Welche impfungen für hunde in dänemark

Bevor Sie Reisen nach Dänemark planen, sollten Sie daher immer zuerst den aktuellen Stand der Reisehinweise der dänischen Behörden prüfen.

Die deutsche Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 entschieden, dass abhängig von der pandemischen Entwicklung die allgemeine Reisewarnung für die EU-Staaten ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise für Länder bzw. Regionen ersetzt werden soll. Über aktuelle Regelungen informieren die länderbezogenen Sicherheitshinweise des deutschen Auswärtigen Amtes. 

Sie benötigen für den Urlaub in Dänemark mit Hund einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Besitzers und die Einträge eines Tierarztes über eine gültigen Tollwutimpfung und ggf. sonstige Impfungen.

Bei der Einreise muss eine aktuell noch gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden können, die mindestens 28 Tagen vor der Einreise für den Urlaub mit Hund nach Dänemark erfolgt sein sollte, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurde. Für Welpen, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate. Für länger als ein Jahr gültige Impfungen bei ausgewachsenen Hunden befragen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Tierarzt für einen eindeutigen und gültigen Eintrag im Heimtierpass. Ansonsten gelten die veröffentlichten EU-Informationen zum Transport von Heimtieren.

Hunde müssen für die Einreise EU-weit mit einem unter der Haut implantierten elektronischen Chip (früher: Tätowierung) gekennzeichnet sein. Das hat auch ganz praktische Vorteile der schnellen Identifikation im Falle, dass Ihr Hund entlaufen sollte. Hunde ohne Chip oder sonstiger eindeutigen Kennzeichnung werden von in Dänemark von den örtlichen Behörden meist per Verlustanzeige in einer lokalen Zeitung veröffentlicht. Bereits ab drei Tagen nach Erscheinen  kann das Tier an ein Tierinternat (Tierheim) weitergegeben werden.  

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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Einreisebeschränkungen für Listenhunde ( und Kreuzungen) - Vorsicht mit aggressiven Hunden

Die Einfuhr einer Reihe von "Listenhunde"-Rassen nach Dänemark ist laut dem Hundegesetz in Dänemark nicht erlaubt:

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac
  • dies gilt ebenso für Kreuzungen zwischen diesen Hunderassen.

Achtung: Dabei kann es bereits ausreichen, wenn ein Hund äußerlich einer Listenhund-Rasse ähnelt. Die Hundebesitzer müssen den Beweis erbringen, dass ihr Hund nicht dieser Hunderasse angehört. Dies ist bei Mischlingen ohne Stammbaum und Zuchtunterlagen fast nicht zu leisten.

Für den Transit in ein anderes Reiseland ist der Transport eines Hundes der oben genannten Hunderassen übrigens erlaubt. Der Transport darf jedoch nicht in Dänemark unterbrochen werden. Während des Transits kurze Stopps zu machen, um mit dem Hund Gassi zu gehen, sind laut Dänischer Botschaft erlaubt (mit Leine und Maulkorb).

Alle Angaben ohne Gewähr. Vergewissern Sie sich bitte bei Bedarf vor Antritt der Reise über eventuell neue Detailregelungen zu Einreise / Transit von Hunden. Weitere Infos zu Übergangsfristen und Detailfragen gibt es auf den Seiten der dänischen Botschaft.

Schwerwiegende Vorfälle mit Hunden können unabhängig von der Hunderasse in Dänemark von der Polizei sanktioniert werden. So beispielsweise, wenn der Hund einen anderen Hund oder einen Menschen angreift, erhebliche Schäden verursacht oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist. In der bisher gültigen Form des Gesetzes kann die Polizei in Extremfällen über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Hundegesetz in Dänemark wurde zum 1.7.2014 entschärft

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Generell ist für einen Dänemark Urlaub mit Hund die Identifizierbarkeit des Tieres von enormer Wichtigkeit. Daher muss Ihr Vierbeiner die drei folgenden Eigenschaften erfüllen:
 

  • ein Chip oder eine Tätowierung
  • ein EU- Heimtierausweis
  • eine gültige Tollwutimpfung


Ihr Hund muss einen vom Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis haben, aus dem deutlich wird, dass dieser an Ihrem Hund eine Impfung, bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen hat. Dafür ist es wichtig, dass die Impfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Ferner gilt es zu beachten, dass eine neue Tollwutimpfung mindestens 3 Wochen vor der Einreise nach Dänemark getätigt werden muss. Ungeimpfte Welpen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nur mit einer gültigen Erklärung mitgenommen werden.

Diese Erklärung finden Sie hier: https://www.foedevarestyrelsen.dk/SiteCollectionDocuments/Kommunikation%20og%20Kunderaadgivning/Blanketter/Declaration_art7_art11_la230-5439.pdf

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Hundegesetz in Dänemark

Dänemark ist ein sehr hundefreundliches Land, das großen Wert auf hohe Standards und das Wohlbefinden von Tier und Mensch legt. Um entspannt und beruhigt in den Dänemark Urlaub mit Hund starten zu können, gilt es genau wie in anderen Ländern, einige Regeln zu kennen und beachten.

Seit dem 1.7.2014 gibt es ein neues Hundegesetz in Dänemark, welches die Einreise von den folgenden 13 Hunderassen verbietet:
 

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu 
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Wenn Sie einen dieser “Listenhunde” besitzen, dürfen Sie diesen leider nicht in Ihren Dänemark Urlaub mitnehmen, außer der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird mit Maulkorb und Leine ausgestattet. Die Rassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu sind davon ausgenommen und dürfen ausnahmslos nicht nach Dänemark einreisen. Das Verbot gilt ebenfalls für Kreuzungen, in die die oben genannten Rassen eingehen.
Darüber hinaus gibt es einige Hunde, die Ähnlichkeit mit den oben genannten 13 Hunderassen aufweisen. Hundebesitzern wird daher empfohlen, Dokumentationen zur Rasse des Hundes, wie ein Stammbuch oder eine Erklärung zur Abstammung des Hundes, in einem Dänemark Urlaub bei sich zu führen. Hierbei handelt es sich um die folgenden Rassen:

  • Tatra Schäferhund / Tatrahund / Polski owczarek podhalanski
  • Cao Fila De Sao Miguel
  • Bordeauxdogge / Dogue de bordeaux
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Cane Corsa Italiano
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Canario
  • Anatolsk Hirtenhund
  • Iberische Dogge

Das Verbot für Rassen gilt nicht für Hunde, die sich lediglich auf der Durchreise durch Dänemark befinden.
Mehr Informationen zum Hundegesetz und zu den Bestimmungen zur Einfuhr von Tieren nach Dänemark finden Sie auf der offiziellen Seite der dänischen Botschaft: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden/In Dänemark gilt generell genau wie in anderen Ländern eine Leinenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern nicht anders ausgeschildert. Auch an menschenleeren Stränden und Waldgebieten sollten Sie Ihren Hund daher an der Leine führen.Darüber hinaus ist es ratsam, einige Hundekotbeutel von zu Hause mitzubringen, und genau wie im Heimatland das verrichtete Geschäft zu entsorgen. Generell gilt laut dänischen Lebensmittelhygieneverordnungen ein Hundeverbot in Restaurants, Cafés und Lokalen, es sei denn das Restaurant verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde oder andere anerkannte Assistenzhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen. Wenn es möglich ist, in dem Lokal draußen zu sitzen, ist das Mitbringen des Hundes normalerweise kein Problem - zur Not ist es immer hilfreich, freundlich bei dem Personal nachzufragen. Auch in den Supermärkten sind Hunde nicht gerne gesehen, daher ist es empfehlenswert, Ihren Hund während des Einkaufs kurz draußen anzuleinen. Hier sorgen Supermärkte meist in Form von Trinknäpfen mit frischem Wasser dafür, dass der Hund eine angenehme und erfrischende Wartezeit hat. Falls Ihr Hund im Dänemark Urlaub erkranken sollte, ist meist ein Tierarzt in der nächstgrößeren Stadt zu finden. Hierfür können Sie entweder die dänische App “Find dyrlæge” herunterladen oder im Internet nach Tierärzten (dänisch: dyrlæge) in der Nähe suchen. Falls Ihr Haus über keinen Internetzugang verfügt, oder Sie anderweitig Hilfe brauchen, können Sie auch in unserem örtlichen Büro oder in der Touristeninformation nachfragen.

Wenn Sie diese Regeln befolgen und Sie und Ihr Hund sich ähnlich verhalten wie zu Hause, steht einem entspannten und stressfreien Urlaub in Dänemark mit dem Hund nichts mehr im Wege!

Auch in Deutschland gibt es spezielle Regelungen für Listenhunde, also Hunderassen, die als besonders aggressiv und gefährlich gelten. Das dänische Hundegesetz listet 13 Rassen auf, die nicht einreisen dürfen, weil der Besitz und die Zucht dieser Arten in Dänemark verboten sind.

Diese Hunderassen sind in Dänemark verboten:

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Gehört Ihr Hund einer dieser Rassen an, dann darf er leider nicht nach Dänemark einreisen. Das Einreiseverbot gilt auch für Kreuzungen aus diesen Hunderassen. Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings: Falls Sie Ihren Hund bereits vor dem 17. März 2010 hatten und dies durch entsprechende Dokumente nachweisen können, darf Ihr vierbeiniger Liebling zusammen mit Ihnen nach Dänemark reisen. Zu beachten ist dann allerdings, dass der Hund dann an allen öffentlich zugänglichen Plätzen mit Maulkorb an der Leine, die nicht länger als zwei Meter sein darf, geführt werden muss. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Hunderassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu, die bereits seit 1991 in Dänemark verboten sind.

Achtung, Verwechselungsgefahr!

In Dänemark ist die Polizei für die Umsetzung des Hundegesetzes verantwortlich. Nun ist aber nicht jeder Polizist, und auch nicht jeder Zollbeamte, ein Experte für Hunde. Zudem gibt es einige Hunderassen, die zwar nicht auf der Liste des dänischen Hundegesetzes stehen, aber den in Dänemark verbotenen Arten zum Verwechseln ähnlich sehen. Die folgende Übersicht über Hunderassen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Optische Zwillinge der in Dänemark verbotenen Hunderassen:

  • Anatolischer Hirtenhund
  • Bordeauxdogge
  • Bullmastiff
  • Cão Fila de São Miguel
  • Cane Corso Italiano
  • Dogo Canario
  • Dogo Ibérico
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Staffordshire Bullterrier
  • Polski Owczarek Podhalanski / Tatra-Schäferhund

Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehören sollte, ist es ratsam, Dokumente mit in den Dänemarkurlaub zu nehmen, die dies belegen. Das können zum Beispiel die Papiere des Hundes mit Stammbaum, aber auch ein Nachweis anderer Art sein. Die dänische Polizei ist dazu berechtigt, entsprechende Dokumente zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Unterlagen mitzuführen, wenn Sie mit einem Vierbeiner, der vom Erscheinungsbild her einem der gelisteten Hunde ähnelt, in Dänemark auf Reisen sind. Die Polizei darf nicht einfach grundlos einen Abstammungsnachweis von Ihnen fordern. Falls Ihr Hund keinerlei Ähnlichkeit mit einer der in Dänemark verbotenen Hunderassen hat, liegt kein triftiger Grund vor.

Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

In der Regel wird dem Halter von der dänischen Polizei eine Frist gesetzt, wenn diese die Vermutung hat, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen gehört, innerhalb derer er Unterlagen zur Abstammung des Hundes nachreichen darf. Kann der Hundebesitzer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Entscheiden die zuständigen Polizisten dennoch, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und aus diesem Grund eingeschläfert werden muss, kann der Besitzer bei der dänischen Nationalpolizei Berufung gegen das Urteil einlegen, welches dadurch erst einmal aufgeschoben wird.