Welche läden haben an feiertagen geöffnet

Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag. Doch der gilt längst nicht überall. Denn vor allem im Norden und Osten Deutschlands, den eher evangelischen Bundesländern, ist Fronleichnam kein freier Tag. Neben Nordrhein-Westfalen ist Fronleichnam ein Feiertag im Saarland, in Baden-Württemberg, in Bayern, in Hessen und in Rheinland-Pfalz.

Das bedeutet, dass hier die Supermärkte und Läden geschlossen bleiben. Das gilt auch für Lieferdienste wie „Gorillas“ oder „Flink“. Doch es gibt auch Ausnahmen. So sind von dieser Vorgabe Tankstellen, Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Kioske ausgenommen. Heißt, dort gibt es auch an Feiertagen die Möglichkeit, einzukaufen.

So könnt ihr beispielsweise auch in einer Tankstelle an Fronleichnam bestimmte Besorgungen machen. Doch stellt euch dann darauf ein, dass es sehr viel kostspieliger sein wird, denn die Preise in Tankstellen sind deutlich teurer als im Supermarkt.

Schlupflöcher und Bäckereien

Läden in Bahnhöfen und Flughäfen wiederum dürfen eigentlich nur Bedarfsmittel für Reisen bereit stellen. Das bedeutet zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, Tabakwaren, Reisetoilettenartikel oder auch Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen. Doch es gibt Schlupflöcher.

So haben etwa der Rewe und das Reformhaus Bacher im Kölner Hauptbahnhof ebenso geöffnet wie der Edeka im Düsseldorfer Hauptbahnhof und der Rewe im Flughafen in Düsseldorf. Auch Bäckereien haben geöffnet an Fronleichnam, für diese gelten aber besondere Öffnungszeiten, wie ihr hier sehen könnt.

Wer ganz ohne Vorgaben einkaufen oder sogar shoppen möchte, der muss nur den kurzen Sprung über die Grenze in die Niederlande wagen. Sowohl in Venlo als auch Roermond haben die Geschäfte normal geöffnet. Das Outlet-Center in Roermond lädt an Fronleichnam sogar zum sogenannte „Late Night Shopping“ ein, dann hat die Einkaufsmeile sogar bis 22 Uhr geöffnet.

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Die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind folgende Sonderregelungen:

1. Verkaufstätigkeiten in Fremdenverkehrsgemeinden

A In den Gemeinden Alberschwende, Andelsbuch, Bildstein, Egg, Eichenberg, Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg und Schwarzenberg sind an Sonn- und Feiertagen wahlweise entweder von 10.00 bis 12.00 Uhr oder von 16.00 bis 18.30 Uhr die Verkaufstätigkeit im Zeitraum vom 15. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern (Weißer Sonntag) und vom 15. Mai bis 30. September, im Höchstausmaß von zwei Stunden, möglich. Diese Verkaufstätigkeiten sind beschränkt auf Waren des täglichen Bedarfes sowie Sport- und Fotoartikel.

B In den Gemeinden Au, Bartholomäberg, Bezau, Bizau, Brand, Bürserberg, Dalaas, Damüls, Gaschurn, Klösterle, Lech, Mellau, Mittelberg, Raggal, Reuthe, St. Anton i.M., St. Gallenkirch, Schnepfau, Schoppernau, Schröcken, Schruns, Sibratsgfäll, Silbertal, Sulzberg, Tschagguns, Vandans und Warth sind während der Wintersaison vom 15. November bis 1. Sonntag nach Ostern (Weißer Sonntag) die Verkaufstätigkeiten in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, im Höchstausmaß von 4 Stunden, gestattet. Während der Sommersaison vom 15. Mai bis zum 30. September ist ein Offenhalten entweder von 10.00 bis 12.00 Uhr oder von 16.00 bis 18.30 Uhr, im Höchstausmaß von 2 Stunden, gestattet. Die Verkaufstätigkeiten sind beschränkt auf Waren des täglichen Bedarfes sowie Sport- und Fotoartikel.

C Während der Wintersaison ist es dem Sportartikelverleih gestattet, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr sowohl Sportartikel zu verleihen als auch Verschleißteile und Zubehör, die bei der Sportausübung benötigt werden sowie Sonnenschutzartikel zu verkaufen.

Zur Verordnung

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2. Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung

Verkaufstätigkeiten für Waren des täglichen Bedarfes dürfen, soweit sie nicht bereits aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften des Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetzes (insbes. der Wochenend- und Feiertagsruheverordnung) zulässig sind, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 7.00 und 12.00 Uhr, im Ausmaß von höchstens 2 Stunden, ausgeübt werden. Hierbei dürfen aber keine Angestellten beschäftigt werden.

Diese Verordnung tritt am 13.11.2022 außer Kraft.

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3. Verkaufsstellen in Bahnhöfen

Verkaufsstellen in Bahnhöfen, auf Flugplätzen und an Schiffslandeplätzen für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf (Reiselektüre, Schreibmaterialien, Blumen, Reise, Toilettenartikel, Filme und dergleichen) und Artikel des Tabaksortiments nach Maßgabe der Verkehrszeiten; die dem Verkauf gewidmete Fläche darf pro Verkaufsstelle 80 m² nicht übersteigen.

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4. Kioske

Verkaufsstellen, deren Warensortiment ständig auf Obst, Südfrüchte, Erfrischungen, Gebäck und ähnliche genussfertige Lebensmittel, Raucherutensilien, Ansichtskarten, Reiseführer, Reiseandenken udgl. beschränkt ist, können von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten.

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5. Tankstellen

Tankstellen sind berechtigt, an Kraftfahrer Betriebsstoffe abzugeben sowie auch die notwendigen Tätigkeiten und den Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, soweit diese Ersatzteile und dieses Zubehör für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges oder für die Verkehrssicherheit notwendig sind, Kraftfahrzeugpflegemittel und Verbandzeug in Behältern, vorzunehmen. Tankstellen sind auch zum Kleinhandel mit Heizöl, Grillkohle, Grillkohlenanzünder, Waren des üblichen Reisebedarfes (Straßenkarten, Fotoverbrauchsmaterial, Toiletteartikel, Ansichtskarten, Reiseandenken)  berechtigt. Weiters sind sie zum Verkauf von vorverpackt gelieferten und ohne weitere Zubereitung fertigen Lebensmittel, löslichem Kaffee und Futtermittel für Heimtiere berechtigt. Soweit es sich dabei um Getränke handelt, dürfen jedoch nur Kleinmengen von alkoholfreien Getränken und Kleinmengen von Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgegeben werden.

Bei der Ausübung der oben genannten Nebenrechte muss der Charakter des Betriebes als Tankstelle gewahrt bleiben, es dürfen keine zusätzlichen Räumlichkeiten für den Kleinverkauf von Waren verwendet werden sowie die ausschließlich dem Verkauf von Waren gewidmete Fläche darf 80 m² nicht übersteigen.

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6. Sportgeräteverleih

An Sonn- und Feiertagen ist der Sportgeräteverleih ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.
-> Verordnung

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7. Sonstige Ausnahmen

An Sonn- und Feiertagen ist der Verkauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden

  1. in Theatern, Varietes, Kabaretts und Zirkussen
  2. in Lichtspieltheatern
  3. bei Konzerten und musikalischen Veranstaltungen
  4. bei Kongressen, kongressähnlichen Veranstaltungen und Konferenzen
  5. in Museen und Ausstellungen
  6. in Freibädern, Hallenbädern, Wanne- und Brausebädern, Saunabetrieben
    und Erholungszentren
  7. bei Sport- und Freizeitveranstaltungen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen und in Campingplätzen
  8. in Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten und Kuranstalten)
  9. bei Haupt- und Kleinseilbahnen sowie bei Schleppliften
  10. in Verkaufsstellen für Devotionalien in Wallfahrtsorten
  11. in Andenkenläden, Verkaufsstellen für Süßwaren
  12. in Trafiken, soweit von der Monopolverwaltungsstelle Verschleißzeiten in Zeiten der Arbeitsruhe festgelegt sind
  13. das Feilbieten im Umherziehen erlaubt

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Aktualisiert: 01.11.2021, 10:48 | Lesedauer: 3 Minuten

Welche läden haben an feiertagen geöffnet
Welche läden haben an feiertagen geöffnet

Bäckereien dürfen auch an Feiertagen wie Allerheiligen öffnen.

In fünf Bundesländern ist Allerheiligen am Montag ein gesetzlicher Feiertag. Einige Geschäfte dürfen trotzdem öffnen – der Überblick.

Düsseldorf. Zwar nicht in ganz Deutschland, aber immerhin in fünf Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Dort dürfen sich die Menschen 2021 nicht nur über einen freien Tag, sondern sogar über ein verlängertes Wochenende freuen. Denn der 1. November fällt in diesem Jahr auf einen Montag.

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Allerheiligen: Planung beim Einkaufen ist nötig

Das heißt aber auch, dass beim Einkaufen ein wenig Planung nötig ist. Denn weil der Feiertag direkt auf einen Sonntag folgt, sind die Geschäfte gleich zwei Tage am Stück geschlossen. Somit musste spätestens am Samstagabend alles für die Halloween-Party und den Reformationstag am 31. Oktober und das Feiertagsmenü an Allerheiligen besorgt sein.

Doch auch Last-Minute-Shopper müssen am Montag nicht hungern. Denn in allen Bundesländern, in denen Allerheiligen ein Feiertag ist, haben zumindest einige Geschäfte geöffnet. Welche das sind und wie lange sie Kundinnen und Kunden bedienen dürfen, regeln die jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder.

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In diesen Geschäften können Sie an Allerheiligen einkaufen

Aus den Feiertagsgesetzen geht hervor, dass Supermärkte und Discounter grundsätzlich geschlossen bleiben. Das gilt auch für die meisten anderen Geschäfte. Die wenigen Läden, die geöffnet haben, dürfen nur bestimmte Produkte verkaufen. Dazu gehört meistens "Reisebedarf", wozu aber auch Tabak, Lebensmittel und Presseprodukte zählen. Das sind die Regeln in den einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Bäckereien dürfen für maximal drei Stunden öffnen, Blumenläden für maximal sechs Stunden. Auch Tankstellen sind in der Regel offen. Sie dürfen allerdings nur "Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile" verkaufen. Auch Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Bayern: Laut "Ladenschlussrecht" dürfen in Bayern an Allerheiligen Bäckereien (maximal drei Stunden), Blumenläden (maximal sechs Stunden) und Verkaufsstellen von Zeitungen (maximal fünf Stunden) öffnen. Auch Tankstellen sind geöffnet, dürfen aber nur bestimmte Waren (Treibstoff, Ersatzteile, Reisebedarf) verkaufen. Auch an Bahnhöfen und Flughäfen kann man Einkaufen – allerdings nur "Reisebedarf".
  • Nordrhein-Westfalen: Öffnen dürfen Bäckereien, Blumengeschäfte, Hofläden und Zeitungskioske für maximal fünf Stunden. Einkaufen kann man auch in Tankstellen und an Flughäfen oder großen Bahnhöfen.
  • Rheinland-Pfalz: Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Tankstellen an Allerheiligen Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf verkaufen. Waren des täglichen Bedarfs dürfen an Flughäfen und großen Bahnhöfen verkauft werden. Öffnen dürfen zudem Hofläden, Blumenläden, Bäckereien und Verkaufsstellen von Zeitungen.
  • Saarland: An den meisten Feiertagen dürfen Blumenläden, Verkaufsstellen von Zeitungen und Bäckereien für maximal fünf Stunden öffnen – so auch an Allerheiligen. Tankstellen verkaufen zudem Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf, den es auch an Flughäfen und Bahnhöfen gibt.

Auch wenn es bestimmten Branchen an Allerheiligen erlaubt ist die Geschäfte zu öffnen, sind sie nicht dazu verpflichtet. Gerade für kleine Einzelhändler lohnt sich der Aufwand oft nicht und die Läden bleiben geschlossen. (nfz)

Eine Webseite der FUNKE Mediengruppe