Studienkoordinator verus studynurse was ist der unterschied

Als Study Nurse oder Studienassistent wird ein Beruf bezeichnet, der klinische Studien in Prüfzentren der Krankenhäuser, Arztpraxen oder der Pharmazeutischen Industrie mitbetreut. Die Study Nurse ist mitverantwortlich für die prüfplangerechte Durchführung der Studie.

Die Study Nurse ist die Schnittstelle zwischen Patienten, Prüfärzten, Monitoren der CROs und der Pharmazeutischen Industrie sowie der Universitätskliniken oder Studiengruppen als Auftraggeber (Sponsor) der Studie. Die Tätigkeit der Study Nurse erfolgt auf der Grundlage der Guten Klinischen Praxis (GCP, Good Clinical Practice) sowie dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG). Obwohl die Berufsbezeichnung der Study Nurse in keinem dieser Schriftstücke erwähnt wird, hat sich der Begriff „Study Nurse“ bei den direkt an Studien Beteiligten durchgesetzt.

Study Nurse ist keine geschützte Berufsbezeichnung, es gibt für die Weiterbildung keine einheitliche Regelung. Eine medizinische Grundausbildung wie z. B. Medizinischer Fachangestellter (bis 2006 Arzthelfer) oder Krankenpfleger sowie regelmäßige Weiterbildungen sind hilfreich, Englisch- und EDV-Kenntnisse werden benötigt. Die Berufsbilder Medizinischer Dokumentar und Medizinischer Dokumentationsassistent erfüllen diese Kriterien, in der Ausbildung wird auch die Planung und Durchführung von klinischen Studien vermittelt. Zur Vorstellung neuer Studienprotokolle ist die Teilnahme an nationalen und internationalen Studientreffen erforderlich.

Verschiedene Organisationen bieten Fortbildungen zur Study Nurse an, z. B. der im Mai 1999 gegründete Arbeitskreis Study Nurse mit Mitgliedern der pharmazeutischen Industrie, CROs, Krankenhäusern und Universitäten unter der Schirmherrschaft der Arbeitsgemeinschaft für angewandte Humanpharmakologie (AGAH), der Weiterbildungskurse für Study Nurses erarbeitet und durchführt. Voraussetzung für die Teilnahme an den AGAH-zertifizierten Kursen ist eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenpfleger, MTA oder eine vergleichbare medizinische Ausbildungen, die Gesamtdauer beträgt ungefähr sechs Monate[1] oder das KKS-Netzwerk (Koordinierungszentrum für Klinische Studien), dessen Weiterbildung zur Studienassistenz 120 Stunden Vor-Ort-Kurse und ein zweiwöchentliches Praktikum in einer externen studiendurchführenden Abteilung vorsieht[2].

Da das Berufsbild der Study Nurse nicht eindeutig festgelegt ist, kann je nach Arbeitgeber und Aufgabenbereich das Tätigkeitsfeld sehr unterschiedlich sein.

Tätigkeiten vor Studienbeginn

Die Vertragsangelegenheiten zwischen dem Sponsor und dem Prüfzentrum (Krankenhaus/Praxis) werden bearbeitet. Alle für die Einreichung bei den zuständigen Behörden und Institutionen benötigten Formulare wie z. B. Beschreibung des Prüfzentrums, Lebensläufe aller beteiligten Personen im Prüfzentrum, Vertraulichkeitserklärung werden gesammelt. Die zuständigen Bundesoberbehörden sind das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut, die zuständige Institution die jeweils federführende Ethikkommission. Es werden Standardvorgehensweisen erstellt, damit die Studiendurchführung für alle beteiligten Personen im Prüfzentrum transparent und einheitlich erfolgt.

Tätigkeiten während der Studiendurchführung

Durch Abgleich der vom Sponsor im Protokoll (Prüfplan) festgelegten Ein- und Ausschlusskriterien werden zusammen mit dem Prüfarzt Patienten für die Studie ausgewählt. Die Study Nurse kontrolliert, ob die im Prüfplan vorgeschriebenen Untersuchungen termingerecht durchgeführt werden und sorgt für das Terminmanagement. Die erhobenen Daten werden manuell oder elektronisch in dem vom Sponsor vorgegebenen Case Report Form (CRF) dokumentiert, die Studien- und Prüfarztordner verwaltet. Ein Klinischer Monitor besucht in regelmäßigen Abständen das Prüfzentrum. Diese Besuche (Monitoring Visits) werden vorbereitet und begleitet, d. h. die erhobenen und anonymisierten Daten werden zur Prüfung vorgelegt. Nach Weiterleitung der monitorierten Daten an das Datenmanagement werden Unklarheiten per Query (Rückfrage) an das Prüfzentrum zurückgeleitet. Diese offenen Fragen werden durch die Study Nurse und den Prüfarzt bearbeitet. Die ordnungsgemäße Lagerung und Ausgabe der Prüfmedikation wird sichergestellt. Die Study Nurse ist Ansprechpartnerin für Fragen der Patienten.

Ein wichtiger Aspekt ist das fristgerechte Melden eines schwerwiegenden unerwünschten Ereignisses (SUE). Ein SUE ist jedes Ereignis, das zum Tod eines Patienten, zu einer dauerhaften Beeinträchtigung oder zur Hospitalisierung bzw. zur Verlängerung eines stationären Aufenthaltes führt. Diese Ereignisse müssen innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden an die CRO bzw. den Sponsor gemeldet werden. Das Vorbereiten und Begleiten von Inspektionen durch die Behörden bzw. von Audits durch den Sponsor gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten einer Study Nurse.

Tätigkeiten nach Beendigung der Studie

Nach Studienende werden alle Studienunterlagen für 15 Jahre archiviert.

  1. Informationsbroschüre des Arbeitskreises Study Nurse (PDF; 361 kB)
  2. Weiterbildung zu Studienassistenten auf kks-netzwerk.de (Memento des Originals vom 28. September 2010 im Internet Archive)   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/kks-netzwerk.de
  • Manfred Stapff: Arzneimittelstudien: Ein Handbuch zur Durchführung von klinischen Prüfungen für Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal. Zuckschwerdt, Germering 2007, ISBN 978-3-88603-912-8.
  • Joachim A. Schwarz: Leitfaden Klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten: good clinical practice, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation. 3. Auflage 2005, editio Cantor Verlag, Aulendorf 2005, ISBN 3-87193-254-X.
  • J. Sehouli, D. Könsgen, G. Oskay: Handbuch Klinische Studien: Ein Ratgeber für Ärzte und Studienschwestern (Study Nurses). Akademos Wissenschaftsverlag, 2. Auflage 2005, ISBN 978-3-934410-66-4.
  • C. Hinze, C. H. Gleiter, P. Meng: Klinische Arzneimittelprüfung: Angewandte GCP für Prüfärzte und Studienteams mit SOPs und Checklisten Editio Cantor; 2. Auflage 2012, ISBN 978-3-87193-331-8.
  • T. Sudhop: Study Nurse – Notwendigkeit einer standardisierten und qualifizierten Ausbildung. Geelen & Geelen GmbH, Deutsche Zeitschrift für Klinische Forschung, Heft 2, Jahrgang 4, April 2000.
  • B. Fisk, J. Beier: Study Nurses in Deutschland – Eine Untersuchung ihrer Tätigkeiten bei der Durchführung klinischer Studien. Verlag Hans Huber, Hogrefe AG, Bern 2007, „Pflege 2007“; 20; S. 293–299.
  • Arzneimittelgesetz (PDF; 539 kB)
  • GCP-Verordnung Good Clinical Practice
  • BUVEBA – Bundesverband der Study Nurses / Studienassistenten in der klinischen Forschung e. V.

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Study_Nurse&oldid=220502748“

  • Besteht die Möglichkeit, mir Module anerkennen zu lassen?

    Ja, sofern die Inhalte und der Umfang der bereits erbrachten Leistungen mit den hier angebotenen Modulen übereinstimmen.  Zudem müssen die anzuerkennenden Inhalte mindestens dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen, d. h. Module aus einem vorangegangenem Bachelorabschluss sind in der Regel nicht anerkennungsfähig. Einzelfallprüfungen sind aber möglich.

  • Besteht die Möglichkeit, mit Kind das Studium zu realisieren?

    Ja. Auf dem Campus in Strenzfeld in Bernburg bietet "Prof. Eule und seine Freunde" eine liebevolle und individuelle Kinderbetreuung in einer Tagesmutterwohnung an. Ein wichtiges Angebot, um die bessere Vereinbarkeit von Studium beziehungsweise Job und Familie zu ermöglichen. Weitere Informationen sowie Ihre Ansprechpartnerin finden Sie über nachfolgenden Link: www.hs-anhalt.de/hochschule-anhalt/service/kinderbetreuung.html.

  • Kann ich das Studium auch ohne Erfahrung im Bereich Ernährung antreten?

    Prinzipiell muss ein Studienabschluss in einem ernährungswissenschaftlichen, medizinischen, pflegerischen, lebensmittelwissenschaftlichen, pharmazeutischen, biologischen, agrar-, sport- oder gesundheitswissenschaftlichen Bereich und eine mindestens einjährige fachbezogene Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, dann sprechen Sie im Vorfeld mit der Studienorganisation.

  • Kann ich die Kosten des berufsbegleitenden Studiums steuerlich absetzen?

    Ja. Sie können die Ausgaben für ein Weiterbildungsstudium in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Dazu können Sie u. a. die Studiengangsgebühren, Arbeitsmittel, Fahrtkosten u. a. geltend machen.

  • Kann während des Studiums ein Urlaubssemester eingelegt werden?

    Sie haben als berufsbegleitend Studierende*r die Möglichkeit ein Urlaubssemester zu beantragen. Der begründete Antrag auf Urlaub muss spätestens zum 15.03. (Sommersemester) bzw. zum 15.09. (Wintersemester) beim Studierenden-Service-Center (SSC) abgegeben werden. Bei einem Urlaubssemester entfallen die Studiengangsgebühren. Weiterhin dürfen während eines Urlaubssemesters keine Prüfungen sowie anderen Leistungen für das Studium absolviert werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wiederholungsprüfungen.

  • Muss ich für das Studium weitere Literatur beschaffen?

    Die Lernunterlagen sind im Allgemeinen so aufbereitet, dass Sie mit dem Studium dieser die Prüfungen bewältigen können. Weiterführende Literaturhinweise für Interessierte finden Sie in den jeweiligen Moodlekursen und im Modulhandbuch. Für die Erstellung von Hausarbeiten oder die Masterarbeit ist das Verwenden von weiterer Literatur aber unabdingbar. Hierzu können Sie die Angebote der Hochschulbibliothek nutzen.

  • Wann und wo finden die Prüfungen zu den einzelnen Modulen statt?

    Die Prüfungen finden in einer Prüfungswoche am Ende des Semesters statt. Die reguläre Prüfungsperiode für das Wintersemester liegt im März und die des Sommersemesters im September. Die Prüfungen finden i.d.R. vor Ort in Bernburg an der Hochschule Anhalt statt.

  • Was geschieht, wenn ich die Konsultationen nicht wahrnehmen kann?

    Grundsätzlich gibt es bei den meisten Modulen keine Anwesenheitspflicht. Sie können trotzdem an den Prüfungen teilnehmen. Gern können Sie an den nächsten Konsultationen, die regulär nach einem Jahr wieder angeboten werden, teilnehmen.

  • Was ist der Unterschied zwischen „Pflichtmodul“ und „Wahlpflichtmodul“?

    Alle „Pflichtmodule“ müssen abgeschlossen werden. Bei den „Wahlpflichtmodulen“ haben Sie die Möglichkeit aus einem Katalog aus sechs Modulen drei auszuwählen und diese abzuschließen. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, auch mehr Wahlpflichtmodule aus dem Katalog zu belegen. Wahlpflichtmodule werden im 1., 3. Und 4. Fachsemester angeboten.

  • Was sind die Vorteile eines berufsbegleitenden Studiums?

    Ein berufsbegleitendes Studium bietet flexible Lernzeiten und ist daher gut mit der beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Sie lernen überwiegend im heimischen Umfeld und ersparen sich lange Anfahrtswege. Ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht zudem die praktische Umsetzung des Gelernten im Berufsalltag.

  • Welche Bewerbungsfristen habe ich zu beachten?

    Eine Zulassung zum Studium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester eines Jahres möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15.09. für die Bewerbung zum Wintersemester sowie bis zum 15.03. eines Jahres für die Bewerbung zum Sommersemester an der Hochschule Anhalt eingegangen sein. Den Bewerbungsstart entnehmen Sie bitte dem „blauen Band“ der Startseite der Studiengangshomepage.

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es für ein berufsbegleitendes Studium?

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Es werden 1.500 € Gebühren je Semester für dieses berufsbegleitende Studium erhoben. Darin enthalten sind die digitalen Lernmaterialien auf der Lernplattform Moodle, die Teilnahme an den Konsultationen und Prüfungen, die Nutzung der Bibliothek, die fachliche und organisatorische Betreuung sowie die Studienverwaltung. Weitere Kosten fallen für die Anfahrten, Übernachtung u.a. an.

  • Welche Präsenzzeiten hat man als Student*in im berufsbegleitenden Studiengang?

    Dies hängt davon ab, ob die Konsultationen im jeweiligen Modul als Präsenzveranstaltung vor Ort in Bernburg oder in Form von Online-Seminaren stattfindet. Es werden pro Modul ein Präsenzwochenende (Freitag/Samstag) und/oder Online-Seminare angeboten. In der Regel beginnen die Präsenzveranstaltungen Freitag gegen Mittag und enden Samstagnachmittag. Online-Seminare starten i.d.R. am frühen Abend. Die Konsultationen sind generell keine Pflicht, die Teilnahme aber grundsätzlich empfehlenswert. Ausnahmen sind die Module „Allgemeines Notfallmanagement“ im 1. Semester, sowie das Wahlpflichtmodul „Kommunikationstechniken und Rhetorik“, hier herrscht Anwesenheitspflicht.  Die Konsultationen sind über das gesamte Semester verteilt. Die Termine der Konsultationen sind in einem Ablaufplan zusammengestellt, den Sie im studiengangsinternen Bereich der Homepage (Intranet) unter dem Menüpunkt „Ablaufpläne“ finden. Planen Sie, an den jeweiligen Präsenzwochenenden anwesend zu sein, tragen Sie sich dazu bitte im Intranet unter dem Menüpunkt „Einschreibung zu den Präsenzterminen“ in die Liste ein. Weiterhin müssen Sie auch für die Prüfungen Präsenzzeit einplanen. Die Prüfungen sind jeweils am Ende eines Semesters in einer Prüfungswoche zusammengefasst.

  • Welche Regelstudienzeit hat das berufsbegleitende Studium?

    Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Studiums beträgt 5 Semester. Den empfohlenen Studienplan entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Das Studium kann natürlich auch vorzeitig erfolgreich beendet werden. Hierfür bedarf es aber einer konsequenten Zeitplanung durch den Studierenden. Es ist auch möglich, für das Studium mehr Zeit aufzuwenden. Bitte sprechen Sie die Studienorganisation nach einem flexiblen Studienmodell an. Ggf. kann auch ein Urlaubssemester beantragt werden.

  • Welche Übernachtungsmöglichkeiten gibt es?

    Bernburg hat verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten. Vom luxuriösen Hotel bis zur Jugendherberge. Auch auf dem Campus der Hochschule steht eine begrenzte Anzahl von Gästezimmern zur Verfügung.

    Flyer "Übernachtung in Bernburg" [pdf]

  • Welche Unterlagen werden mir für die einzelnen Module bereitgestellt?

    Die Unterlagen zu den Modulen werden Ihnen über die Lernplattform Moodle online zur Verfügung gestellt.

  • Wen kann ich bei Fragen zum Studiengang ansprechen?

    Sollten Sie spezifische Fragen zum Studiengang haben oder eine persönliche Beratung wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Studienkoordination in Verbindung, die Ihnen alle Fragen zur Organisation, zum Inhalt und dem Ablauf des Studiums beantworten wird. Die Kontaktdaten der Studienkoordination finden Sie auf allen Seiten der Studiengangshomepage auf der rechten Seite.

  • Wer sind meine Kommilitonen?

    Im Studiengang studieren Personen aus folgenden Fachgebieten: Ökotrophologie, Ernährungswissenschaften, Ernährungsberatung, Ernährungsmanagement und Diätetik, Ernährung und Versorgungsmanagement, Lebensmitteltechnologie, Humanmedizin/Zahnmedizin, Gesundheitsmanagement, Sport- und Trainingswissenschaft, Biologie, Apotheker, Pädagogik/Lehramt, Molecular Life Science. Sie Studierendengruppen sind somit recht heterogen. Dies bietet den Vorteil, dass sich ein gewinnbringender Austausch zwischen den Kommilitonen ergibt. Das Altersspektrum rangiert von 25-60 Jahren.

  • Wie geht es nach dem Einreichen meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

    Der Ablauf der erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation ist im Folgenden aufgeführt:

    • Registrierung im Bewerberportal, Online-Bewerbung und Einschicken der Unterlagen
    • Prüfung der Bewerbungsunterlagen, ggf. Nachfrage/Nachforderung von Unterlagen
    • Rückmeldung über Zulassung im Bewerberportal (inkl. Aufforderung zur Einschreibung)
    • Einschreibung
    • Immatrikulation

    Die Einschreibung müssen Sie nicht vor Ort vornehmen. Senden Sie die erforderlichen Nachweise per Post oder E-Mail an das Studierenden-Service-Center (SSC). Nach der Immatrikulation bekommen Sie die Zugänge für alle relevanten Portale der Hochschule Anhalt.

  • Wie kann ich die Dozenten über das Semester erreichen?

    Die Kontaktdaten der Dozent*innen finden Sie im jeweiligen Modulkurs auf der Lernplattform Moodle sowie im studiengangsinternen Bereich, dem Intranet. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail und ggf. per Telefon möglich.

  • Wie kann ich mich bewerben?

  • Wie oft kann ich die Prüfungen für Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule wiederholen?

    Es gibt hier keinen Unterschied zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen. Sie haben 3 Versuche, eine Prüfung zu bestehen. Prüfungswiederholungen sind in der Regel ein Jahr später möglich, immer in dem Semester, in dem das Modul regulär angeboten wird und nur dann, wenn die Prüfung zuvor nicht bestanden wurde. Sollte die dritte Prüfung in einem Modul nicht bestanden werden, dann sind Sie für diesen Studiengang gesperrt.