Welche unterlagen benötige ich zur abmeldung eines kfz

Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Kraftfahrzeuges

Sie können Ihr Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen,
  • wenn Sie es verschrotten lassen oder
  • wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.

Anstatt von „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ansonsten darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen- weder gefahren noch abgestellt werden. Nicht erlaubt sind weitere Fahrten und Überführungsfahrten.

Zu Überführungsfahrten können Sie sich unter dem Infolink Kurzzeitkennzeichen informieren.Ihre Versicherung und das Hauptzollamt erhalten unsererseits eine elektronische Mitteilung über die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs.

Da es nach einem Fahrzeugverkauf vorkommen kann, dass der Erwerber seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt, empfiehlt die Zulassungsbehörde, das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb zu setzen.

Im Rahmen der Außerbetriebsetzung endet die Zusammengehörigkeit von Fahrzeug und Kennzeichen. Um das bisher dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung im selben kennzeichenführenden Bereich weiter benutzen zu können, besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung für die Dauer von zwölf Monaten gebührenpflichtig zu reservieren.

Eine Reservierung für maximal drei Monate ist möglich, wenn Sie das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges wieder verwenden möchten. In diesem Fall gilt das Kennzeichen bei der späteren Zulassung als Wunschkennzeichen und es ist eine Gebühr von 10,20 EUR zzgl. 2,60 EUR für die Kennzeichenfreigabe zu entrichtet.

Zusätzlich fallen pro Monat Reservierungsgebühren in Höhe von 2,60 Euro an.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Es wird daher geraten, ein Fahrzeug, welches ins Ausland verbracht werden soll, vorher außer Betrieb zu setzen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem entsprechenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis (bei Anhängern)

    Sollten für das Fahrzeug noch die alten Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) gültig sein, so ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

  • Kennzeichenschilder
    Die Kennzeichenschilder sind mit den darauf vorhandenen Stadtplaketten vorzulegen und unter keinem Umstand vor der Aufforderung durch die Sachbearbeitung der Stadt Essen zu entwerten.
  • Bei Diebstahl Ihres FahrzeugesSofern Ihr Fahrzeug gestohlen wurde ist die Vorlage einer von der Polizei ausgestellten Diebstahlsanzeige erforderlich.Hierbei ist darauf zu achten, dass aus der Diebstahlsanzeige hervorgeht, ob auch die Kennzeichen und eventuell die Fahrzeugdokumente gestohlen wurden.

    Weiter ist in diesem Fall die Vorlage der gesamten Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erforderlich.

  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Die Vorlage einer Vollmacht ist im Falle einer Außerbetriebsetzung nicht notwendig, da eine Außerbetriebsetzung von jeder Person unter Vorlage der Kennzeichenschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgen kann.

Kosten

Es fallen Standardgebühren in Höhe von 7,80 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Hinweise und Besonderheiten

Die Außerbetriebsetzung kann in der Zulassungsbehörde in Essen-Steele, der Nebenstelle Essen-Borbeck und ebenso bundesweit in allen Zulassungsbehörden durchgeführt werden.

Weitere Informationen

  • Aktuelle Informationen
  • Kurzzeitkennzeichen

Onlinedienstleistungen Terminvereinbarung KFZ-Zulassung

Früher oder später werden die meisten Fahrzeughalter einmal vor der Aufgabe stehen, ihr Auto abmelden zu müssen. Die Gründe hierfür können sein:

  • Verkauf des Autos
  • Verschrottung – z. B. nach einem Totalschaden
  • Autodiebstahl
  • Tod des Fahrzeughalters – in diesem Fall nehmen der Erbe bzw. die Erben die Abmeldung vor

Kein Unterschied zwischen Abmelden und Stilllegen

Auto abmelden oder stilllegen? Seit dem 1. März 2007 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und der endgültigen Abmeldung. Seit diesem Zeitpunkt werden Fahrzeuge bei der Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

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Die Betriebserlaubnis bleibt 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung bestehen. Wollen Sie das Fahrzeug danach wieder zulassen, müssen Sie eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) vorweisen.

Auto abmelden bei Umzug – ist das nötig?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihren Pkw nicht abmelden. Es reicht eine Ummeldung am neuen Wohnort.

Wo kann ich mein Auto abmelden?

Sie können das Auto in Deutschland in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Sie müssen also nicht wie beim Ummelden oder Anmelden des Fahrzeugs zum Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort. In der Regel vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der gewünschten Zulassungsstelle. Es gibt aber auch Ämter, bei denen Sie Ihr Auto ohne Termin abmelden können. Erkundigen Sie sich am besten vorab.

Ihr Auto wurde gestohlen? Dann kann auch die Polizei die Kfz-Abmeldung im Rahmen der Anzeige vornehmen.

Auto online abmelden: Ist das möglich?

Ein Vorteil für Fahrzeughalter, deren Auto ab 2015 zugelassen wurden: Sie können Ihr Auto auch online abmelden. So haben Sie einen Behördengang weniger zu absolvieren, wenn das Fahrzeug stillgelegt, verkauft oder verschrottet wird. Praktisch nicht nur für alle, die umziehen und deren Zeit daher knapp ist.

Die Voraussetzungen für die Online-Abmeldung Ihres Autos im Überblick:

  • Ihr Fahrzeug wurde ab dem 1.1.2015 zugelassen. In diesem Fall befinden sich auf den Autokennzeichen Stempelplaketten, unter denen sich ein Sicherheitscode verbirgt. Diesen brauchen Sie, wenn Sie Ihr Kfz online abmelden möchten.
  • Sie haben einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion (eID) und ein Lesegerät parat und nutzen die AusweisApp des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Die Bezahlung kann online erfolgen (Kreditkarte, Giropay o. ä.). Die genauen Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

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Wie kann ich mein Auto abmelden? So geht's online Schritt für Schritt

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie Ihr Auto bequem über die Homepage der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz online abmelden. So geht es:

  1. Sie registrieren sich bei Ihrer Zulassungsstelle für die Online-Abmeldung. Um Ihre Identität sicher zu bestätigen, brauchen Sie den elektronischen Personalausweis, das Lesegerät und die AusweisApp.
  2. Geben Sie Ihr Auto-Kennzeichen ein.
  3. Anschließend geben Sie den Sicherheitscode der Plakette auf den Nummernschildern ein. Um diesen sichtbar zu machen, müssen Sie entweder die Sicherheitsabdeckung entfernen oder das Siegelwappen abkratzen.
  4. Nun fehlt noch der siebenstellige Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Diesen finden Sie im Fahrzeugschein unter einem weißen Feld, das Sie freirubbeln müssen.
  5. Haben Sie alles eingegeben, zahlen Sie zum Schluss die fällige Gebühr mit Kreditkarte oder Giropay. Die Kosten für die Abmeldung Ihres Autos können Sie vorab bei der Zulassungsstelle erfragen.

Sobald die Daten übertragen und bearbeitet sind, erhalten Sie den Abmeldebescheid per Post.

Gut zu wissen: Auch für ältere Fahrzeuge kommt die Online-Abmeldung infrage. Nämlich dann, wenn sie vorher schon einmal abgemeldet, aber ab 1.1.2015 oder später erneut zugelassen wurden (Wiederzulassung). Entscheidend ist also das Zulassungsdatum, nicht das Baujahr des Fahrzeugs.

Welche unterlagen benötige ich zur abmeldung eines kfz

Wer sich den Behördengang ersparen möchte, kann sein Auto oft auch einfach online abmelden.

Um Ihr Auto abzumelden, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder

Optional:

  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde
  • gültigen Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Abmeldung nur vorübergehend ist

Auto abmelden: Ohne Brief oder Fahrzeugschein möglich?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Beleg dafür, dass Sie Eigentümer des Autos sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) muss die Abmeldung eingetragen werden. Es ist daher ungünstig, wenn Sie diese Dokumente verloren oder verlegt haben. Möglich ist die Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere dennoch: Sie müssen dafür bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Dann können Sie Ihr Auto auch ohne Brief oder Fahrzeugschein abmelden.

Auto abmelden ohne Kennzeichen: Geht das?

Normalerweise müssen Sie bei der Abmeldung Ihres Autos beide Kennzeichen einreichen. Denn die Plakette der Nummernschilder wird abgekratzt und der Code entwertet. Was aber, wenn ein Nummernschild verloren gegangen ist? In diesem Fall müssen Sie bei der Zulassungsbehörde ähnlich wie bei der Abmeldung ohne Papiere eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Das Amt sperrt dann den Sicherheitscode des Kennzeichens.

Wurde Ihr Nummernschild gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei anzeigen. Mit dem schriftlichen Beleg für die Anzeige können Sie dann Ihr Kfz abmelden.

Vollmacht zum Auto abmelden: Nicht immer nötig

Sie können sich bei der Abmeldung Ihres Autos auch vertreten lassen. Der Vertreter benötigt meistens keine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung. Entscheidend ist, wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegt. In diesem Fall unterstellt die Zulassungsstelle, dass der Besitzer des Briefes auch dazu befugt ist, das Fahrzeug abzumelden.

Erkundigen Sie sich am besten vorher bei der Behörde, welche Unterlagen Ihr Bevollmächtigter mitbringen sollte. Denn: Einige Behörden bestehen dennoch auf eine schriftliche Vollmacht oder andere Nachweise wie einen Kaufvertrag oder einen Erbschein.

Welche unterlagen benötige ich zur abmeldung eines kfz

Auch wenn Ihr Auto ausgedient hat, ist es trotz Abmeldung häufig noch versichert.

Die Kosten für die Abmeldung des Kfz sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel belaufen sie sich auf etwa 7 - 10 Euro. Dabei variieren die Kosten je nach Art und Umfang der Abmeldung. Wurde beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung aufgenommen, erhöhen sich die Gebühren um etwa 30 Euro.

Generell gilt: Melden Sie Ihr Auto in der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz ab, ist es ein paar Euro günstiger als eine Abmeldung an einer anderen Zulassungsstelle.

Um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigen Sie sich am besten vorab auf der Internetseite der Zulassungsstelle oder telefonisch über die genauen Kosten für die Abmeldung Ihres Autos.

Übrigens: Wollen Sie ein Auto ohne TÜV abmelden, müssen Sie zusätzlich zu den regulären Gebühren mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, wie lange Ihr TÜV bereits abgelaufen ist:

  • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Ist der TÜV erst seit wenigen Tagen abgelaufen, zeigen sich viele Zulassungsstellen allerdings kulant und berechnen keine Strafe. Darauf verlassen sollten Sie sich aber besser nicht.

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?

Sie fragen sich: Darf ich mit meinem abgemeldeten Fahrzeug noch fahren? Die Antwort lautet: Ja, bis zum Ablauf des Abmeldetages. Sie können den Wagen also problemlos zum Schrottplatz, zum Händler oder nach Hause fahren. Voraussetzung: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst diese Fahrt. Schauen Sie deshalb vorab in die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung.

Auto abmelden: Versicherung und Steuer

Die Zulassungsbehörde informiert die Kfz-Versicherung und das Finanzamt automatisch über die Abmeldung. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, können Sie zusätzlich die Abmeldebescheinigung an Ihre Versicherung schicken.

Gut zu wissen: Sowohl Versicherungsprämie als auch Kfz-Steuer werden tagesgenau abgerechnet. Nach der Abmeldung Ihres Autos bekommen Sie deshalb möglicherweise Geld zurück. Dann nämlich, wenn Sie die entsprechenden Beiträge bereits bezahlt hatten. Die Rückzahlung dauert normalerweise etwa zwei bis drei Wochen.

Nummernschilder

Indem Prüfplakette und Dienstsiegel der Zulassungsbehörde entfernt werden, werden die Nummernschilder unbrauchbar gemacht. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Kennzeichen mitnehmen oder entsorgen lassen wollen.

Tipp: Möchten Sie nach dem Abmelden Ihres Alten ein neues Auto anmelden und dabei das bisherige Kennzeichen behalten? Dann sollten Sie sich das Wunschkennzeichen direkt vor Ort reservieren.

Auto abmelden: So bleiben Sie am Steuer

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