Seit dem 1. Februar 2016 gilt europaweit eine einheitliche Form für Zahlungen, die per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Zudem ist für Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger bei der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens identifiziert. Show Zahlungspflichtige können anhand der Gläubiger-ID und Referenznummer des Lastschriftmandats prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt. Zudem lässt sich mit diesen Angaben jede SEPA-Lastschrift, die Sie in Ihren Kontoauszügen oder mithilfe der Umsatzanzeige in Ihrem Online-Banking einsehen können, dem jeweiligen Lastschriftmandat zuordnen. Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihre Hausbank zur Seite.
Nach oben Bild konnte nicht gefunden werden.", "ajaxError": "URL konnte nicht geladen werden.", "hires": "Hochauflösendes Bild" }, "slider": { "next": "Weiter", "prev": "Zurück", "pause": "Pause", "play": "Abspielen" }, "navigation": { "mb-show": "Navigation anzeigen", "mb-hide": "Navigation ausblenden", "sb-show": "Suche anzeigen", "sb-hide": "Suche ausblenden" }, "databasket":{ "maxEntriesWarn": "Es können maximal %maxentries% Zeitreihen in den Datenkorb übernommen werden.", "removeAll": "Alle aus dem Datenkorb entfernen", "removeOne": "Aus dem Datenkorb entfernen", "addAll": "Alle zum Datenkorb hinzufügen", "addOne": "Zum Datenkorb hinzufügen", "addShort": "Hinzufügen", "removeShort": "Entfernen", "addAllShort": "Alle hinzufügen", "removeAllShort": "Alle entfernen" }, "csrfToken": { "csrf-request-url": "/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/securityToken", "token-name": "_CSRFToken" }, "datepicker": { "errorMsg": "" } }> Ein Händler muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben, um SEPA-Lastschriften einziehen zu können. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, welche jeden SEPA-Lastschriftgläubiger identifiziert. Dieser Leitfaden erläutert im Detail, was eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist und wie Sie eine erhalten. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung für Organisationen, die Zahlungen mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen. Sie muss bei jedem Einzug von SEPA-Lastschriften angegeben werden und ermöglicht dem Zahlungspflichtigen und seiner Bank:
Händler können auch eine zusätzliche "Geschäftsbereichskennung" verwenden, um verschiedene geschäftliche Tätigkeiten zu kennzeichnen. Diese Kennung ermöglicht es dem Händler, verschiedene Geschäftsbereiche oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Sie ist nicht erforderlich, um ein SEPA-Lastschriftsmandat eindeutig zu kennzeichnen, aber sie enthält nützliche Angaben für den Händler und für den Kunden. Wie können Sie das SEPA-Lastschriftverfahren in Ihrem Unternehmen einrichten? Mehr erfahren Wie man eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer erhältSie können eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer auf drei Arten bekommen: 1. Durch die Deutsche BundesbankDie Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank und zwar in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge müssen elektronisch auf der Webseite der Deutschen Bundesbank gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung ist ausgeschlossen, so auch die Antragstellung über das Telefon. 2. Durch Ihre bevorzugte BankKontaktieren Sie Ihre Bank, um mit deren Hilfe die Beantragung der Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank in Gang zu setzen. Möglicherweise werden Sie bestimmte Kriterien erfüllen müssen, die von der Bank festgelegt sind. Es ist wahrscheinlich, dass Banken die folgenden wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sehen wollen:
3. Durch GoCardlessGoCardless ist ein weltweit führender Anbieter, der den gesamten Lastschrifteinzug in Ihrem Namen durchführt. Bei GoCardless können Sie unsere Haupt-Gläubiger-Identifikationsnummer einsetzen, um Online-Zahlungen von Ihren Kunden zu akzeptieren. Diese Gläubiger-Identifikationsnummer kann in jedem SEPA-Land, bei jedem Verfahren und bei jeder Bank zum Einsatz kommen, mittels derer Sie Zahlungen einziehen. Händler können das Lastschriftverfahren einrichten und ihre Zahlungen über ein Online-Dashboard, unsere REST-API, oder durch die Verbindung von GoCardless mit einer Partnerintegration einziehen und verwalten. Eine vollständige Liste der Länder, aus denen Sie mit GoCardless SEPA-Lastschriften einziehen können, finden Sie in unserem Support-Center. Die Gläubiger-Identifikationsnummer[1] (englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA)[2] unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Gläubiger, die das Lastschriftverfahren nutzen wollen, müssen als Merkmal eine eigene Identifikationsnummer besitzen. Zusammen mit der Mandatsreferenz wird so eine eindeutige Identifizierbarkeit des Mandats einer Lastschrift ermöglicht.
SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:
Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:
AD, BE, … Länderkennzeichen Zur Berechnung der Prüfziffer werden nur die Ziffern ab der einschließlich achten Stelle, bis zur letzten Stelle verwendet. Im nächsten Schritt werden alle nicht alphanumerischen Zeichen entfernt, an das Ende der Zeichenkette der ISO-3166-1 Ländercode im ALPHA-2 Format und abschließend dahinter zwei Nullen gehängt. Alle alphabetischen Zeichen werden jetzt in Zahlen umgewandelt, wobei die Definition lautet, dass „A“ den Wert 10 hat und „Z“ den Wert 35. Zum Schluss wird über diese Zahl, die nun bis zu 60 Stellen lang sein kann, mit MOD 97-10 verrechnet. Im Falle der unten genannten Testprüfziffer lautete die Rechnung
98
−
(
Z
a
h
l
e
n
k
e
t
t
e
97
)
=
98
−
(
09999999999131400
97
)
=
98
{\displaystyle 98-({\frac {Zahlenkette}{97}})=98-({\frac {09999999999131400}{97}})=98}
.[3] In Deutschland ist ein derartiges Identifikationsmerkmal neu. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.[4] Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor, falls ein Lastschriftgläubiger keinen anderen Wert festlegt. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:
Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:
In Österreich ist die Creditor-Identifikation (CID) ebenfalls 18 Stellen lang, der 11-stellige Nummernbereich beginnt immer mit einer Null. Die ID wird von der Nationalbank vergeben, ist aber bei der Hausbank zu beantragen.[5] In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt.[4] In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt.
Für die Beantragung in anderen Ländern konnte Mitte 2012 noch keine Aussage gemacht werden. Ausschlaggebend für den Ort der Beantragung ist der Wohnsitz bzw. der Firmensitz.
|