Hallo ich würde gerne die Sachkundeprüfung nach §34a (Sicherheitswesen) absolvieren. Leider kann mir bei der IHK keiner eine genau Auskunft geben und im Netzt steht auch nicht wirklich was lehrreiches :D ... Meine Fragen an euch :
Danke im voraus für eure Antworten =) ...komplette Frage anzeigen
Die IHK bietet sogar die Unterrichtung an, welche 5 Tage Unterricht beinhaltet. Dabei ist keine IHK-Prüfung erforderlich und die Unterrichtung ist mitunter völlig ausreichend. Du musst nur vorher wissen, ob für die Bereiche, in denen du später arbeiten möchtest, die Sachkundeprüfung erforderlich machen. Qäle mich auch damit rum momentan. Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten für Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung 34a!
Hallo, ich weiß das die ursprünglich gestellte Frage schon eine paar Jahre her ist....aber vielleicht kann ich zukünftigen Leuten mit der selben Frage helfen :-) Mein Mann hat die Vorbereitung auf Sachkundeprüfung beim DFBI-Deutsche Gesellschaft für Fern- und Onlinebildung mbH gemacht. Er war absolut begeistert und ich auch ;-) Es ist ein Fernlehrgang und somit kann man sich die Zeit zum lernen selber einteilen und ist flexibel. Die telefonische Betreuung war sehr kompetent und freundlich. Immer Lösungsorientiert und auf die Wünsche des Kunden bedacht...ich war echt überrascht! Mein Mann konnte mit einer Lernsoftware lernen und hat regelmäßige Webinare über seinen PC besucht! Auch die Anmeldung bei der IHK ging über den Bildungsträger. Und das alles für unter 500,00 Euro! Also mein Tipp :-) DFBI Deutsches Fernbildungsinstitut :-) Habt eine schöne Zeit!
Das würde mich jetzt auch wundern, wenn Dir die IHK da nicht weiter helfen kann. Die bieten zum einen nämlich selbst den §34a als Sachkundenachweis an und prüfen auch selbst!
Antworten für die Mündliche Prüfung §34a Sachkundeprüfung?
mit Termin für die Sachkundeprüfung nach §34a auf eine Arbeitsstelle bewerben? Hallo, folgender Fall: mein Termin für die Sachkundeprüfung nach 34a ist erst in zwei Monaten, aber ich möchte jetzt schon eine Arbeitsstelle im Sicherheitsgewerbe antreten, wo die Bescheinigung dieser Prüfung eigentlich erforderlich ist. dadurch stellen sich für mich 2 fragen. Kann ich mich überhaupt auf solche Stellen bewerben, bzw. besteht denn überhaupt eine Chance, dass die mich einstellen, wenn ich versichere, dass ich die Prüfung in zwei monaten ablegen werde? Wenn ich angenommen werden und an meiner arbeitsstelle plötzlich kontrolliert wird, ob alle Überwacher auch die Sachkundeprüfung haben, sehen die kontrolleure dann von einer Strafe ab, wenn ich Ihnen mitteile, dass ein Termin schon feststeht und ich nur 2 Monate ohne beschäftigt werde, oder spielt das hier überhaupt keine Rolle? Danke für Antworten
Immer wieder liest man in Stellenangeboten, Stellengesuchen oder Kursangeboten vom großen oder kleinen “Security-Schein” — manchmal auch nur großer oder kleiner Schein genannt. Was ist mit “Security-Schein” gemeint?In der Gewerbeordnung sind im § 34a wichtige Vorgaben dazu geregelt, was jemand erfüllen muss, wenn er bzw. sie “gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will”. Der § 34a GewO richtet sich in erster Linie, an Sicherheitsunternehmer und regelt, was diese erfüllen müssen, um ein Bewachungsgewerbe anzumelden. Es ist darin aber auch geregelt, dass der Gewerbetreibende mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen als Arbeitnehmer beschäftigen darf, die als Wachpersonen zum einen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, zum anderen bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen müssen. Hinsichtlich der Qualifikation kommt dann oft dieser ominöse “Schein” ins Spiel: Unter “großem Schein” verstehen manche die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, also den Nachweis über die bestandene Prüfungsleistung bei der IHK. Als “kleiner Schein” wird manchmal die Teilnahme an der Unterrichtung bezeichnet, bei der man lediglich 40 Unterrichtseinheiten absitzen muss und quasi eine Teilnahmebescheinigung, den Unterrichtungsnachweis, erhält. Bei der Unterrichtung wird kein Wissen systematisch abgeprüft, es findet lediglich eine Art kurzer Verständnistest statt. Bei der Sachkundeprüfung hingegen findet ein 120-minütiger schriftlicher Test sowie eine anschließende mündliche Prüfung statt. Die Sachkundeprüfung ist dementsprechend klar höherwertiger als die Unterrichtung und man darf damit auch besondere Bewachungstätigkeiten übernehmen, wie z.B. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder als Ladendetektiv tätig sein. Wie das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung ablaufen, was abgefragt wird und wer gegebenenfalls nicht daran teilnehmen muss, ist (neben anderen Punkten) in der Bewachungsverordnung geregelt. Warum werden falsche Begriffe für die Sachkundeprüfung verwendet?Das hat meiner Einschätzung nach verschiedene Ursachen. Manche Personen wissen es einfach nicht besser, manche sprechen aus Bequemlichkeit nur kurz vom “Schein” und manche Personen (v.a. Unternehmen) verwenden absichtlich falsche Begriffe. Da die eigentlich falschen Begriffe in bestimmten Kreisen (v.a. bei gering qualifizierten) durchaus gebräuchlich sind, suchen viele Menschen, die sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten möchten, beispielsweise einfach nach dem Begriff “Sicherheitsschein”. Oder aber Unternehmen gaukeln den Interessenten mehr vor, als eigentlich drin steckt: In der Vergangenheit gab es immer wieder Schulungsfirmen, die eine Qualifikation “Sicherheitsfachkraft” angeboten haben. Das klingt nach mehr! Enthalten ist aber effektiv meist “nur” die Sachkundevorbereitung. Zu einem Preis von vielen hundert oder sogar mehr als tausend Euro. Um eine richtige 3‑jährige Berufsausbildung handelt es sich hingegen bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit — es besteht Verwechslungsgefahr! Mein Tipp: Achten Sie also genau auf die verwendeten Begriffe und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall, was konkret damit gemeint ist. Drücken Sie sich selbst am besten klar aus und verwenden Sie die richtigen Begrifflichkeiten. Sie zeigen damit, dass Sie sich auskennen 🙂 Kürzlich hat sich auch Jörg Zitzmann in seinem Podcast für Schutz und Sicherheit in Folge 328 mit der Thematik “großer/kleiner Schein” befasst. Er bekommt als Geschäftsführer der Akademie für Sicherheit regelmäßig solche Anfragen und klärt auf: https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/ |