Ländern, die dies entscheiden können. So gibt es bspw. in Bradenburg andere Regelungen als in Nordrhein-Westfalen, so ist in Brandenburg die Zulassung eines Kennzeichens „..-HH…“ verboten, in NRW hingegen ist dies erlaubt und gerade eben in der Hansestadt Hamburg ist HH sogar die Abkürzung für die schöne Stadt selbst. Eine Liste der verbotenen Kennzeichen Abkürzungen und Kombinationen In Nürnberg: N-PD und N-SU Verbotene Kombinationen: JN, HH sowie AH mit der Zahl 18 Im Kreis Saale (SK) ist die Kombination SK-IN verboten Im Kreis Dithmarschen (Heide) ist das Kennzeichen HEI-L verboten. Was genau bedeuten die Kennzeichen Abkürzungen, die verboten sind
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