Wo bekomme ich einen personenbeförderungsschein

Was ist ein kleiner oder großer P-Schein & wie beantragen Sie ihn?

Wer gewerblich bzw. entgeltlich Personen befördert, benötigt den sog. Personenbeförderungsschein („P-Schein“). Das betrifft unter anderem Taxifahrer, Chauffeure und Krankenkraftwagenfahrer (mit Ausnahme von Krankenwagen von z. B. Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.).

Dabei handelt es sich nicht um eine gesonderte Führerscheinklasse, sondern vielmehr um eine Erweiterung des bereits vorhandenen Führerscheins. Die Ausstellung des Scheins erfolgt jedoch nur, wenn der Bewerber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die wichtigsten Vorschriften zum Personenbeförderungsschein finden sich in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In diesem Ratgeber möchten wir klären, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie der P-Schein zu beantragen ist und welche Kosten damit verbunden sind.

Der P-Schein – die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Sie haben bereits den D- oder D1-Führerschein? Die Erlaubnis zur Personenbeförderung muss nicht unbedingt erteilt werden.

Wer die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf neben normalen Pkw auch große und schwere Kfz führen. Sobald dies nicht nur zum Transport von Waren, sondern zur Beförderung von Personen geschieht, muss die jeweilige Führerscheinklasse durch den Personenbeförderungsschein ergänzt werden.

Als Fahrer eines solchen Wagens stehen Sie natürlich in der Verantwortung, die Fahrgäste sicher von A nach B zu bringen. Deshalb müssen Sie unter anderem Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen. Problematisch ist die Erteilung, wenn Sie z. B. Epilepsie haben oder unter einer Erkrankung des Herzens oder Nervensystems leiden.

Deshalb können im Rahmen der Antragstellung neben einem Sehtest auch Nachweise zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit gefordert werden.

Die Führerscheinklassen D und D1 berechtigen zum Führen von Bussen. Damit dürfen Sie außerdem auch mehr als acht Personen befördern – der Personenbeförderungsschein ist hier schon inklusive und muss deshalb nicht extra beantragt werden.

Der Antrag wird bei der örtlichen Führerscheinstelle eingereicht. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Damit dieser vollständig ist und dem Personenbeförderungsschein nichts mehr im Weg steht, sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen:

  • Ausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
  • Führerschein (entsprechend dem Kfz, in der Regel mind. Klasse B)
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über physische und psychische Fahreignung (darf nicht älter sein als ein Jahr)
  • Sehtest (darf nicht älter sein als zwei Jahre)
  • Leistungstest/Funktionstest (darf nicht älter sein als ein Jahr)
  • Erste-Hilfe-Kurs (nur wenn der P-Schein für Krankenkraftwagen benötigt wird)

Der Personenbeförderungsschein ergänzt den Führerschein und berechtigt zur Fahrgastbeförderung.

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich aus der Ausbildung, dem Antrag und den Gebühren für bestimmte Nachweise zusammen. Erstere können von Anbieter zu Anbieter variieren und auch die Antragstellung und die damit verbundenen Gebühren können je nach Region unterschiedlich ausfallen.

Es müssen einige kostenpflichtige Nachweise erbracht werden. Beispielsweise gibt es ohne Führungszeugnis keinen Personenbeförderungsschein. Die Kosten bestehen also in etwa aus folgenden Posten:

  • Führungszeugnis: 13 Euro
  • Gesundheitszeugnis: zwischen 80 und 200 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: 20 bis 40 Euro
  • Antragstellung: 40 bis 60 Euro (je nach Stadt/Region)
  • Bei Neuerteilung: rund 200 Euro

Müssen Sie den Personenbeförderungsschein machen, um privat Leute mitzunehmen?

Nicht jeder kann den P-Schein einfach so machen. Grundsätzlich sollten Sie bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen, bevor Sie den Personenbeförderungsschein beantragen (bei Krankenkraftwagen nur ein Jahr Vorbesitz).

Dabei muss es sich nicht zwingend um einen in Deutschland erworbenen Führerschein handeln. Wichtig ist, dass die Fahrerlaubnis innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes erteilt wurde und hierzulande gültig ist.

Neben den bereits erwähnten Nachweisen, die bei der Antragstellung erbracht werden müssen, sind außerdem folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter: Wenn es um Krankenkraftwagen geht, sollten Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Sonst gilt für den P-Schein ein Mindestalter von 21 Jahren.
  • Führerscheinklasse B: Wie bereits erwähnt, sollten Sie diese schon zwei Jahre lang besitzen (ein Jahr bei Krankenkraftwagen).
  • Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde

Alle fünf Jahre müssen Sie den P-Schein verlängern, dabei jedes Mal die körperliche und geistige Fahreignung nachweisen und einen Sehtest machen.

Was ist der Personenbeförderungsschein?

Der P-Schein ist für die Personenbeförderung notwendig und z. B. für Taxifahrer vorgeschrieben.

Was kostet der Personenbeförderungsschein?

Welche Kosten sich für den P-Schein ergeben, erfahren Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen für den P-Schein erfüllt sein?

Hier können Sie lesen, welche Bedingungen für den Personenbeförderungsschein erfüllt werden müssen.

(57 Bewertungen, Durchschnitt: 3,93 von 5)

Personen­beförderungs­schein (P-Schein): Prüfung & Antrag

3.93 5 57
Loading...

Verwandte Beiträge

Wenn man eine neue Stelle antritt oder seinen Zivildienst ableistet, kann es vorkommen, dass ein Personenbeförderungsschein verlangt wird. Bis zu acht Personen kann man damit gewerblich transportieren. Für den Antrag benötigt man allerdings wichtige Nachweise. Dazu gehören jene über die körperliche und geistige Eignung und die Ortskenntnis. Eingereicht wird der Antrag normalerweise bei der örtlichen Führerscheinstelle.

Taxifahrer benötigen den Personenbeförderungsschein.

  • Führerschein
  • Personalausweis
  • Führungszeugnis

  • Bei der Ausübung vieler verschiedener Berufe ist es nötig, vorher einen Personenbeförderungsschein zu beantragen. Möchten Sie sich als Taxifahrer verdingen, als Chauffeur arbeiten beziehungsweise Krankenwagen, Mietwagen oder Ähnliches fahren? Dann werden Sie um einen Personenbeförderungsschein nicht herumkommen. Immer, wenn Sie im gewerblichen Rahmen, d. h. für ein Entgelt, bis zu acht Personen mit einem Kraftfahrzeug befördern möchten, werden Sie einen Personenbeförderungsschein beantragen müssen.
  • Abhängig davon, in welcher Einrichtung sie tätig sind, müssen auch Zivildienstleistende einen Personenbeförderungsschein beantragen. Wenn sie im Rahmen ihres Dienstes Kinder, Behinderte oder Kranke transportieren müssen, wird neben einer Einweisung in das jeweilige Kraftfahrzeug ein Personenbeförderungsschein notwendig sein. Für Zivildienstleistende gibt es jedoch Ausnahmen, die einen Antrag erleichtern.
  1. Grundlage für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins ist ein Mindestalter und entsprechende Fahrpraxis, denn mit der Beförderung mehrerer Personen übernimmt man automatisch eine große Verantwortung. So müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzen. Ausnahmen für diese Regelungen gibt es im Falle von Zivildienstleistenden, welche von diesen Voraussetzungen aus naheliegenden Gründen befreit sind.
  2. Das notwendige Formular, um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen, erhalten Sie in der Regel bei der örtlichen Führerscheinstelle. Dort müssen auch alle weiteren Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Für den Personenbeförderungsschein fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Kosten zwischen 40 und 50 Euro sollten Sie dafür einplanen. Weitere Kosten fallen für die vorzuweisenden Gutachten an.
  3. Bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheins sind diverse Unterlagen einzureichen. Den Aufwand dafür sollten Sie nicht unterschätzen und genug Zeit einplanen. Sie benötigen neben dem Antragsformular, einem in der EU gültigen Kartenführerschein und dem Personalausweis mehrere Gutachten über Ihre Tauglichkeit zur Personenbeförderung. Dazu gehören ein arbeitsmedizinisches Gutachten eines Arztes, ein separates Gutachten des Augenarztes und eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung.
  4. Zudem müssen ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Außerdem müssen Sie eine Prüfung Ihrer Ortskenntnisse ablegen, um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen. Von dieser Prüfung sind Zivildienstleistende befreit.

Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?

Postingan terbaru

LIHAT SEMUA