Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung reicht völlig aus? Was heißt das ?
Diese Formulierung ist leider völlig unwirksam !!! Im Sinne der rechtlichen Bestimmungen kann die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) auch durch private Verkäufe nicht komplett ausgeschlossen werden. Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte Klausel "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass KEIN Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Gemäß § 309 Nr. 7a) BGB können Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Sachmängelausschluss für private Verkäufer findest du auch auf den eBay-Informations-Seiten. Ich glaube unter: Rechtsportal/Rechtliche Informationen für private Verkäufer / Gewährleistungsrechte des Käufers
Das heißt, dass jemand auf die Frage: "Was muss ich denn alles schreiben, wenn ich eine Garantie gewähre?", geantwortet hat: " "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!" reicht völlig aus." Damit hatte er gemeint: mehr als diesen Satz brauche der unbekannte Fragesteller nicht zu verwenden.
Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb
Dieser Satz reicht vollkommen als Privatverkäufer. Das schließt ein, dass weder Garantie, noch Produkthaftung noch Rücknahme möglich ist. Aber, wenn Du einen Artikel fehlerhaft beschreibst oder schönredest, gilt das alles nicht. Reklamation kann man nicht ausschließen.
Allgemein eine Sache bei Privatverkäufen, damit niemand nach dem Verkauf kommt und sagt es ist defekt und will das Geld zurück.
PC Netzteil auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen, was ist mit Garantie und Gewährleistung? Wie man im Titel schon lesen kann, möchte ich mein PC Netzteil auf Ebay Kleinanzeigen verkaufen, es handelt sich um ein Netzteil von Corsair mit 10 Jahren Garantie (10 Years Warranty). Das Netzteil ist jetzt knapp 1 1/2 Jahre alt und ich habe keine Rechnung mehr, nun hat mich ein Interessent gefragt, wie es mit der Garantie und der Rechnung aussieht... Klar, die Rechnung gibts nicht mehr, die hab ich ja nicht mehr, aber wie sieht es dann mit der Garantie aus? Kann ich ruhigen Gewissens ihm schreiben, dass es noch Garantie gibt? Oder muss ich dann für die nächsten 9 Jahre für die Garantie herhalten? Ich hab in meiner Anzeige auch stehen, dass es sich um ein Privatverkauf handelt und somit der Verkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme erfolgt... Vielen Dank :) stimmt das was er sagt? Eine Sachmängelhaftung auszuschließen, ist nicht so einfach. Der Satz "Es wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen", ist nicht ausreichend. Worauf Sie achten müssen und wie Sie es richtig machen, erfahren Sie in diesem Artikel. Mit einer Sachmängelhaftung schützen Sie sich davor, als Privatverkäufer für Sachmängel zu haften. Laut EU-Recht haften Sie sowohl für Ihnen bekannte als auch unbekannte Mängel.
Verkaufen Sie Waren privat, ist das Ausschließen der Sachmängelhaftung wichtig.(Bild: Pixabay/Kevin Phillips) Wie so oft in der Rechtssprechung kommt es auf den genauen Wortlaut an. Damit Sie den auch treffen, verwenden Sie folgende Formulierungen.
Bei Neuwaren verwenden Sie eine andere Formulierung. In diesem Fall können Sie die Haftung nicht komplett ausschließen, sondern sie lediglich auf ein Jahr ab Lieferung begrenzen.
Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte Klausel "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Gemäß § 309 Nr. 7a) BGB können Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ebensowenig darf der Verkäufer gem. § 309 Nr. 7b) BGB Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen oder begrenzen, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann.Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Liegt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor, bedeutet dies nicht, dass hierdurch sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind. Ist dem Verkäufer eines PKWs bekannt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, muss er dies offenbaren. Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn ein dem Verkäufer bekannter Mangel beim Verkauf verschwiegen wurde oder der Verkäufer bewusst falsche Angaben zu dem Kaufgegenstand gemacht hat. Sichert der Verkäufer bei dem Verkauf eines Oldtimers zu, dass es sich um einen Originalmotor handelt, kann sich der Verkäufer ebensowenig auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Er hat für eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes eine Garantie übernommen und muss für sein Versprechen einstehen. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn in der Beschreibung des Kaufgegenstandes eine bestimmte Eigenschaft der Kaufsache zugesichert wird. |