Wo kann man security schein machen

Hallo ich würde gerne die Sachkundeprüfung nach §34a (Sicherheitswesen) absolvieren. Leider kann mir bei der IHK keiner eine genau Auskunft geben und im Netzt steht auch nicht wirklich was lehrreiches :D ...

Meine Fragen an euch :

  • Wo kann man den machen und die Prüfung ablegen?
  • Gibt es für die Prüfung oder den Lehrgang ein Mindestalter, z.B. ab 21Jahren ? (ich selber bin 19 )
  • Was kostet der Lehrgang + Prüfung ca.?

Danke im voraus für eure Antworten =)

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Wo kann man security schein machen

Die IHK bietet sogar die Unterrichtung an, welche 5 Tage Unterricht beinhaltet. Dabei ist keine IHK-Prüfung erforderlich und die Unterrichtung ist mitunter völlig ausreichend. Du musst nur vorher wissen, ob für die Bereiche, in denen du später arbeiten möchtest, die Sachkundeprüfung erforderlich machen. Qäle mich auch damit rum momentan. Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten für Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung 34a!

Wo kann man security schein machen

Hallo,

ich weiß das die ursprünglich gestellte Frage schon eine paar Jahre her ist....aber vielleicht kann ich zukünftigen Leuten mit der selben Frage helfen :-)

Mein Mann hat die Vorbereitung auf Sachkundeprüfung beim DFBI-Deutsche Gesellschaft für Fern- und Onlinebildung mbH gemacht. Er war absolut begeistert und ich auch ;-)

Es ist ein Fernlehrgang und somit kann man sich die Zeit zum lernen selber einteilen und ist flexibel. Die telefonische Betreuung war sehr kompetent und freundlich. Immer Lösungsorientiert und auf die Wünsche des Kunden bedacht...ich war echt überrascht!

Mein Mann konnte mit einer Lernsoftware lernen und hat regelmäßige Webinare über seinen PC besucht! Auch die Anmeldung bei der IHK ging über den Bildungsträger.

Und das alles für unter 500,00 Euro!

Also mein Tipp :-) DFBI Deutsches Fernbildungsinstitut :-)

Habt eine schöne Zeit!

Wo kann man security schein machen

Wo kann man security schein machen

Das würde mich jetzt auch wundern, wenn Dir die IHK da nicht weiter helfen kann. Die bieten zum einen nämlich selbst den §34a als Sachkundenachweis an und prüfen auch selbst!

Antworten für die Mündliche Prüfung §34a Sachkundeprüfung?

mit Termin für die Sachkundeprüfung nach §34a auf eine Arbeitsstelle bewerben?

Hallo,

folgender Fall:

mein Termin für die Sachkundeprüfung nach 34a ist erst in zwei Monaten, aber ich möchte jetzt schon eine Arbeitsstelle im Sicherheitsgewerbe antreten, wo die Bescheinigung dieser Prüfung eigentlich erforderlich ist.

dadurch stellen sich für mich 2 fragen.

  1. Kann ich mich überhaupt auf solche Stellen bewerben, bzw. besteht denn überhaupt eine Chance, dass die mich einstellen, wenn ich versichere, dass ich die Prüfung in zwei monaten ablegen werde?

  2. Wenn ich angenommen werden und an meiner arbeitsstelle plötzlich kontrolliert wird, ob alle Überwacher auch die Sachkundeprüfung haben, sehen die kontrolleure dann von einer Strafe ab, wenn ich Ihnen mitteile, dass ein Termin schon feststeht und ich nur 2 Monate ohne beschäftigt werde, oder spielt das hier überhaupt keine Rolle?

Danke für Antworten

Wo kann man security schein machen

Immer wie­der liest man in Stel­len­an­ge­bo­ten, Stel­len­ge­su­chen oder Kurs­an­ge­bo­ten vom gro­ßen oder klei­nen “Secu­ri­ty-Schein” — manch­mal auch nur gro­ßer oder klei­ner Schein genannt.
Auch in Foren, in Sozia­len Netz­wer­ken oder sogar auf Sei­ten von Kurs­an­bie­tern wer­den häu­fig sol­che Bezeich­nun­gen ver­wen­det. Doch Ach­tung: Es gibt weder einen gro­ßen, noch einen klei­nen Security-Schein!

Was ist mit “Secu­ri­ty-Schein” gemeint?

In der Gewer­be­ord­nung sind im § 34a wich­ti­ge Vor­ga­ben dazu gere­gelt, was jemand erfül­len muss, wenn er bzw. sie “gewerbs­mä­ßig Leben oder Eigen­tum frem­der Per­so­nen bewa­chen will”. Der § 34a GewO rich­tet sich in ers­ter Linie, an Sicher­heits­un­ter­neh­mer und regelt, was die­se erfül­len müs­sen, um ein Bewa­chungs­ge­wer­be anzu­mel­den. Es ist dar­in aber auch gere­gelt, dass der Gewer­be­trei­ben­de mit der Durch­füh­rung von Bewa­chungs­auf­ga­ben nur Per­so­nen als Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen darf, die als Wach­per­so­nen zum einen die erfor­der­li­che Zuver­läs­sig­keit besit­zen, zum ande­ren bestimm­te Min­dest­qua­li­fi­ka­tio­nen vor­wei­sen müs­sen. Hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­ti­on kommt dann oft die­ser omi­nö­se “Schein” ins Spiel: Unter “gro­ßem Schein” ver­ste­hen man­che die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung, also den Nach­weis über die bestan­de­ne Prü­fungs­leis­tung bei der IHK. Als “klei­ner Schein” wird manch­mal die Teil­nah­me an der Unter­rich­tung bezeich­net, bei der man ledig­lich 40 Unter­richts­ein­hei­ten absit­zen muss und qua­si eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, den Unter­rich­tungs­nach­weis, erhält. Bei der Unter­rich­tung wird kein Wis­sen sys­te­ma­tisch abge­prüft, es fin­det ledig­lich eine Art kur­zer Ver­ständ­nis­test statt. Bei der Sach­kunde­prüf­ung hin­ge­gen fin­det ein 120-minü­ti­ger schrift­li­cher Test sowie eine anschlie­ßen­de münd­li­che Prü­fung statt. Die Sach­kunde­prüf­ung ist dem­entspre­chend klar höher­wer­ti­ger als die Unter­rich­tung und man darf damit auch beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten über­neh­men, wie z.B. Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum oder als Laden­de­tek­tiv tätig sein. Wie das Unter­rich­tungs­ver­fah­ren und die Sach­kunde­prüf­ung ablau­fen, was abge­fragt wird und wer gege­be­nen­falls nicht dar­an teil­neh­men muss, ist (neben ande­ren Punk­ten) in der Bewa­chungs­ver­ord­nung geregelt.

War­um wer­den fal­sche Begrif­fe für die Sach­kunde­prüf­ung verwendet?

Das hat mei­ner Ein­schät­zung nach ver­schie­de­ne Ursa­chen. Man­che Per­so­nen wis­sen es ein­fach nicht bes­ser, man­che spre­chen aus Bequem­lich­keit nur kurz vom “Schein” und man­che Per­so­nen (v.a. Unter­neh­men) ver­wen­den absicht­lich fal­sche Begrif­fe. Da die eigent­lich fal­schen Begrif­fe in bestimm­ten Krei­sen (v.a. bei gering qua­li­fi­zier­ten) durch­aus gebräuch­lich sind, suchen vie­le Men­schen, die sich auf die Sach­kunde­prüf­ung vor­be­rei­ten möch­ten, bei­spiels­wei­se ein­fach nach dem Begriff “Sicher­heits­schein”. Oder aber Unter­neh­men gau­keln den Inter­es­sen­ten mehr vor, als eigent­lich drin steckt: In der Ver­gan­gen­heit gab es immer wie­der Schu­lungs­fir­men, die eine Qua­li­fi­ka­ti­on “Sicher­heits­fach­kraft” ange­bo­ten haben. Das klingt nach mehr! Ent­hal­ten ist aber effek­tiv meist “nur” die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung. Zu einem Preis von vie­len hun­dert oder sogar mehr als tau­send Euro. Um eine rich­ti­ge 3‑jährige Berufs­aus­bil­dung han­delt es sich hin­ge­gen bei der Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit — es besteht Ver­wechs­lungs­ge­fahr! Mein Tipp: Ach­ten Sie also genau auf die ver­wen­de­ten Begrif­fe und erkun­di­gen Sie sich im Zwei­fels­fall, was kon­kret damit gemeint ist. Drü­cken Sie sich selbst am bes­ten klar aus und ver­wen­den Sie die rich­ti­gen Begriff­lich­kei­ten. Sie zei­gen damit, dass Sie sich auskennen 🙂

Kürz­lich hat sich auch Jörg Zitz­mann in sei­nem Pod­cast für Schutz und Sicher­heit in Fol­ge 328 mit der The­ma­tik “großer/kleiner Schein” befasst. Er bekommt als Geschäfts­füh­rer der Aka­de­mie für Sicher­heit regel­mä­ßig sol­che Anfra­gen und klärt auf: https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/

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