Bebel Wo der regiert bleibt für Bildung und Kultur

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Bebel Wo der regiert bleibt für Bildung und Kultur


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5 600 000 Thlr. als Entschädigung für die deutsche Reederei; zum Ersat

von Kriegsschäden und Kriegsleistungen: 37 700 000 Thlr., Bauten und Betriebsmittel für Eisenbahnen

in Elsaß-Lothringen: 18 412 000 Thlr., Unterstüßung der aus # Frankreich ausgewiesenen Deutschen: 3 Millionen Taler, Do

tationen an die Generale: 4 Millionen Taler, Reichskriegs

ichat, um gleich Geld zu haben, wenn's nächstens wieder losa € geht: 40 Millionen Taler, für Invalidenpensionen: 10 Mil7 lionen Laler, zur Abbürdung der Zoll- und Steuerkredite für ¢ die Reichskasse: 19 792 000 Thlr., für Marine und Heer in

verschiedenen Posten: 11 508 000, Festungen in Elsaß. Lothringen: 40 251 000 Thlr., Erwerbung eines Schießplaßes für die Artillerieprüfungskommission: 1 375 000 Thlr., für Armierung und Desarmierung der Festungen: 9 928 300 Thlr., für Belagerungsmaterial: 7946 000 Thlr., Marineverwaltung: 9352500 Thlr., für Küstenverteidigung usw.: 7084 800

Taler, Kosten der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß1 Lothringen: 4 890 000 Thlr., Kosten des großen Haupt

quartiers usw.: 1212 500 Thlr., für die Okkupation in Franks reich: 20 900 000 Thlr., Zahlung an die Truppen in ElsaßLothringen bis Ende 1872: 3 132 000 Thlr., Anleihe für Müstenbefestigungen: 312 Millionen Taler. Diese hier aufgezählten Beträge ergeben in runder Summe 259 Millionen Taler. Für den Norddeutschen Bund find reserviert worden zunächst 400 Millionen, der Rest, unter die nord- und jüddeutschen Staaten verteilt, ergab für Norddeutschland 591 200 000 Thlr., für Süddeutschland 143 662 700 Thlr. Von dem Betrag für Norddeutschland sind die Kriegskosten zu decken, welche Ende 1872 sich auf 598 400 000 Thlr. beliefen, also auf 7 Millionen mehr, als Norddeutschland aus dem ziveiten Teil der verteilten Beute erhalten hat. Aber das ist noch nicht alles. Es kommen noch fernerweit hinzu verschiedene Posten im Betrage von 24 Millionen Taler, das Retablissement der Armee mit 106 846 000 Thlr., wovon 20 Millionen auf 1872 bereits verausgabt waren, für Garnison- und Lazaretteinrichtungen: 13 241 000 Thlr. Auf die reservierten 400 Millionen Taler der Kriegsentschädigung sind folgende Ansprüche erhoben worden: 187 Millionen für den Invaliden


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Die Bourgeoisie unterstüßt natürlich die Regierung in dem Bestreben, der Bevölkerung die Uebersicht über die Opfer, die sie zu bringen hat, zu verheimlichen; sie ist entschieden für Beibehaltung und möglichste Erweiterung des Systems der indirekten Steuern, und wenn sie irgendwo den Versuch machen sollte, eine indirekte Steuer aufzuheben, so tut sie es nur unter der Bedingung, eine neue weniger bemerkbare einzuführen. Ein interessantes Beispiel für dieses Bestreben liefert der Antrag auf Abschaffung der Salzsteuer, welchen die Fortschrittspartei 1872 in der Frühjahrssession des Reichstages einbrachte. Sie verlangte, die Salzsteuer, welche gegenwärtig in der Höhe von 2 Thlr. pro Zentner, also über 7 Pf. preußisch per Pfund, erhoben wird, solle, als die drüdendste der indirekten Steuern nicht etwa auf einmal aufgehoben werden – bewahre, das wäre zu viel gewesen - sondern

auf die Hälfte, also auf 1 Thlr. pro Zentner ermäßigt werden. * Die andere Hälfte aber sollte aufgehoben werden, sobald die

Berhältnisse es gestatteten. Mit solchen kläglichen Anträgen tommt die weitgehendste liberale Fraktion. Sie mußte es sich denn auch gefallen lassen, daß selbst Herr von Bismard, der an diesem Lage seine schlimmen Nerven hatte, ihr ins Gesicht sagte, der Antrag sei eine „politische Heuchelei", derer man sich dem Volke gegenüber bediene. Auf das Gemurre der Fortschrittspartei über dieses Kompliment gestand er ent

schuldigend mit naiver Offenheit, daß die „politische Heuchelei" 11

zu den Mitteln gehöre, deren auch er zeitweilig sich bediene. ! So finden sich die schönen Seelen. - Der Antrag der Fort

schrittspartei wurde dahin abgeändert angenommen, daß die Salzsteuer ganz fallen solle, sobald für den daraus ent. in stehenden Ausfall andere Steuereinnahmen vorhanden seien.

Da es sich nun bei diesen Ersaßsteuern stets wieder um in. direkte Steuern dreht, so ist es für die arbeitende Nlasse gehüpft wie gesprungen, für was sie dieselbe zahlt; sie muß unter allen Umständen das Geld aufbringen. Der Bundesrat hat denn auch dem Beschluß des Reichstages gemäß sich mit der Frage befaßt, wie der durch eine etwaige Abschaffung der Salzsteuer entstehende Ausfall der Einnahmen gedeckt werden soll. Zu entscheidenden Beschlüssen ist es aber vorlänfig nicht


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die Furcht, diesen schwarzen Punkt“ zur Sprache gebracht zu sehen, mochte es den Herren Reichsboten geraten erscheinen laffen, „ohne Rast und ohne Ruh“ darüber hinwegzueilen. So ist die Blüte der deutschen Männerwelt auf Jahre einem Gesetz unterworfen, das ihr die Last der Militärpflicht zur Hölle macht und mit allen Begriffen von Menschenwürde in schroffstem Widerspruche steht. Ist es da überraschend, wenn

die Zahl der Selbstmorde im Militär in grauenhafter Weise i zunimmt und schon heute mehr als 10 Prozent der im Militär

Gestorbenen beträgt? Man bedenke: 10 Prozent SelbstI morde unter den Gestorbenen eines Standes, zu dem die

kräftigsten und gesundesten Teile der Nation ausgewählt werden, und unter Männern in einem Alter, wo die Lust am

Leben am größten ist! Die Mittel, womit die „militärische 5 Disziplin" aufrecht erhalten wird, sind allerdings danach, um einen Menschen von Selbstgefühl zur Verzweiflung zu bringen,

Wir lassen auszugsweise einige Bestimmungen des Militärstrafgeseges folgen: Nach § 16 kann auch bei Portepee

Unteroffizieren, Einjährig-Freiwilligen und Soldaten, welche i ein Befähigungszeugnis zum Portepeefähnridh befißen, statt 1. auf Festungsstrafarbeit bei Vergehen auf den viel milderen und { fonst nur für die Offiziere bestimmten Festungsarrest erkannt

werden. Durch diese Bestimmung hat die Bourgeoisie ihre Söhne vor den schwersten Strafen in Sicherheit gebracht.

Herr Lasker war es, der diese schlaue Bestimmung als einen „großen Fortschrittin das Gesetz schmuggelte. Der § 20

bestimmt, daß der strenge Arrest - Wasser und Brot, dunkles 1 Loch und hartes Lager — nur gegen Gemeine anwendbar sei;

über Unteroffiziere kann nur der mittlere Arreft und über Offiziere nur Stubenarrest verhängt werden. Bei strenger

Scheidung der Strafen nach Ständen bei ein und demselben * Bergehen darf es auch nicht Wunder nehmen, wenn vornehnte adlige Spißbübinnen in Wiesbaden von Zuchthaus zu Ge. : fängnis begnadigt werden. - Achtungsverlegung im Dienst i wird bis zu drei Jahren Gefängnis oder Zuchthaus bestraft;

Beleidigung bis zu zwei Jahren. Geschieht die Beleidigung

im Dienst oder in Beziehung zum Dienst: bis zu drei Jahren. # Ist eine Beleidigung eines Vorgesegten durch Verbreitung


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Selbstmord hat er weder Lust, noch ist er dazu fähig. Belingt es, den Auswandererstrom durch Zwangsmittel zu Sämmen, -- die Folge wird sein, daß die Unzufriedenheit im Lande bleibt, sich tiefer und tiefer einfrißt und schließlich den ganzen Bau in Gefahr bringt. Mag der heutige Staat zusehen, wie er diesem Dilemma entrinnt; seine Erben sind wir, die Sozialdemokratie.

Haben wir somit die physischen Machtmittel betrachtet, mit Hülfe deren die heutige Gesellschaft ihre „Kulturaufgabe" zu erfüllen sucht, so wollen wir jeßt auch den geistigen Waffen dieses strammen Regiments einige Aufmerksamkeit schenken.

Die Tatjache der gewaltjamen Einigung Kleindeutschlands zum „Reich“ hat alle Gegner wider dasselbe in den Kampf gerufen. Die Tatsache, daß es ein „Reich“ mit „protestantischer" Spige jei, wie seine Freunde borniert und unklug ausposaunten, mußte den unter der Decke fortglimmenden religiösen Zwiespalt wieder wachrufen und in geschlossener Linie die ultramontane Opposition ins Feld führen, lebhaft unterstüßt von dem Widerwillen eines großen Teiles der außerpreußischen Bevölkerung gegen das hohenzollernsche Preußen. So kam es, daß Staat und Kirche, dic jonst so brüderlich sich unterstüißen, wenn es das Volk 311 knechten, zu berdummen und auszubeuten gilt, sich gegenjeitig in die Haare gerieten. Der Stampf, der jeßt entbrannt ist, und auf der einen Seite von den Trägern der alten Traditionen, der katholischen Kirche, auf der anderen Seite von der reaktionären Staatsgewalt und der liberalen Bourgeoisie geführt wird, ist nicht ein Stampf für Bildung, Kultur und Zivilisation, wie vielfach behauptet wird, sondern einfach ein Kampf um die größere Macht und die Herrschaft über die Massen. Die katholische Geistlichkeit sieht in dem absolutistisch-militärisch-protestantischen, den Interessen der Bourgeoisie Rechnung tragenden und alles seinen Zwecken unterordnenden Staat eine Gefahr für ihre Macht und ihren Einfluß, der Militär- und moderne Klassenstaat in dem ans Herrschen gewöhnten und nach der Herrschaft strebenden katholischen Klerus einen unliebsamen Konkurrenten. Der


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waltmaßregeln eine von ihm und seinen Helfershelfern selbst großgezogene Macht unterdrüden zu können glaubt, und sie beweisen ferner, daß er ein höchst ungeschidter „Staatsmann" ist. Er hat sich einen Feind auf den Hals geheßt, den er in seinem Lebensnerv nicht treffen kann und treffen darf, der aber gegen ihn persönlich so erbittert ist und in hohen und höchsten Areisen so viel Kückenhalt hat, daß er seinen endlichen Sturz ganz wesentlich herbeiführen wird. Schon heute

gibt es zahlreiche Stimmen unter den eigenen Freunden des T:

Reichskanzlers, welche mit Schreden die Dimensionen betrachten, welche der Kampf angenommen hat, und die fürchten, daß aus diesem Kampfe um die Macht — für viele Geister ein fampf gegen die Religion entstehen und die Grundlagen des heutigen Staates felbst untergraben möchte. Bismarck möchte auch gern zurück aus der Sadgasse, in die er sich verrannt hat, wenn er mit Ehren es könnte und der Klerus ihm eine goldene Brücke baute. Dieser aber weiß, daß schließlich Staat und herrschende Gesellschaft troß alledem seiner bedürfen werden und wird den Frieden so teuer wie möglich verkaufen.

Ist also nach alle diesem der fampf zwischen Staats. gewalt und Alerus fein ernster, und zwar weil es in beiderseitigem Interesse liegt, ihn nicht über gewisse Grenzen auszudehnen, so sind doch die Mittel, womit man den Klerus zu bekämpfen sucht, entschieden zu verwerfen. Der Strafparagraph als Zusaß zum deutschen Strafgeseßbuch, wonac) Geistliche, welche die Kanzel zu politischen und staatsfeindlichen Agitationen" benußen, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis belegt werden können, und das Jesuiten-Ausweisungs. geset sind beide Ausnahmegesege, die ein Sohn auf die Be. hauptung vom „Rechtsstaat" sind, in dem wir leben sollen.

Begeht die Geistlichkeit Verbrechen und Vergehen, welche gegen die allgemeinen Strafgeseße verstoßen, dann klage man sie an und verurteile fie geseßlich, aber man lasse keine Ausnahmegeseße, die eine Ungerechtigkeit sind, erbittern und stets

als Ausdruck der Schwäche der herrschenden Gewalt angesehen 1 werden müssen. Ist der Ausnahmegesekgebung die Türe erst einmal geöffnet, dann gibt es keinen Halt mehr. Sede

Parlament. Lätigkeit 1871-1874.


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Hanges zu veranlassen, gleich beim ersten Mühren der Trommel durch Mitunterzeichnung ihres Namens für die Gründung Reklame zu machen, höchst bedeutende Summen geboten und gezahlt worden sind mit dem Versprechen, daß man die betreffenden Personen hernach laufen lassen und weiter keinen Anspruch an sie machen wolle.“ Herr Reichensperger entwiđelte dann, wie hierbei manövriert wird, beruft sich auf Herrn Lasker, der diese Dinge ja auch alle genau kenne und sagte schließlich: „Sollte das nicht der Fall sein, so bin id) bereit, Kamen zu nennen und tatsächliche Fälle vorzuführen, wo derartige, oft ungeheuere Summen an hochgestellte Perfonen und Beamte, deren Namen einen weiten und guten Klang haben, gezahlt worden sind, lediglich damit diese ihre Namen als Konzertouverture zu dem Gründungsunternehmen hergaben."

Niemand war im Reichstag, der „Namen" verlangte, denn durch Bebels Inhaftbehaltung hatte man sich des einzigen unbequemen Opponenten entledigt; niemand war aber auch im Reichstag, der die Angaben des Herrn Reichensperger bezweifelte. Dagegen äußerte Minister Delbrück, die rechte Hand Bismarcs, auf die abermaligen Anklagen Laskers ain 4. April und auf dessen Verlangen, so weit tunlich" Abhülfe zu schaffen, folgendes: „Ich will betonen, so weit als ,,tunlich", denn ich glaube, es liegt außerhalb der Macht eines jeden Geseßgebers, Leute, die nun einmal ihr Geld los sein wollen, daran zu hindern." (Sehr richtig!) Das heißt in reines Deutsch überseßt: Gegen die Schwindler und Betrüger haben wir kein Mittel, sehe jeder zu, wo er bleibe. -- Nach den An

. deutungen Reichenspergers und den Beweisen Laskers darf eine solche Antwort nicht wundernehmen. Hätte es sich um Arbeiter gehandelt, wäre die Antwort anders ausgefallen.

Aber auch die Herren Gründer selbst, die nach der ersten Rede Laskers im Februar wie konsterniert dasaßen, und nichts zu sagen wußten, gute Miene zum bösen Spiele machten oder gar in Ausrufen fittlicher Entrüstung das eigene böse Ge. wissen zu verbergen suchten, hatten im April bei der zipeiten Rede des Miniatur-Robespierre bereits wieder so viel Oberwasser verspürt, daß sie ihrerseits zum Angriff übergingen, die armen Verkannten und unschuldig Verfolgten spielten und durch einen aus ihrer Mitte den Spieß umdrehen und die hauptsächlichste Schuld an dieser „fittlichen Fäulnis und Verderbnis“ auf die übermütigen Arbeiter abwälzen ließen. Es war Herr von Nardorff, ein geistig unbedeutender, aber dreister schlesischer Funker, der Verwaltungsrat bei nicht weniger als drei Aktienunternehmungen ist: der Preußischen Zentral-Boden-Kredit-Gesellschaft beiläufig bemerkt: ein Institut, dem man sehr anrüchige Geschäfte zuschreibt und das durch Gründungen so riesenhafte Geschäfte machte, daß seine Verwaltungsräte, also auch Herr von Hardorff, für blutivenig Arbeit einen „Entbehrungslohn“ von einigen dreißigtausend Talern per Kopf und Jahr erhielten -- der Königs- und Laurahütte und der Posen-Creuzburger Eisenbahn, der in die Arena (prang. Ein zweiter Ritter Roland focht er tapfer für die bedrohten Gründerrechte und rief: er wolle auch, daß die Freizügigkeit und das Gesetz über die Koalitionsfreiheit in Erwägung gezogen werde. (Natürlich im reaktionären Sinne.) Er bemerkt dann weiter: „Aber, meine Herren, wir dürfen uns dod, auch nicht verhehlen, daß er (lasker) gleichzeitig auch appelliert (und zwar in ziemlich hohem Grade) an die schlechten Leidenschaften (der arme Lasker also Demagog!), die innerhalb eines Volkes schlummern, an den Neid, die Mißgunst, die Schadenfreude aller derer, welche ihre Lust am Skandal haben." Ja, ein „Skandal" ist's, für nichts und wieder nichts über 30 000 Thlr. Tantieme einzusaden, ungerechnet die Dividenden für die Aktien, die inan hat. Herr von Kardorff hielt dann einen Dithyrambus auf die Börse, welche, „um die Fabel des Menenius Agrippa in Anwendung zu bringen, der Magen sei, welcher die Zirkulation der Säfte vermittele." Ein recht tölpelhafter Vergleich; denn die Börje als den Magen zu vergleichen, der alles verschlingt, sollte einem Verteidiger der Börse nicht passieren. Auch kann sich Herr von Stardorff der Besorgnis nicht verschließen, daß Herr Lasker es für möglich hält, „durch die Geseßgebung un die Verwaltung unnittelbar cinzuwirfen auf die öffentliche und private Moral", d. h. gegen den Schwindel und Betrug, was


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den Herren Gründern natürlich sehr unangenehm wäre. „Das cinzige Mittel, die öffentliche und private Moral zu verbessern, liege in der Schule und in der - Kirche." Da haben wir wieder das alte Lied: die Kirche foll dem armen Volke an himmlischen Gütern erseßen, was ihm an reellen irdischen abgeht; und des guten Beispieles wegen gehen dann die Herren Gründer und sonstigen Ausbeuter mit gefüllten Taschen und sattem Magen zuweilen auch selbst (heimlich lachend über das „dumme Volt“) in die Kirche. Doch das arbeitende Volk fennt seine Pappenheimer; es weiß bereits zu gut, wem seine Unterdrüder ihr Wohlleben zu verdanken haben, und läßt sich durch süße und fromme Redensarten kein X für ein ut mehr vormachen.

Wir geben hier ein Verzeichnis derjenigen uns bekannten Neichstags- und Landtagsabgeordneten, weldie hervorragend als Direktoren, Aufsichts- oder Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften bekannt geworden sind*) Adikes (2), Ambronit (2), Dr. Bamberger, v. Benningsen, v. Bernuth (3), Dr. Birnbaum, v. Bonin (2), Dr. Braun (5), Dr. Buhl, Fürst Romant Czartoryski (2), v. Edardstein (5), Elsner v. Gronow (2), Dr. Friedenthal, v. Grand-Ry, Dr. Hasenklever (2), Dr. Hammacher (4), Prinz Handjery, Hausmann, A. Heyse (3), Fürst zu Hohenlohe, Herzog v. Ujest (5), Holý, v. Mardorff (3), Graf Lehndorf-Stein (3), v. Liskowsky, Graf Malgan, Dr. Miquel (8), Graf Münster, v. Katow, Minister a. D., Fürst Putbus (5), Herzog von Ratibor (7), Graf Renard (4), v. Romberg, Dr. v. Rönne, v. Simpson-Georgenburg (4), v. Siauffenberg, v. Unruh Bomst, Dr. Mindwiß, v. Unruh (3), Dr. Wehrenpfennig, v. Medell-Malchow (3). ---- Breußische Herrens

-. hausmitglieder, die ähnlich beteiligt sind: Prinz Biron von Curland u. Semgallen, Graf Bninski, Prinz Carolath, von Chlapowski (2), Hasselbach (2), Graf Awilecy, Graf Rittberg, 1. Potworowsky, Wilfens (5). -- pohe Beamte: Geh. Leg.-R. v. Bülow, v. Dechend, Geh. Reg.-R. Dr. Engel (3), Geh. OberTrib.-M. Frech, Hagen, Graf Haßfeld, Wirkl. Geh. Ober

*) Bei denjenigen, welche bei mehr als einem Unternehmen beteiligt sind, ist die betreffende Zahl in Klammern hinzugefügt. Reg.-N. Herzog (2), Geh. Ober-Reg.-R. b. Nathusius-Hundis. burg (3), Geh. Ober-Heg.-R. . Wagener, Vortragender Kat bei dem König (2).


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