Was ist der unterschied zwischen hauptbuchhaltung und anlagenbuchhaltung

Bei der Anlagenbuchhaltung handelt es sich um einen Teilbereich des Rechnungswesens. Die Aufgabe der Anlagenbuchhaltung besteht in der vollständigen Erfassung aller Güter, die als Vermögensgegenstände dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens langfristig zu dienen. Zum Bilanzstichtag am Ende eines jeden Geschäftsjahres ermittelt die Anlagenbuchhaltung den aktuellen Bestand an Anlagengütern und bewertet diese entsprechend den einschlägigen handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften. Daraus ergeben sich sowohl der Wert, mit dem ein Anlagegegenstand in der Bilanz anzusetzen ist, als auch die Höhe der Abschreibungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Erfassen, buchen und verwalten

Die Anlagenbuchhaltung legt für jeden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, von der Produktionsmaschine bis hin zu Schreibtischen und anderen Büromöbeln, ein eigenes Konto an. Dies gilt auch für Anlagen, die das Unternehmen für die langfristige eigene Nutzung selbst herstellt. Die Anlagenbuchhaltung setzt die Verwaltung aller Vermögensgegenstände bis zu deren endgültigem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort. Sogar vollständig abgeschriebene Anlagen bleiben in der Anlagenkartei.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in der Anlagenbuchhaltung mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vorzunehmen. Selbst erstellte Anlagegüter sind mit den Herstellungskosten anzusetzen.

Für Anlagegegenstände, die einem Wertverlust unterliegen, erfolgt die Ermittlung der handels- bzw. steuerrechtlichen Abschreibungen. Der regelmäßige Werteverzehr, zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen, führt zu planmäßigen Abschreibungen. Daneben berücksichtigt die Anlagenbuchhaltung auch außerplanmäßige Abschreibungen. Unfälle und Schadensereignisse, die auf höhere Gewalt zurückgehen, sowie technische Veraltung stellen die Hauptursachen dieser Abschreibungsart dar.

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Der Anlagenspiegel

Zu den Aufgaben der Anlagenbuchhaltung zählt auch die Erstellung des Anlagenspiegels. Für dieses Rechenwerk ist die Bezeichnung Anlagengitter weit verbreitet. Es bildet einen Teil des Anhangs und erläutert der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens näher. Der Anlagenspiegel zeigt anhand einer tabellarischen Übersicht die Entwicklung der fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf. Der Bilanzleser kann dem Anlagengitter die historischen und aktuellen Werte des Anlagevermögens sowie die laufenden und Gesamtabschreibungen entnehmen.

Betriebswirtschaftliche Analysen und Planungen

Die Anlagenbuchhaltung entwickelt für die innerbetriebliche Leistungsrechnung die Schlüssel für die Verteilung von Kosten auf Produkte oder Dienstleistungen als Kostenträger. In diesem Zusammenhang erfolgt die Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen. Außerdem liefert die Anlagenbuchhaltung wichtige Daten für die Investitions- und Budgetplanung. Dies ist zum Beispiel relevant, wenn es um die Beurteilung der Frage geht, ob die Reparatur oder die Neuanschaffung einer Maschine wirtschaftlich sinnvoller ist.

Weitere Aufgaben der Anlagenbuchhaltung

Darüber hinaus übernimmt diese Unterabteilung der Finanzbuchhaltung auch:

  • Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Höhe der abzuführenden Besitzsteuern
  • Bereitstellung der Soll-Daten für eine Anlageninventur, bei der eine Gegenüberstellung des Bestandes der tatsächlich vorhandenen Anlagen mit dem Buchbestand erfolgt
  • Feststellung des zu versichernden Wertes von Maschinen und anderen Anlagen

In der kaufmännischen Buchhaltung eines Unternehmens werden verschiedene Bücher verwendet, um Geschäftsvorfälle, Zahlungseingänge und -ausgänge, Veränderungen im Warenbestand oder Veränderungen des Anlagevermögens zu erfassen und dokumentieren. Dabei wird zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung unterschieden. Das Grundbuch oder Journal sowie das Hauptbuch gehören zur Hauptbuchhaltung. In der Nebenbuchhaltung wird beispielsweise ein Nebenbuch für die Lohnbuchhaltung verwendet, in dem die im Hauptbuch vorgenommen Buchungen der Lohnzahlungen ergänzt und erläutert werden.

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Nebenbuch – Verwendung in der Buchhaltung

Im Grundbuch werden Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge mit allen relevanten Daten erfasst. Im Hauptbuch erfolgt die sachliche Zuordnung und systematische Gliederung der im Grundbuch erfassten Vorgänge. In die Nebenbuchhaltung werden Teilbereiche der Hauptbuchhaltung aus organisatorischen Gründen ausgegliedert.

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Nebenbücher werden verwendet, um die Übersichtlichkeit der Buchhaltung und die Nachvollziehbarkeit der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Buchungen in der Buchführung zu erleichtern. Beispielsweise enthalten die Nebenbücher Angaben darüber, wer wann eine Rechnung bezahlt hat, oder welcher Kunde wann etwas gekauft hat. Im Hauptbuch werden dagegen immer nur die Salden ohne weitere Informationen auf den einzelnen Konten gebucht. Ein Nebenbuch kann für verschiedene Teilbereiche der Hauptbuchhaltung verwendet werden. Beispielsweise wird ein Nebenbuch in der

  • Kontokorrentbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Lagerbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung

verwendet. Bei der auch als Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung bezeichneten Kontokorrentbuchhaltung werden im Nebenbuch alle Daten des Geschäftsverkehrs mit Lieferanten, den Kreditoren und Kunden, den Debitoren detailliert erfasst. In der Lohnbuchhaltung erfolgt die Lohnabrechnung der Mitarbeiter. Das Nebenbuch der Lagerbuchhaltung dient zur Dokumentation der Zu- und Abgänge bei den Lagerbeständen. In der Anlagenbuchhaltung werden Veränderungen im Anlagevermögen des Unternehmens gebucht. Je nach Umfang der Buchhaltung können weitere Nebenbücher beispielsweise ein Nebenbuch für die ordnungsgemäße Kassenbuchführung oder jeweils eigene Nebenbücher für Eingangs– und Ausgangsrechnung geführt werden.

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Die wichtigsten Fakten zum Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung

  • Buchhaltung: Dokumentation und Analyse aller Geschäftsvorfälle 
  • Buchführung: geordnete Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
  • Kurs in Buchhaltung für viele Berufsgruppen sinnvoll

Im Alltag machen viele Menschen keinen Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung. Die Buchhaltung ist die Dokumentation und Analyse aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen sowie oftmals der Name der dafür zuständigen Abteilung. Die Buchführung beschreibt die geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge.

Im Gespräch machen viele Menschen keinen Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung. Sobald das Thema für Sie aber relevant wird – etwa im Rahmen einer Weiterbildung –, sollten Sie die Begriffe auseinanderhalten können. Hier erfahren Sie alles Wichtige. 

Was ist Buchhaltung?

Bei der Buchhaltung handelt es sich um die Gesamtheit der Dokumentation und der Analyse aller das Unternehmen betreffender Geschäftsvorfälle. Es ist auch der Name der jeweiligen Organisationsstruktur im Unternehmen: Die Buchhaltung übernimmt die genannten Aufgaben, die hiesigen Mitarbeitenden sind Buchhalter*innen. Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert etwa

  • die Aufwendungen für Gehalt/Lohn
  • die Aufwendungen für Material und Miete
  • Umsatzerlöse sowie Einnahmen
  • Kredite
  • Abschreibungen

Eine sorgfältige Buchhaltung ermöglicht durch eine lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorfälle eine reibungslose Planung und Kontrolle.

Teilbereiche der Buchhaltung

Gerade in großen Unternehmen ist es für die Übersichtlichkeit der Buchführung besser, wenn die Buchhaltung in mehrere Teilbereiche aufgeteilt wird: So lassen sich die verschiedenen Finanzzuflüsse und -abflüsse leichter überblicken. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Teilbereiche.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung umfasst alle Vorgänge, die für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nötig sind und die die Buchhaltung für die Bilanzierung braucht.

Debitorenbuchhaltung

Die Debitorenbuchhaltung befasst sich mit allen Forderungen, die gegenüber Kunden erhoben werden.

Bilanzbuchhaltung

Bei der Bilanzbuchhaltung handelt es sich um die systematische Erfassung aller geschäftsrelevanten Daten sowie um die Erstellung der internen Kennzahlen. Die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz fallen ebenfalls in diesen Teilbereich.

Kreditorenbuchhaltung

Die Kreditorenbuchhaltung erfasst die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber anderen Unternehmen, etwa Lieferanten, und überwacht sie.

Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenbuchhaltung werden die Anlagen, also die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, erfasst und verwaltet. Das sind solche Wirtschaftsgüter, die nicht verbraucht werden und die einen gewissen Wert überschreiten.

Lohnbuchhaltung

In der Lohnbuchhaltung werden alle Gehälter und Löhne für die Mitarbeitenden erfasst und die Bezahlung abgewickelt.

Was ist Buchführung?

Bei der Buchführung handelt sich um die Arbeit der Buchhaltung, also um die geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge. Diese basiert auf Belegen und sollte sich lückenlos nachweisen lassen. Das ist besonders wichtig, wenn das Finanzamt die Bücher und Konten des Unternehmens prüft.

Wer ist buchführungspflichtig?

In jedem Unternehmen sollte eine Buchführung stattfinden. Wenn der Gesetzgeber allerdings von einer Buchführungspflicht spricht, meint er damit immer die Bilanzierung. Zur Bilanzierung verpflichtet sind grundsätzlich

  • im Handelsregister eingetragene Unternehmen wie die Personengesellschaften KG, OHG und GmbH & Co. KG sowie die Kapitalgesellschaften GmbH und AG
  • eingetragene Kaufleute (e. K.) mit mehr als 60.000 Euro Gewinn bzw. mehr als 600.000 Euro Umsatz im Jahr
  • Einzelunternehmen und GbR mit über 60.000 Euro Gewinn bzw. über 600.000 Euro Umsatz jährlich

Wer kann sich von der Buchführungspflicht befreien lassen?

Bei Einzelunternehmern, die im Handelsregister eingetragen sind, aber zwei Jahre in Folge weniger als 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn machen, besteht keine Buchführungspflicht. Gleiches gilt für Kleinunternehmer sowie für Freiberufler.

Achtung: Für Freiberufler hängt die Befreiung von der Buchführungspflicht nicht von der Höhe der Einnahmen oder des Umsatzes ab – es ist egal, was Sie verdienen. 

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich für Sie eine Weiterbildung in der Buchhaltung lohnen kann: Vielleicht möchten Sie sich beruflich verändern – innerhalb des Unternehmens, in dem Sie tätig sind, oder bei einem neuen Arbeitgeber. Vielleicht möchten Sie auch selbst ein Unternehmen gründen und müssen sich dafür die notwendigen Fähigkeiten aneignen, weil die Buchführungspflicht Sie betrifft.

In beiden Fällen lohnt sich einer der modernen Kurse bei der sgd, um Ihr Ziel zu erreichen: Sie können zum Beispiel geprüfte Buchhalterin bzw. geprüfter Buchhalter im Fernstudium werden. Dabei studieren Sie flexibel von zu Hause aus und lernen nach einem individuell passenden Lehrplan. Das ist gegenüber Kursen mit Anwesenheitspflicht ein großer Vorteil für Ihre Work-Life-Balance: Die Anfahrt entfällt, und Sie können die Weiterbildung leichter in Ihren Alltag integrieren.

Sind Sie noch unsicher, welcher Kurs für Sie das Richtige sein könnten, wenden Sie sich gern an unsere Studienberatung: Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und helfen Ihnen, das passende Angebot für sich zu entdecken.

Tipp: Viele der Kurse unserer ausgezeichneten Fernschule, auch der für den geprüften Buchhalter, sind nach AZAV zertifiziert und können mit einem Bildungsgutschein unterstützt werden!

Bei Buchhaltung und Buchführung liegt der Unterschied darin, dass das eine die Organisationsstruktur im Unternehmen beschreibt, die sich um die entsprechenden Aufgaben kümmert, während das andere die Gesamtheit dieser Aufgaben umfasst. Entsprechend sind die Begriffe einander zwar verwandt, aber nicht synonym zu verwenden. Vor allem, wenn Sie selbst in diesem Bereich tätig werden möchten, ist es daher wichtig, dass Sie die Unterschiede kennen: Buchhaltung und Buchführung zu verwechseln, kennzeichnet Sie als Laien.

Einen weiteren Begriff, den man von der Buchhaltung abzugrenzen wissen sollte, ist das Rechnungswesen. Während die Buchhaltung das Lieferanten-, Kunden- und Hauptbuch umfasst, widmet sich das Rechnungswesen der Erstellung von Abschlüssen (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz).

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