Welche gülleverteiler sind noch erlaubt

Der folgende Beitrag informiert über die künftigen Vorgaben und mögliche Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik für Gülle, Jauche etc.

Auch die Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat brutto einen zu hohen Stickstoffüberschuss, der sich im bundesweiten Vergleich eher im oberen Mittelfeld bewegt. Die Branche ist gefordert, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, und steht insbesondere wegen der Ammoniakemissionen in der Kritik, welche zu rund 95 % aus der Landwirtschaft stammen. Daher besteht auch in Baden-Württemberg sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht  flächendeckender Handlungsbedarf.

Vorschriften für die Ausbringung
Um die Ammoniakemissionen zu verringern, schreibt die Düngeverordnung vor, dass flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf bestelltes Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen. Für Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigen Feldfutterbau gilt dies ab dem 1. Februar 2025.

In welchen Fällen Ausnahmen möglich sind
Aufgrund der naturräumlichen und strukturellen Besonderheiten in Baden-Württemberg werden von den genannten Vorschriften aber Ausnahmen notwendig sein. In den im Folgenden genannten Fällen sind Ausnahmegenehmigungen möglich.

Zur Anwendung kommen andere Verfahren mit vergleichbar geringen Ammoniakemissionen – Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 Satz 3.
Dünne Güllen oder Jauche mit weniger als zwei Prozent TS-Gehalt können von der bodennahen Ausbringung analog der Ausnahme vom Einarbeitungsgebot auf unbestelltem Ackerland  freigestellt werden – § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Der Trockensubstanzgehalt muss bei Gülle durch zwei Laborproben je Jahr in Verbindung mit einer nachvollziehbaren Dokumentation der ausgebrachten Menge nachgewiesen werden. Für reine Festmistbetriebe ist kein gesonderter Nachweis für die Jauche erforderlich. Darüber hinaus sind derzeit keine alternativen Verfahren, insbesondere Güllezusatzmittel, bekannt, welche nachvollziehbar zu deutlich geringeren Ammoniakemissionen in der Größenordnung von bodennahen Ausbringungsverfahren führen. Solche alternativen Verfahren können nur nach Vorlage entsprechender Nachweise und fachlicher Beurteilung und Zulassung durch das LAZBW und MLR genehmigt werden.

Es liegen agrarstrukturelle Besonderheiten vor – Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 Satz 4. Das betrifft kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Folgende Flächen können bei der Ermittlung der Grenze von weniger als 15 ha LF unberücksichtigt bleiben:

  • Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobst-flächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen – DüV § 8 (6) Nummer 1
  • Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall durch tierische Ausscheidungen von bis zu 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt – DüV § 8 (6) Nummer 2
  • Grünlandflächen mit einer Hangneigung von mehr als 20 % auf mehr als 30 % der Fläche
  • Streuobstwiesen gemäß FAKT ab rund 30 Bäumen je Hektar und Kleinflächen unter 20 Ar.

Es liegen naturräumliche Besonderheiten vor.Grünland, das in mehr als 30 % der Fläche eine Hangneigung über 20 % aufweist, kann von der bodennahen Ausbringung ausgenommen werden.

Bei Grünlandflächen mit mehr als 35 % Hangneigung kann auch noch der Hochdruckseitenverteiler zugelassen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Gülle gehört direkt auf den Boden und nicht in die Luft. Und dabei geht es nicht nur um die Geruchsbelästigung, sondern auch um die klimaschädlichen Stickstoffverluste, die den Landwirt im Übrigen bares Geld kosten. Entscheidend dafür ist aber nicht nur die Ausbringungstechnik, sondern vor allem die Witterung beim Düngen und wie schnell die Gülle in den Boden eingearbeitet wird.

Große Maschinen und riesige Güllefässer sind dabei nicht gleichbedeutend mit großen Güllemengen auf der Fläche. Im Gegenteil: je größer, teurer und moderner die Maschinen, desto exakter ist zumeist die Verteilung der Gülle. Sogar eine Messung der Nährstoffe in der Gülle während der Ausbringung ist heute technisch schon möglich! Nicht jede Technik eignet sich gleichermaßen für den Acker und das Grünland. Grundsätzlich lassen sich diese Verfahren unterscheiden:

Breitverteiler

Beim Breitverteiler wird die Gülle breitflächig auf dem Boden und gegebenenfalls den Pflanzen verteilt. Dazu werden Prallköpfe oder Schwenkdüsen verwendet. Diese Technik ist vergleichsweise preiswert, hat aber Nachteile, weil dabei sehr viel Geruch entsteht und Düngestoffe verloren gehen. Aufgrund der Nachteile läuft diese Technik aus: Seit dem 1. Februar 2020 darf diese Technik nicht mehr auf bestelltem Ackerland, ab 1. Februar 2025 auch nicht mehr auf Grünland eingesetzt werden. Auf unbestelltem Ackerland darf die Technik weiterhin eingesetzt werden, es muss aber eine Einarbeitung des Düngers innerhalb von maximal 4 Stunden erfolgen. Ab 1. Februar 2025 wird der Zeitraum für die Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland auf 1 Stunde reduziert. Unter bestimmten Bedingungen können Ausnahmen erlaubt werden.

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Gülleverteilung mit drei Prallköpfen. Durch Ausleger werden größere Arbeitsbreiten ermöglicht.

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Schwenkdüsenverteiler wie hier von der Firma Möscha sind durch Bildung größerer Tropfen auch bei Seitenwind einsetzbar.

Schleppschlauch

Schleppschläuche bringen die Gülle streifenförmig nah an die Pflanzenwurzel. Auf Grünland wird allerdings die Gülle auf die Grasnarbe aufgebracht und erst bei Niederschlägen in den Wurzelbereich abgespült. Die Grasnarbe wird nicht verletzt. Auch für bestellte Ackerflächen ist dieses Verfahren gut geeignet.

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Schleppschlauchverteiler werden auf Grünland und Ackerflächen eingesetzt.

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Schleppschlauchverteiler. Durch den Zentralverteilkopf sind die Arbeitsbreiten bauartbedingt begrenzt.

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Schleppschlauch mit kleineren Verteilköpfen am Verteilgestänge. Damit sind größere Arbeitsbreiten möglich. Die Verteilköpfe sind leichter für die Wartung zugänglich.

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Durch die vergleichsweise leichte Bauart der Schleppschlauch-Verteilgestänge lassen sich große Arbeitsbreiten realisieren.

Schleppschuh

Bei Schleppschuhen werden mit Federstäben der Schlauch und die Kufen auf den Boden gedrückt und das Gras geteilt. Dieses Verfahren ist besonders bei höherem Gras gut geeignet: nach der Ablage wird der Güllestreifen durch das zurückweichende Gras verborgen. Dadurch werden Emissionen gemindert. Im Ackerbau ist der Einsatz ebenfalls denkbar. Die Technik ist relativ leicht, wartungsarm und erfordert nur geringe Zugkraft.

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Schleppschuhverteiler

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Schleppschuh zur Gülleablage im Detail

Schlitzverfahren

Beim Schlitzverfahren schneidet eine Scheibe den Boden auf und drückt den Boden v-förmig auseinander. In den Schlitz wird die Gülle zwischen 1-5 cm tief eingebracht. Auch in den Fahrspuren kommt die Gülle dadurch sicher in den Boden. Die Ammoniakverluste sind im Vergleich zu den anderen Verfahren deutlich geringer. Positiv ist die gute Nährstoffausbeute, weil der Dünger direkt an die Wurzeln der Pflanze gebracht wird. Das Schlitzverfahren kann auf Grünland den Nachteil haben, dass der Boden offen bleibt und sich dadurch Unkräuter an den Rändern ansiedeln können. Die Technik ist relativ teuer und schwer.

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Schlitzverfahren mit einer Scheibe im Einsatz auf Grünland

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Schlitzscheiben zur Gülleablage im Detail

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Verteilbild der Gülleausbringung mit dem Schlitzscheiben-Verfahren

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Hier eine Bauweise mit doppelten Schlitzscheiben, die v-förmig angeordnet sind.

Injektortechnik

Gülleinjektoren werden im Ackerbau eingesetzt. Da die Gülle direkt in den Boden eingearbeitet wird, entfällt ein Arbeitsgang. Die erforderlichen Maschinen sind massiv gebaut und teuer, die Arbeitsbreiten sind dadurch begrenzt. In der Regel bleibt diese effiziente Technik Lohnunternehmen vorbehalten.

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Schwerer Grubber mit Gülleinjektor für den Ackerbau

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Scheibeninjektor zur Gülleausbringung und Bodenbearbeitung in einem Arbeitsgang

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Welche gülleverteiler sind noch erlaubt
Scheibeninjektor in massiver Bauart zur Gülleeinarbeitung

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Welche gülleverteiler sind noch erlaubt
Scheibeninjektor im Detail

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Gülleinjektor zur Vorbereitung der Maisaussaat: Die Gülle wird in einem Band ca. 15 cm tief in den Boden eingebracht. In einem zweiten Arbeitsgang erfolgt die Maisablage über den Güllebändern, die dazu natürlich genau getroffen werden müssen. Das Maiskorn muss Abstand zur Gülle haben, damit die jungen Wurzeln der Maiskeimlinge nicht geschädigt werden.

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Welche gülleverteiler sind noch erlaubt
Beim Strip-Till-Verfahren wird der Boden nicht ganzflächig gelockert, sondern es werden nur die späteren Saat- bzw. Pflanzstreifen mit Lockerungswerkzeugen bearbeitet. Ein Teil der Fläche bleibt unbearbeitet. Das an der Bodenoberfläche verbleibende abgestorbene Pflanzenmaterial der Vorfrucht dient so als Schutz vor Bodenerosion und Austrocknung. Im gleichen Arbeitsgang kann Gülle in den Boden eingebracht werden.