Wie hoch darf eine hecke zum nachbar sein

Noch gibt es kein Gesetz darüber, wie hoch eine Hecke sein darf, aber eine Reihe von örtlichen Bauvorschriften über die Grenzbebauung und das Nachbarschaftsgesetz. Es kann als kompliziert werden.

Vermeiden Sie Streit um die Hecke.

Die Regelungen im Nachbarschaftsgesetz sind in den einzelnen Bundesländern verschieden, im Großen und Ganzen können Sie davon ausgehen:

  • Hecken die sich auf Ihrem Grundstück befinden und nicht entlang der Grenze können Sie so hoch wachsen lassen, wie es Ihnen gefällt. Wenn Sie Ihre eigene Terrasse mit einer 5 m hohen Hecke umgeben wollen, ist das meist kein Problem.
  • Generell gelten Hecken als Pflanzen, die durch Ihre Wuchshöhe die Rechte von Nachbarn beeinträchtigen können. Daher sind Grenzabstände vorgesehen. Dabei geht es aber ganz allgemein um Pflanzen, es ist egal, ob Sie eine Hecke oder einen Busch bzw. Baum in die Nähe zur Grenze setzen.
  • Üblich ist, dass Pflanzen, die bis 1,50 m hoch werden, mit einem Abstand von 0,50 m gepflanzt werden dürfen. Werden diese 3,00 m hoch, müssen Sie 1,00 m Abstand zur Grundstückgrenze einhalten. Soll die Hecke 5,00 m hoch werden, dann sind 1,25 m einzuhalten. Bäume, die über 15,00 m hoch werden können, müssen sogar 6,00 m vom Nachbargrundstück entfernt sein. Aber beachten Sie, das sind Richtwerte, es kann auch andere Regeln geben.
  • Denken Sie auch an Bebauungsvorschriften der Gemeinden. So kann es ganz Wohngebiete geben, in denen weder Zäune noch Hecken geduldet werden. Auch kann es andere Regeln geben, wenn die Hecke genau vor einem Fenster, vor einer Garage oder einer Mauer ohne Fenster platziert wird.

Wichtig, wenn Sie für eine Hecke zuständig sind

Streit unter Nachbarn ist nie schön und manche Hecke war der Start eines jahrzehntelangen Streits, der eigentlich oft Anwälte und Richter nur noch nervt und die Nachbarschaft in zwei Lager teilte. Deshalb:

  • Versuchen Sie nicht das Recht auf eine große Hecke zu erzwingen oder dem Nachbarn eine zu verbieten. Suchen Sie lieber einen Kompromiss.
  • Manchmal ist das Thema eigentlich nicht, wie hoch eine Hecke sein darf, sondern nur der Ärger darüber, dass diese einfach gepflanzt worden ist bzw. in die Höhe wachsen durfte. Also suchen Sie die Kommunikation mit dem Nachbarn.
  • Auch geht es, manchmal auch vor Gericht, nicht darum, wie hoch die Hecke sein darf, sondern inwieweit diese belästigt. Wächst eine Hecke in den Weg des Nachbarn, wird es ihn ärgern. Gleiches gilt, wenn Früchte oder Blätter auf das Grundstück des Nachbarn fallen. Versuchen Sie einen Kompromiss zu schaffen.

Gemeindeordnungen und das Nachbarschaftsrecht sollen zu einem friedlichen Miteinander führen. Diese Regelungen sind nicht dazu gedacht, dass man sie im Streit mit dem Nachbarn bis zur Grenze ausreizt. Wenn es Streit darum gibt, wie hoch eine Hecke sein soll, versuchen Sie mal in der Richtung zu denken, wie hoch diese sein muss, damit Sie allen nutzt und niemand sich darüber ärgert.

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Manche Nachbarn verstehen sich auf Anhieb gut, andere dagegen sind schnell sauer, wenn die Anwohner nebenan eine große Garage aufstellen, den Garten ummodeln oder einen Baum ungehindert wachsen lassen. Streit ist hier vorprogrammiert. Liegt ein Grundstück höher als das andere, können ein paar große Bäume oder Hecken auf dem niedrigeren Gelände aber doch nicht stören, oder? Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich ein interessantes Urteil gefällt.

Nachbar soll hohe Hecke stutzen

Zwei Grundstückseigentümer und direkte Nachbarn stritten um eine Thujenhecke an der Grundstücksgrenze. Die Hecke war mittlerweile zu einer beachtlichen Größe von 6 m herangewachsen, was den Eigentümer des Nachbargrundstücks störte. Er verlangte daher das regelmäßige Rückschneiden der Hecke auf 2 m.

Das Besondere an diesem Fall war jedoch, dass sein eigenes Grundstück ca. 1 m – 1,25 m höher lag als das des Thujenheckeneigentümers. Der BGH musste daher klären, ob die Hecke insgesamt nur noch zwei Meter hoch sein darf, oder ob die Zweimetergrenze erst ab dem oberen Ende der Grundstücksmauer des genervten Nachbarn gilt. Das wiederum hätte zur Folge, dass die Hecke höher als 2 m sein darf, vorliegend also ca. 3 m bis 3,25 m.

Hecke muss zweimal im Jahr gekürzt werden

Der BGH verpflichtete den Heckeneigentümer dazu, seine Thujenhecke zweimal im Jahr zurückzuschneiden – und zwar auf 2 m, gemessen ab dem oberen Rand der Grundstücksmauer. Das bedeutete im Ergebnis, dass die Hecke etwa 3 m hoch wachsen darf.

Wie hoch dürfen Pflanzen nahe der Grundstücksgrenze sein?

Grundsätzlich dürfen Grundstückseigentümer frei wählen, wo sie welche Pflanze einsetzen wollen. Dennoch sind auch hier einige Regeln zu beachten, um zu verhindern, dass die direkten Nachbarn durch die Gewächse beeinträchtigt werden. So hat jedes Bundesland eigens geregelt, wie hoch Pflanzen sein dürfen, die genau an der Grundstücksgrenze gesetzt werden sollen.

So dürfen z. B. nach Art. 47 Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BayAGBGB) bayerische Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn unter anderem die Entfernung einer Bepflanzung verlangen. Voraussetzung ist aber insbesondere, dass deren Bäume, Sträucher oder Hecken höher als 2 m sind – und der Grenzabstand weniger als 2 m beträgt.

Problemfall Hanglage

Art. 47 BayAGBGB regelt den Fall, dass beide betroffenen Grundstücke ebenerdig sind. Hier spielt die Gesamthöhe der Gewächse eine Rolle – wie hoch sie sein dürfen, wird also ab der Stelle gemessen, ab der sie aus dem Boden treten.

Liegen die betroffenen Grundstücke dagegen an einem Hang, sieht der Fall schon etwas anders aus. Der BGH entschied hierzu, dass die zulässige Höhe der Pflanze erst ab dem Geländeniveau des Nachbargrundstücks zu messen ist. Ist das Grundstück – wie vorliegend – höher, muss der zulässigen Pflanzenhöhe von 2 m also noch der Höhenunterschied der beiden Grundstücke hinzugerechnet werden.

Der Grund ist relativ einfach: Art. 47 BayAGBGB soll verhindern, dass der Nachbar des pflanzenliebenden Grundstückseigentümers durch die Gewächse belästigt wird. Befindet sich sein eigenes Grundstück aber höher als das begrünte, wird er durch 2 m hohe Bäume oder Hecken des Nachbarn regelmäßig nicht gestört – er sieht schließlich nur den obersten Teil davon. 

Im vorliegenden Fall durfte die Hecke daher nicht nur 2 m hoch sein, sondern – zzgl. der Höhendifferenz der beiden Grundstücke von ca. 1 m – sogar 3 m. Weil die Hecke mit insgesamt 6 m Höhe damit immer noch zu hoch war, musste deren Eigentümer zur Säge greifen.

Übrigens: Art. 47 BayAGBGB regelt, dass der – durch die Pflanzen – beeinträchtigte Nachbar die Entfernung dieser Gewächse verlangen kann. Das ist aber kein Muss. Wie vorliegend geschehen, kann er auch weniger fordern, also z. B. nur das Rückschneiden der Bäume und Hecken.

(BGH, Urteil v. 02.06.2017, Az.: V ZR 230/16)

Lesen Sie mehr zum Thema „Heckenschneiden“ in unserem Rechtstipp „Hecken schneiden auch im Sommer erlaubt?“

(VOI)

Für Grundstücksbesitzer, die eine gemeinsame Grenze mit seinem Nachbarn haben, ergeben sich häufig Probleme, wenn es um die Bepflanzung der Grenze und das Zurückschneiden zu groß gewordener Hecken geht. Vielen stellt sich die Frage, was sie von ihrem Nachbarn zur Pflege der Grundstücksgrenze verlangen dürfen und welche Rechte ihnen zustehen, wenn der Nachbar sich beispielsweise weigert, eine zu groß gewordene Hecke zurückzuschneiden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, haben die meisten Länder und Gemeinden diesbezüglich konkrete Vorschriften. Hier eine kurze Übersicht für Niedersachsen.

Grundstücksgrenze: Kann das Zurückschneiden der Hecke vom Nachbarn verlangt werden?

Im elften Abschnitt des Niedersächsischen Nachbarschaftsgesetz (NNachbG) sind die erlaubte Höhe einer Hecke, die einzuhaltenden Abstände, die Ansprüche auf Beseitigung usw. geregelt. Das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die über die zugelassene Höhe hinauswachsen, kann vom Nachbarn verlangt werden (§ 53 NNachbG). Nach § 50 sind mit Bäumen und Sträuchern je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände einzuhalten:

– 0,25m bei einer Höhe von bis zu 1,2m

– 0,5m bei einer Höhe von bis zu 2m

– 0,75m bei einer Höhe von bis zu 3m

– 1,25m bei einer Höhe von bis zu 5m

– 3,00m bei einer Höhe von bis zu 15m

– 8,00m bei einer Höhe von über 15m

Überwuchs der Hecke: Kann ich vom Nachbarn die Beseitigung verlangen?

Ja, die Beseitigung von Zweigen der Hecke, die vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück überhängen, kann aus dem allgemeinen Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 BGB verlangt werden. Wichtig ist hierfür, dass dem Nachbarn zur Beseitigung des Überhangs eine Frist gesetzt wird. Sollte der Nachbar sich weigern und die Frist verstreichen lassen, darf der Eigentümer die Hecke selbst zurückschneiden, sofern nachweisbar ist, dass der Überwuchs eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt (das Abfallen von Zweigen beispielsweise stellt keine erhebliche Beeinträchtigung dar).

Die Kosten für die Selbstvornahme der Beseitigung des Überwuchses dürfen wiederum dem Nachbarn auferlegt werden.

Zurückschneiden der Hecke: Darf der Nachbar mein Grundstück betreten?

Die nachbarschafts-rechtlichen Pflichten richten sich neben den Nachbarschaftsgesetzen der Länder nach den §§ 905ff. BGB, wonach das Gebot der Rücksichtnahme und die eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Parteien zu beachten sind. Was das Zurückschneiden von Bepflanzungen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angeht, so ist jeder Grundstückseigentümer angehalten, die erforderlichen Rückschnitte von seinem eigenen Grundstück aus vorzunehmen. Der unbefugte Zugang zum eigenen Grundstück kann nach § 903 BGB selbstverständlich jedem untersagt werden (und somit auch dem Nachbarn). Zwar gibt es dazu Ausnahmen, wann jedoch ein Grundstückseigentümer tatsächlich das Betreten seines Grundstücks gestatten muss, bedarf einer gründlichen rechtlichen Prüfung im Einzelfall.

Fazit: Grundstückseigentümer können per Gesetz das Zurückschneiden einer Hecke verlangen

Wenn keine privat getroffene Regelung mit dem Nachbarn möglich ist, können Grundstückseigentümer auf ihre Ansprüche aus dem Nachbarschaftsgesetz bestehen. Das Zurückschneiden einer zu hoch gewachsenen Hecke beispielsweise kann vom Nachbarn per Gesetz verlangt werden – Grundstückseigentümer werden so in ihren Rechten gestärkt und Nachbarschaftsstreitigkeiten können schnell beigelegt werden.

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