Wo beantrage ich ein sozialversicherungsausweis

  • Den Sozialversicherungsausweis beziehungsweise Ihre Ausweisnummer benötigt in erster Linie Ihr Arbeitgeber, um die Sozialversicherungsbeiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil) korrekt abzurechnen und auf das korrekte Beitragskonto abführen zu können. Darum müssen Sie Ihren Ausweis bei jedem Jobwechsel vorlegen. Damit weisen Sie auch nach, dass Sie Mitglied in der Sozialversicherung sind und nicht etwa schwarzarbeiten.

    Wenn Sie Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld beantragen möchten, benötigen Sie dazu auch Ihren Sozialversicherungsausweis.

  • Nein. Bei dem Sozialversicherungsausweis handelt es sich zwar um ein gültiges Ausweisdokument, mitführen müssen Sie es allerdings nicht. Bewahren Sie den Ausweis lieber zu Hause an einem sicheren Ort auf, wo Sie ihn jederzeit wiederfinden können.

    Für einige Branchen gab es bis 2009 eine Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises – so zum Beispiel im Baugewerbe oder auch in der Gastronomie. Diese Mitführungspflicht sollte den Kampf gegen die Schwarzarbeit unterstützen, wurde aber am 01.01.2009 abgeschafft und durch die Mitführungspflicht von Ausweispapieren, wie Personalausweis oder Pass, ersetzt.

  • Den Sozialversicherungsausweis erhalten Sie direkt von dem Rentenversicherungsträger per Post. Die Ausstellung kann dabei mehrere Wochen dauern. Sie erhalten in der Regel aber eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, die Sie übergangsweise nutzen können, bis Sie Ihren Sozialversicherungsausweis erhalten haben und beim Arbeitgeber vorlegen können

  • Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben müssen, finden Sie diese auf Ihrem Sozialversicherungsausweis – egal ob dieser vor oder nach 2011 ausgestellt wurde. Suchen Sie einfach nach dem Punkt „Versicherungsnummer“.

    Haben Sie Ihren Ausweis verloren, können Sie Ihre Sozialversicherungsnummer auch auf Ihrer Lohnabrechnung ablesen. Hier finden Sie Ihre Ausweisnummer in einem Kasten, der mit „SV-Nummer“ bezeichnet ist. Auf der Abrechnung können Sie außerdem nachlesen, welche Beträge von Ihrem Bruttolohn an die einzelnen Zweige der Sozialversicherung abgeführt werden.

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Der Sozialversicherungsausweis – auch Rentenversicherungsausweis genannt – wird in der Regel nicht von Dir, sondern Deinem Arbeitgeber beantragt, wenn Du Deinen ersten sozialversicherungspflichtigen Job beginnst. Dieser meldet Dich bei der Rentenversicherung an, die Dir daraufhin ein Schreiben mit Deiner Sozialversicherungsnummer zukommen lässt. Das Schreiben sollte Dir innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung per Post zugesandt werden. Genau genommen stellt Dir also die Deutsche Rentenversicherung den Sozialversicherungsausweis aus – Du selbst musst die Rentenversicherungsnummer dabei nicht beantragen.

Mit dem Sozialversicherungsausweis erhältst Du eine Nummer, die individuell ist und sich über Dein ganzes Leben nicht verändert. Nur wenn Du Deinen ersten Sozialversicherungsausweis verlierst oder dieser kaputtgeht, musst Du eigenständig einen neuen beantragen, wobei auch der neue Ausweis Deine alte Sozialversicherungsnummer tragen wird – diese ändert sich nicht mehr. Die Sozialversicherungsnummer zu beantragen ist für Dich kostenlos.

Der Sozialversicherungsausweis wird in der Regel erstmalig von Deinem ersten Arbeitgeber beantragt. Dabei braucht nahezu jeder Arbeitnehmer einen solchen Ausweis mit der dazugehörigen Nummer: Sobald Du ein versicherter Arbeitnehmer und damit Mitglied der Deutschen Sozialversicherung bist, wird die Sozialversicherungsnummer beantragt. Lediglich Beamte, Soldaten und Richter müssen keinen Sozialversicherungsausweis beantragen, da diese Berufsgruppen versicherungsfrei sind und das Dokument damit nicht benötigen.

Musst Du einen zweiten Sozialversicherungsausweis beantragen, so bist Du selbst dafür verantwortlich. Dies kann nötig sein, wenn Du Deinen verlierst, beschädigst oder wenn Du heiratest und Dein Name sich verändert.

Vor 2011 war der Sozialversicherungsausweis noch ein orangefarbener kleiner Ausweis, der eine Lichtbildoption hatte, bei der ein Bild des Ausweisträgers eingeklebt werden konnte. Seit 2012 wurde dies jedoch geändert: Inzwischen ist der Sozialversicherungsausweis ein einfaches Schreiben des Rentenversicherungsträgers in DIN A4-Format, welches die Sozialversicherungsnummer enthält.

Folgende Daten sind auf dem Sozialversicherungsausweis enthalten:

  • Dein Vorname
  • Dein Nachname und gegebenenfalls Dein Geburtsname
  • Gegebenenfalls akademische Titel
  • Deine 12-stellige Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer – auch Rentenversicherungsnummer oder nur Versicherungsnummer genannt – setzt sich aus verschiedenen personenbezogenen Daten zusammen. So kannst Du nicht nur Dein Geburtsdatum in der Versicherungsnummer finden, sondern auch Dein Geschlecht und den ersten Buchstaben Deines Nachnamens.

Auf dem Sozialversicherungsausweis ist die Sozialversicherungsnummer zu finden. Diese ist eine wichtige Identifikationsnummer der Rentenversicherung, die in erster Linie dabei helfen soll, Schwarzarbeit zu verhindern. Denn der Ausweis ist ein Nachweis, dass Du im gesetzlichen Sozialversicherungssystem gemeldet bist und dient somit als Sozialversicherungsnachweis.

Den Sozialversicherungsausweis oder die Sozialversicherungsnummer, die auf ihm vermerkt ist, musst Du Deinem Arbeitgeber vorlegen, wenn Du bei ihm einen neuen Job beginnst. Ob es sich hierbei um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder auch Minijob handelt, ist dabei irrelevant. Dein Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet, den Nachweis von Dir zu verlangen. Auch bei gewissen Sozialleistungen – wie etwa Arbeitslosengeld II – musst Du Deine Sozialversicherungsnummer angeben.

Sollte es dazu kommen, dass Du Deinen Sozialversicherungsausweis verlierst oder dieser auf anderen Wegen unbrauchbar wird, so kannst Du einfach bei Deiner Krankenkasse einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Hierzu reichst Du ein schriftliches Dokument bei Deiner Krankenkasse ein, die das Anliegen wiederum an den Rentenversicherungsträger weiterleitet.

Viele Krankenkassen bieten online ein Formular an, um den Sozialversicherungsausweis neu zu beantragen. Dieses Formular musst Du nur ausfüllen und per Post an Deine Krankenkasse schicken. Wichtig hierbei ist, dass Du das Formular schriftlich einschickst, eine Übermittlung der Daten online reicht nicht aus. Alternativ kannst Du auch den Rentenversicherungsträger direkt kontaktieren, um den Sozialversicherungsausweis neu zu beantragen.

Rund vier Wochen, nachdem Du die Ausstellung des SV-Ausweises bei Deiner Krankenkasse beantragt hast, sollte dieser in Deinem Briefkasten liegen. Auch die zweite Ausstellung des Ausweises ist dabei kostenlos.

Wenn sich Dein Name ändert – etwa weil Du geheiratet hast – musst Du ebenfalls einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Dabei musst Du genauso vorgehen, wie wenn Du einen verlorenen oder kaputten Sozialversicherungsausweis neu beantragst: Fülle das dafür vorgesehene Formular Deiner Krankenkasse aus und schicke es dieser per Post zu. Auch hier kannst Du direkt bei dem Rentenversicherungsträger den neuen Sozialversicherungsausweis beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt online ebenfalls ein Formular zur Verfügung, um den SV-Ausweis zu beantragen.

Bist Du nach neuer Ausstellung noch im Besitz Deines alten Ausweises, musst Du diesen zurückgeben, da Du nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen darfst.

Bis 2008 musste der Sozialversicherungsausweis in gewissen Branchen immer mitgeführt werden, um Schwarzarbeit vorzubeugen. Heute musst Du den Ausweis unabhängig Deiner Branche aber lediglich zu Beginn eines neuen Jobs vorlegen können bzw. gegebenenfalls nur Deine Sozialversicherungsnummer abgeben. Dennoch musst Du Dich in gewissen Bereichen weiterhin ausweisen können, wobei hier aber inzwischen ein Personalausweis ausreichend ist. Zu den Branchen, in denen das notwendig ist, zählen folgende:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft