Bevor Sie Reisen nach Dänemark planen, sollten Sie daher immer zuerst den aktuellen Stand der Reisehinweise der dänischen Behörden prüfen. Show Die deutsche Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 entschieden, dass abhängig von der pandemischen Entwicklung die allgemeine Reisewarnung für die EU-Staaten ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise für Länder bzw. Regionen ersetzt werden soll. Über aktuelle Regelungen informieren die länderbezogenen Sicherheitshinweise des deutschen Auswärtigen Amtes. Sie benötigen für den Urlaub in Dänemark mit Hund einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Besitzers und die Einträge eines Tierarztes über eine gültigen Tollwutimpfung und ggf. sonstige Impfungen. Bei der Einreise muss eine aktuell noch gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden können, die mindestens 28 Tagen vor der Einreise für den Urlaub mit Hund nach Dänemark erfolgt sein sollte, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurde. Für Welpen, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate. Für länger als ein Jahr gültige Impfungen bei ausgewachsenen Hunden befragen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Tierarzt für einen eindeutigen und gültigen Eintrag im Heimtierpass. Ansonsten gelten die veröffentlichten EU-Informationen zum Transport von Heimtieren. Hunde müssen für die Einreise EU-weit mit einem unter der Haut implantierten elektronischen Chip (früher: Tätowierung) gekennzeichnet sein. Das hat auch ganz praktische Vorteile der schnellen Identifikation im Falle, dass Ihr Hund entlaufen sollte. Hunde ohne Chip oder sonstiger eindeutigen Kennzeichnung werden von in Dänemark von den örtlichen Behörden meist per Verlustanzeige in einer lokalen Zeitung veröffentlicht. Bereits ab drei Tagen nach Erscheinen kann das Tier an ein Tierinternat (Tierheim) weitergegeben werden. (Alle Angaben ohne Gewähr) Zur Ferienhaus-Suche Einreisebeschränkungen für Listenhunde ( und Kreuzungen) - Vorsicht mit aggressiven HundenDie Einfuhr einer Reihe von "Listenhunde"-Rassen nach Dänemark ist laut dem Hundegesetz in Dänemark nicht erlaubt:
Achtung: Dabei kann es bereits ausreichen, wenn ein Hund äußerlich einer Listenhund-Rasse ähnelt. Die Hundebesitzer müssen den Beweis erbringen, dass ihr Hund nicht dieser Hunderasse angehört. Dies ist bei Mischlingen ohne Stammbaum und Zuchtunterlagen fast nicht zu leisten. Für den Transit in ein anderes Reiseland ist der Transport eines Hundes der oben genannten Hunderassen übrigens erlaubt. Der Transport darf jedoch nicht in Dänemark unterbrochen werden. Während des Transits kurze Stopps zu machen, um mit dem Hund Gassi zu gehen, sind laut Dänischer Botschaft erlaubt (mit Leine und Maulkorb). Alle Angaben ohne Gewähr. Vergewissern Sie sich bitte bei Bedarf vor Antritt der Reise über eventuell neue Detailregelungen zu Einreise / Transit von Hunden. Weitere Infos zu Übergangsfristen und Detailfragen gibt es auf den Seiten der dänischen Botschaft. Schwerwiegende Vorfälle mit Hunden können unabhängig von der Hunderasse in Dänemark von der Polizei sanktioniert werden. So beispielsweise, wenn der Hund einen anderen Hund oder einen Menschen angreift, erhebliche Schäden verursacht oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist. In der bisher gültigen Form des Gesetzes kann die Polizei in Extremfällen über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Hundegesetz in Dänemark wurde zum 1.7.2014 entschärft (Alle Angaben ohne Gewähr) Generell ist für einen Dänemark Urlaub mit Hund die Identifizierbarkeit des Tieres von enormer Wichtigkeit. Daher muss Ihr Vierbeiner die drei folgenden Eigenschaften erfüllen:
Diese Erklärung finden Sie hier: https://www.foedevarestyrelsen.dk/SiteCollectionDocuments/Kommunikation%20og%20Kunderaadgivning/Blanketter/Declaration_art7_art11_la230-5439.pdf Hundefreundliche Ferienhäuser in Dänemark anzeigen Hundegesetz in DänemarkDänemark ist ein sehr hundefreundliches Land, das großen Wert auf hohe Standards und das Wohlbefinden von Tier und Mensch legt. Um entspannt und beruhigt in den Dänemark Urlaub mit Hund starten zu können, gilt es genau wie in anderen Ländern, einige Regeln zu kennen und beachten. Seit dem 1.7.2014 gibt es ein neues Hundegesetz in Dänemark, welches die Einreise von den folgenden 13 Hunderassen verbietet:
Wenn Sie einen dieser “Listenhunde” besitzen, dürfen Sie diesen leider nicht in Ihren Dänemark Urlaub mitnehmen, außer der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird mit Maulkorb und Leine ausgestattet. Die Rassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu sind davon ausgenommen und dürfen ausnahmslos nicht nach Dänemark einreisen. Das Verbot gilt ebenfalls für Kreuzungen, in die die oben genannten Rassen eingehen.
Das Verbot für Rassen gilt nicht für Hunde, die sich lediglich auf der Durchreise durch Dänemark befinden. Wenn Sie diese Regeln befolgen und Sie und Ihr Hund sich ähnlich verhalten wie zu Hause, steht einem entspannten und stressfreien Urlaub in Dänemark mit dem Hund nichts mehr im Wege!
Auch in Deutschland gibt es spezielle Regelungen für Listenhunde, also Hunderassen, die als besonders aggressiv und gefährlich gelten. Das dänische Hundegesetz listet 13 Rassen auf, die nicht einreisen dürfen, weil der Besitz und die Zucht dieser Arten in Dänemark verboten sind. Diese Hunderassen sind in Dänemark verboten:
Gehört Ihr Hund einer dieser Rassen an, dann darf er leider nicht nach Dänemark einreisen. Das Einreiseverbot gilt auch für Kreuzungen aus diesen Hunderassen. Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings: Falls Sie Ihren Hund bereits vor dem 17. März 2010 hatten und dies durch entsprechende Dokumente nachweisen können, darf Ihr vierbeiniger Liebling zusammen mit Ihnen nach Dänemark reisen. Zu beachten ist dann allerdings, dass der Hund dann an allen öffentlich zugänglichen Plätzen mit Maulkorb an der Leine, die nicht länger als zwei Meter sein darf, geführt werden muss. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Hunderassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu, die bereits seit 1991 in Dänemark verboten sind. Achtung, Verwechselungsgefahr!In Dänemark ist die Polizei für die Umsetzung des Hundegesetzes verantwortlich. Nun ist aber nicht jeder Polizist, und auch nicht jeder Zollbeamte, ein Experte für Hunde. Zudem gibt es einige Hunderassen, die zwar nicht auf der Liste des dänischen Hundegesetzes stehen, aber den in Dänemark verbotenen Arten zum Verwechseln ähnlich sehen. Die folgende Übersicht über Hunderassen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Optische Zwillinge der in Dänemark verbotenen Hunderassen:
Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehören sollte, ist es ratsam, Dokumente mit in den Dänemarkurlaub zu nehmen, die dies belegen. Das können zum Beispiel die Papiere des Hundes mit Stammbaum, aber auch ein Nachweis anderer Art sein. Die dänische Polizei ist dazu berechtigt, entsprechende Dokumente zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Unterlagen mitzuführen, wenn Sie mit einem Vierbeiner, der vom Erscheinungsbild her einem der gelisteten Hunde ähnelt, in Dänemark auf Reisen sind. Die Polizei darf nicht einfach grundlos einen Abstammungsnachweis von Ihnen fordern. Falls Ihr Hund keinerlei Ähnlichkeit mit einer der in Dänemark verbotenen Hunderassen hat, liegt kein triftiger Grund vor. Konsequenzen bei ZuwiderhandlungIn der Regel wird dem Halter von der dänischen Polizei eine Frist gesetzt, wenn diese die Vermutung hat, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen gehört, innerhalb derer er Unterlagen zur Abstammung des Hundes nachreichen darf. Kann der Hundebesitzer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Entscheiden die zuständigen Polizisten dennoch, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und aus diesem Grund eingeschläfert werden muss, kann der Besitzer bei der dänischen Nationalpolizei Berufung gegen das Urteil einlegen, welches dadurch erst einmal aufgeschoben wird. |