Was brauche ich um ein auto zuzulassen

Du hast ein Auto gekauft und kannst es kaum erwarten, Deine erste Spritztour anzutreten? Bevor Du los darfst, musst Du das Auto aber anmelden. Dafür musst Du einige Unterlagen parat haben. Damit Du auf dem Weg zum Zulassungsbescheid nicht im bürokratischen Stau stecken bleibst, haben wir für Dich alle relevanten Informationen zur Anmeldung zusammengestellt.

Schließ zunächst eine Kfz-Versicherung ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Ohne darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die Kfz-Haftpflicht springt ein, wenn Du anderen einen Schaden zufügst und schützt so Opfer vor den Folgen eines Unfalls.

Damit ist aber Dein Wagen noch nicht gegen Schäden abgesichert, die Du selbst verursachst. Je nach Bedarf empfiehlt es sich daher, zusätzlich noch eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Wie Du eine günstige und gute Autoversicherung findest, kannst Du in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung genau lesen. Nutze immer die Kombination aus Vergleichsportal und Direktversicherer: Such zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung auf Check24 oder Verivox. Und berechne dann ein Angebot bei der Huk24. Schließ einen Vertrag bei dem Anbieter ab, der den von Finanztip empfohlenen Mindestschutz zum besten Preis anbietet. So kannst Du Geld und Ärger sparen.

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Zum Ratgeber 

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters zuständig. Das kann in größeren Städten das Bürgerbüro oder das Kreisverwaltungsreferat, in ländlichen Gegenden das Landratsamt sein. Welche Behörde in Deiner Nähe zuständig ist, kannst Du leicht auf der Website des Straßenverkehrsamtes herausfinden. Gib dazu Deine Postleitzahl im entsprechenden Feld auf der Seite ein.

Informier Dich vorher über die Öffnungszeiten des zuständigen Amtes. Teils sind nur Online-Termine möglich. Wie das genau geht, kannst Du im Abschnitt „i-Kfz“ lesen.

Für die Kfz-Zulassung musst Du als Fahrzeughalter in der Regel persönlich bei der Anmeldestelle erscheinen. Wenn Du als Halter verhindert bist, kannst Du einer vertrauten Person eine Vollmacht ausstellen. Gib Deiner Vertretung dann alle erforderlichen Unterlagen mit. Alternativ kannst Du auch einen Händler oder Zulassungsdienst mit der Anmeldung beauftragen. Das kostet allerdings.

Um ein Fahrzeug anzumelden, musst Du mindestens 17 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und müssen deren Ausweise bei der Behörde vorzeigen.

Welche Unterlagen Du für die Kfz-Zulassung vorlegen musst, hängt davon ab, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu-, Gebraucht- oder Firmenwagen handelt. Drei Dokumente brauchst Du in jedem Fall:

  1. einen gültigen Ausweis, entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung;
  2. die elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gungsnummer (eVB-Nummer), mit der Du eine gültige Kfz-Versicherung nachweist;
  3. die Zulassungsbestätigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt). Sie enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten und nennt den Eigentümer des Fahrzeugs. Wichtig: Anmelden kann ein Auto nur der Fahrzeughalter. Fahrzeughalter ist, wer den Wagen auf eigene Rechnung nutzt und für dessen Kosten aufkommt. Der Halter muss nicht unbedingt auch Eigentümer des Autos sein. Genauso gut kannst Du den Wagen geleast haben. In diesem Fall wären Bank oder Händler Eigentümer.

Auf der Zulassungsstelle füllst Du ein Sepa-Lastschriftmandat aus. Damit erteilst Du der Zollverwaltung die Ermächtigung, die Kfz-Steuer von Deinem Konto einzuziehen. Auf der Internetseite der Behörde gibt es eine Vorlage, die Du schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen kannst.

Falls es sich bei Deinem Auto um einen Gebrauchtwagen handelt, kommen zu den oben aufgeführten Dokumenten noch folgende dazu:

Wenn Du ein Auto aus dem EU-Ausland importieren willst, musst Du zusätzlich eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC = Certificate of Conformity) vorlegen. Mit dieser Bescheinigung stellst Du sicher, dass das Fahrzeug den in Europa gültigen Normen entspricht.

Du willst Dein Auto als Firmenwagen nutzen? Dann bring Deinen Handelsregister-Auszug oder eine Gewerbeanmeldung mit.

Welche Dokumente Du wann benötigst, haben wir Dir im Folgenden zusammengestellt.

Übersicht: Notwendige Unterlagen für die Kfz-Anmeldung

DokumenteFahrzeugtyp
 NeuwagenGebrauchtwagenGebrauchtwagen (EU-Ausland)Firmen-Fahrzeug
Ausweisjajajaja
eVB-Nummerjajajaja
ZB I (Fahrzeugschein) jaja 
ZB II (Fahrzeugbrief)jajajaja
Nachweis der HU jaja 
COC  ja 
Handelsregister (Auszug)   ja

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2022)

Altes Kfz-Kennzeichen behalten – ganz leicht

Seit 2015 ist es möglich, das alte Kennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Nach wie vor bist Du als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, der Zulassungsstelle den Wechsel Deines Wohnortes mitzuteilen. Auch in diesem Fall musst Du persönlich auf der für Deine neue Adresse zuständigen Zulassungsstelle erscheinen, Dich mit einem gültigen Ausweis legitimieren und die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Analog zur regulären Anmeldung eines Fahrzeuges kannst Du Dich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Nicht möglich ist die Kennzeichenmitnahme dagegen, wenn mit dem Verkauf eines Fahrzeugs auch ein Wechsel des Fahrzeughalters erfolgt. Auch ist die Mitnahme eines Kennzeichens nur einmal möglich. Bei einem weiteren Wohnortwechsel musst Du ein neues Kennzeichen beantragen.

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So meldest Du Dein Fahrzeug richtig an:

  1. Schließ als erstes eine Kfz-Versicherung ab, denn Du brauchst eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gungsnummer (eVB-Nummer) von Deinem Versicherer, um Deinen Kfz-Versicherungsschutz nachzuweisen. Such Dir dafür unbedingt eine passende günstigste Kfz-Versicherung – mit dem Antrag legst Du Dich auf einen Versicherer fest. 
  2. Bring die folgenden Unterlagen mit: - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeigbrief); den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (Tüv) sowie die alten Kennzeichen bekommst Du vom Verkäufer des Fahrzeugs.

    - Eine Vorlage für die Sepa-Einzugsermächtigung gibt es auf der Seite des Straßenverkehrsamtes oder vor Ort bei der Zulassungsstelle.

    - Eine COC-Bescheinigung für Neuwagen aus der Europäischen Union erhältst Du bei der Auslieferung. Bei gebrauchten ausländischen Fahrzeugen sollte der bisherige Besitzer Dir das Zertifikat beim Verkauf aushändigen.

    - Falls Du Dein Fahrzeug nicht persönlich anmelden kannst, findest Du hier eine Vollmacht.

  3. Informier Dich beim Straßenverkehrsamt, welche Zulassungsstelle für Dich zuständig ist. Beachte die Öffnungszeiten und vereinbare online einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  4. Nachdem die Zulassungsbehörde alle Unterlagen geprüft hat, weist sie dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Falls Du ein Wunschkennzeichen willst, kannst Du Deine Kombination auf der Website des Straßenverkehrsamtes prüfen und vorab reservieren. Dann bekommst Du Dein neues Kennzeichen per Post und kannst es gleich zur Anmeldung mitbringen.
  5. Ein neues Kennzeichen kannst Du sonst in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Die Zulassungsstelle klebt dann die Prüfplaketten (Prüfsiegel des Landes und das Siegel der letzten Hauptuntersuchung) auf das Kennzeichen.

Die Kosten für die Anmeldung eines Autos sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Je nachdem, wo Du Dein Fahrzeug anmeldest, können unterschiedliche Gebühren anfallen. Die durchschnittlichen Gebühren der Kfz-Behörden findest Du in der nachfolgenden Tabelle. Die genauen Preise kannst Du bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle erfragen.

Durchschnittliche Kosten der Kfz-Behörden

DienstleistungKosten in Euro

Anmeldung Neuwagen

26

Anmeldung Gebrauchtwagen

innerhalb des Zulassungsbezirkes

11

innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel

18

außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel

26

außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel

28

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

11

Zulassungsbescheinigung Teil I

bei Verlust

45

bei Unbrauchbarkeit

10

Zulassungsbescheinigung Teil II

bei Verlust

bis zu 70

bei Unbrauchbarkeit

bis zu 15

Wunschkennzeichen

10,20 (bundeseinheitlich)

Vorab-Reservierung Wunschkennzeichen

2,60 (bundeseinheitlich)

Quelle: Straßenverkehrsamt (Stand: April 2019)

Seit dem 1. Oktober 2019 sollte der lästige Gang zur Zulassungsstelle eigentlich der Vergangenheit angehören. Und Corona hat diesen Vorgang beschleunigt. Fortan sollte es jedem privaten Autobesitzer bundesweit möglich sein, das eigene Fahrzeug online anzumelden, umzumelden, abzumelden oder wiederzuzulassen.

Derzeit stellt laut Angaben des Deutschen Städtetages allerdings nur gut die Hälfte der Zulassungsstellen die Kfz-Anmeldung auch online zur Verfügung. Grund: Die Umsetzung der internetbasierten Fahrzeuganmeldung (kurz: „i-Kfz“) ist nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Kommunalverwaltungen. Diese müssen bei der Digitalisierung Ihrer Prozesse hohe Sicherheitsanforderungen einhalten, um die persönlichen Daten Ihrer Kunden zu schützen. Das ist zeitaufwendig und teuer.

Bisher ist es nur wenigen Zulassungsbehörden gelungen, ihre Verwaltung entsprechend zu modernisieren. Eine Finanztip-Untersuchung (Stand: 19. Februar 2020) kam zu dem Ergebnis, dass in nur vier der zehn größten deutschen Städte eine Kfz-Anmeldung auch online durchgeführt werden kann. In den kommenden Wochen wollen aber weitere Kommunalverwaltungen mit Ihrem Online-Angebot nachziehen.

In diesen Städten kannst Du Dein Neufahrzeug bereits online anmelden

Stadt1Kfz-Anmeldung online möglich?
Berlinja
Hamburgja
Münchennein
Kölnnein
Frankfurt am Mainja
Stuttgartnein
Düsseldorfja
Leipzignein
Dortmundnein
Essennein

1 Die zehn größten deutschen Städte nach Statista 2019.
Quelle: Angaben der Zulassungsstellen (Stand: 19. Februar 2020).

Selbst wenn die Online-Fahrzeugzulassung bei Deiner Zulassungsstelle verfügbar ist, müssen Du und Dein Wagen für das Verfahren einige Voraussetzungen erfüllen. Für die Neuzulassung eines Neuwagens benötigst Du etwa:

  1. einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Diese kannst Du nur in Verbindung mit einem Kartenlesegerät oder der Ausweis-App des Bundes verwenden.
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II mit einem verdecktem Sicherheitscode
  3. eine gültige elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nr.).

Erfüllst Du diese Voraussetzungen, kannst Du Dein Fahrzeug online anmelden. Dazu rufst Du die entsprechende Seite im Online-Portal Deiner Zulassungsstelle auf. Oft ist diese nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im nächsten Schritt bestätigst Du Deine Identität mit der Online-Ausweisfunktion Deines Passdokumentes. Leg dann die Markierung Deines Zulassungsbescheides Teil II frei. Gib den Code in die entsprechende Maske ein. Genauso verfährst Du mit Deiner elektronischen Versicherungsnummer und Deiner IBAN-Kontonummer für die Abbuchung der Kfz-Steuer. Wähl das nächste freie Kennzeichen oder Dein Wunschkennzeichen aus oder gib Dein bereits reserviertes Kennzeichen ein. Nach der Überprüfung Deiner Daten bezahlst Du dann. 

Anschließend wird Dein Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen-Plaketten erhältst Du per Post. Zeit sparst Du als Verbraucher mit dem neuen System also eher wenig. Außerdem ist die Online-Kfz-Zulassung auch noch etwas teurer als der persönliche Termin bei der Zulassungsstelle. In Berlin kostet die Online-Anmeldung eines Neuwagens zum Beispiel rund 37 Euro. Der analoge Weg über die Zulassungsstelle dagegen nur 26 Euro. Einziger Vorteil: Du kannst den komplizierten Vorgang von zuhause aus durchführen und musst nicht extra zur Zulassungsstelle fahren. 

Falls die internetbasierte Fahrzeugzulassung bei Deiner Zulassungsstelle noch nicht möglich ist, musst Du mit der oben in diesem Ratgeber beschriebenen Vorgehensweise vorliebnehmen. Mehr Informationen rund um die Online-Kfz-Anmeldung erfährst Du auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur.

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