Wie lange darf man mit Strafzettel Parken

Falls Sie den Vorwurf nicht ausräumen konnten, werden Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten. Auch dieser Bescheid bietet die Möglichkeit, dass der Empfänger sich zum Vorfall äußert und durch einen Einspruch begründet, weshalb er das Bußgeld nicht bezahlen will. Nachdem dieser Einspruch geprüft wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Zahlungsaufforderung entfällt.
  • Die Forderung bleibt bestehen. Im Falle von Mahnungen oder gar einer Gerichtsverhandlung kann es dann zu weiteren Kosten für Sie kommen.

Wann ist ein Strafzettel verjährt?

Der Strafzettel bedeutet für den Falschparker ein Verwarnungsgeld, das binnen einer Woche zu bezahlen ist. Andernfalls wird aus dem Knöllchen ein Bußgeldbescheid, der Ihnen schriftlich zugestellt werden muss – und zwar innerhalb von drei Monaten nach dem Falschparken. Wer nach dieser Frist einen Zahlungsbescheid erhält, muss ihm nicht Folge leisten.

Wie bezahle ich den Strafzettel?

Sie überweisen den genannten Betrag an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel angegeben ist. Wichtig ist, dass Sie auch den dort genannten Verwendungszweck angeben. Andernfalls kann Ihnen die Zahlung nicht problemlos zugeordnet werden. In einigen Bundesländern können Sie das Verwarnungsgeld auch in bar bezahlen.

Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz?

Auf privaten Parkplätzen können Strafzettel erteilt werden, wenn die Autofahrer darüber auf einem gut sichtbaren Schild informiert werden. Dort wird häufig angegeben, wie lange ein Auto dort geparkt werden darf und dass eine Parkscheibe verwendet werden muss.

Wer dagegen verstößt oder die erlaubte Parkdauer überschreitet, riskiert auch hier ein Knöllchen. Das ist allerdings kein öffentliches Verwarngeld, sondern eine Vertragsstrafe. Und die ist zu bezahlen, urteilen Gerichte häufig.

Zwar muss der Fahrer bezahlen und nicht der Halter, denn eine Halterhaftung gilt auf privaten Parkplätzen nicht. Gegebenenfalls muss der Halter vor Gericht bei Zweifeln aber glaubhaft machen können, dass er zum betreffenden Zeitpunkt nicht der Fahrer seines Autos war. Dabei muss er den Fahrer nicht benennen.

Strafzettel trotz Anwohnerparkausweis

Wer einen Bewohnerparkausweis (häufig auch Anwohnerparkausweis genannt) besitzt, darf in der entsprechenden Zone auf den vorgesehenen Flächen parken.

Wichtig: Der Ausweis muss gut sichtbar und alle nötigen Angaben ablesbar sein. Idealerweise bringen Sie ihn innen an der Windschutzscheibe an. Falls die Kontrolleure des Ordnungsamts den Ausweis nicht finden oder die Angaben nicht lesen können, droht ein Knöllchen – zu dem Sie aber Stellung nehmen können (siehe oben).

Strafzettel trotz Parkscheibe

Sie haben die Parkscheibe korrekt eingestellt und bekommen trotzdem ein Knöllchen. Sofern Sie die erlaubte Zeit nicht überschritten haben, muss der Strafzettel eine andere Ursache haben. Unter Umständen haben Sie einen der folgenden Fehler begangen, der laut der Website bussgeldkatalog.org entsprechend geahndet wird:

  • Nicht platzsparend geparkt (10 Euro)
  • Parkverbot missachtet (15 Euro)
  • Unzulässig geparkt (20 Euro)
  • Länger als eine Stunde unzulässig geparkt (25 Euro)
  • In Feuerwehrzufahrt geparkt (35 Euro)
  • Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt (35 Euro)

Stellen Sie die Parkscheibe immer auf die volle oder halbe Stunde nach der Ankunftszeit ein. Sie muss gut von außen lesbar sein. Je nachdem, wie lange Sie parken, droht sonst ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro.

Strafzettel für Falschparken: Wie viel müssen Sie bezahlen?

Die folgende Übersicht der Website bussgeldkatalog.org nennt alle Verstöße und die entsprechenden Bußen:

Verstoß Buße (in Euro Punkte
Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 15
...mit Behinderung 25
...länger als eine Stunde 25
...zusätzlich mit Behinderung 35
Parken auf Geh- und Radwegen 20
...mit Behinderung 30
...länger als eine Stunde 30
...zusätzlich mit Behinderung 35
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 60 1
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35
...mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 65 1
Parken in zweiter Reihe 20
...mit Behinderung 25
...länger als 15 Minuten 30
...zusätzlich mit Behinderung 35
Parken auf Sperrflächen 25
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10
...mit Behinderung 15
...länger als 3 Stunden 20
...zusätzlich mit Behinderung 30
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10
...mit Behinderung 15
...länger als 3 Stunden 20
...zusätzlich mit Behinderung 30
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer
...bis zu 30 Minuten 10
...bis zu 1 Stunde 15
...bis zu 2 Stunden 20
...bis zu 3 Stunden 25
...über 3 Stunden 30
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35
Nicht platzsparend geparkt 10
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10
Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) 30
...mit Behinderung 35
...länger als 3 Stunden 35
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen Fahrzeuges 20
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken 25
Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes oder einem Anhänger über 2 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes 30
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt 20
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 25
...mit Behinderung 35
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen 70 1