Wenn Sie beispielsweise Artikel europaweit verkaufen, dann werden Sie vom Kunden häufig nach der sogenannten IBAN-Nummer gefragt, damit er den Artikel per Überweisung bezahlen kann. Doch wo finden Sie diese Nummer? In dieser Anleitung erfahren Sie es.
Bereits 2008 wurde die IBAN-Nummer eingeführt und soll langfristig Ihre bisherige Kontonummer ablösen. Die IBAN-Nummer ist eine persönliche Nummer, die nur für Ihr spezielles Konto gilt.
Wofür Sie die Nummer brauchen
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Die SEPA-Lastschrift auf einen Blick:
Mehr Infos und Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Ist das nicht Ihre Sparkasse?
Damit ein Unternehmen einen Betrag von Ihrem Konto einziehen kann, benötigt es von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat (eine Einzugsermächtigung). Sie geben dort Ihre IBAN und unter Umständen auch Ihren BIC an. Beim Bezahlen an der Supermarktkasse reicht Ihre Unterschrift aus. Beim Bezahlen per elektronischer Lastschrift mit der Debitkarte – beispielsweise an der Supermarktkasse – reicht Ihre Unterschrift auf dem Kassenbon aus. Hiermit stimmen Sie zu, dass der Betrag von Ihrem Girokonto eingezogen wird. Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilen, ermächtigen Sie das Unternehmen, den Betrag einmalig oder wiederholt von Ihrem Konto abzubuchen. Zusätzlich wird Ihre Sparkasse oder Bank zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. So zahlen Sie zum Beispiel die monatlich anfallende Handy-Rechnung ganz einfach – Sie müssen dafür nicht immer wieder eine neue Überweisung erteilen oder eine Frist beachten.
Beim Bezahlen mit der Debitkarte an der Kasse kommt es vor, dass Sie entweder Ihre PIN-Nummer angeben müssen oder auf dem Kassenbon unterschreiben. Debitkarte mit PIN-Nummer gehört zum girocard-System und gleicht vom Prinzip her dem Bezahlen Ihrer Rechnungen über Online-Banking oder der Bargeldauszahlung am Geldautomaten. Der Händler bekommt durch die PIN-Eingabe eine Zahlungsgarantie, da Ihre Kontodeckung direkt beim Bezahlen geprüft wird und die Zahlung sofort veranlasst werden kann. Nur das Bezahlen per Girocard und Unterschrift auf dem Kassenbon gehört zum SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der Unterschrift erlauben Sie dem Händler, den Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen und geben Ihrer Bank die Erlaubnis, Ihre Daten an den Händler weiterzugeben, falls Ihr Konto nicht gedeckt ist. Denn anders als beim girocard-System ist es dem Händler nicht möglich, Ihren Kontostand vor der Zahlung prüfen zu lassen. Ist Ihr Konto mal nicht ausreichend gedeckt, werden Ihre Daten vorübergehend in einer Sperrdatei gespeichert. Das kann dazu führen, dass Sie in einigen Geschäften zeitweise nicht per elektronischem Lastschriftverfahren zahlen können.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz. Der Zahlungsempfänger muss sie bei jeder Abbuchung angeben. Sie können die Mandatsreferenz auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking einsehen. So können Sie jede Abbuchung von Ihrem Konto nachvollziehen und mit Ihren erteilten Lastschriftmandaten abgleichen. Auch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers und der Verwendungszweck helfen Ihnen dabei. Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage vorab mitzuteilen. Kürzere Fristen sind möglich, wenn diese in den Geschäftsbedingungen oder der Rechnung vereinbart wurden. Auch im Online-Banking werden Sie im Voraus über den konkreten Fälligkeitstermin informiert. Sie sehen genau, wann das Geld von Ihrem Konto abgeht und rutschen so nicht versehentlich ins Minus. Ist Ihr Konto dennoch mal nicht ausreichend gedeckt, sodass eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann, müssen Sie dem Zahlungsempfänger unter Umständen Gebühren zahlen. Einen Schufa-Eintrag erhalten Sie wegen einer geplatzten Lastschrift jedoch nicht. Das geschieht erst, wenn es zu einem Mahnverfahren kommt.
Keine Sorge: Sie können SEPA-Mandate jederzeit zurückziehen. Außerdem wird durch eine SEPA-Lastschrift ein Betrag nicht unwiderruflich von Ihrem Konto abzogen. Nach der Abbuchung können Sie innerhalb von acht Wochen die Erstattung verlangen. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angaben von Gründen das Geld auf Ihr Konto zurückbuchen lassen. Bei einer solchen Rücklastschrift fallen für Sie keine Kosten an. Bei einer unautorisierten Abbuchung haben Sie sogar bis zu 13 Monate Anspruch auf Erstattung. Das ist der Fall, wenn Sie dem Zahlungsempfänger kein Lastschrift-Mandat erteilt oder dieses bereits widerrufen haben.
Bei Lastschriften über 12.500 Euro ins oder aus dem Ausland besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Haben Sie Fragen zur Meldepflicht? Dann können Sie kostenlos bei der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 anrufen. Natürlich beantworten auch wir Ihre Fragen rund um die SEPA-Lastschrift. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir sind gern für Sie da.
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