Welches finanzamt ist zuständig nach umzug

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben (z. B. bei doppelter Haushaltsführung), ist bei Verheirateten der Wohnort maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei Ledigen ist der Wohnort maßgebend, an dem dieser sich vorwiegend aufhält. Das kann auch eine bescheidene Unterkunft sein, z. B. ein möbliertes Zimmer während der Zeit einer auswärtigen Beschäftigung oder Ausbildung.

Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei der Einzelveranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.

Wenn Sie als Rentner im Ausland leben und aus Deutschland nur Einkünfte aus Renten beziehen, müssen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

Erzielen Sie neben den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte, kann auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Verbindung.

 

Für die Zuständigkeitsbestimmung sind folgende Fälle zu unterscheiden:

A. Der Arbeitnehmer erzielt nach seinem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland

In diesen Fällen liegt mangels beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte kein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht vor. Für die Veranlagungszeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht verbleibt die Zuständigkeit beim letzten Wohnsitzfinanzamt.

B. Der Arbeitnehmer erzielt auch nach seinem Wegzug Einkünfte in Deutschland

Wenn der Arbeitnehmer nur noch im Wegzugsjahr inländische Einkünfte erzielt, ist im Wegzugsjahr noch das Finanzamt des letzten Wohnsitzes zuständig.

Erzielt der Arbeitnehmer auch nach dem Wegzugsjahr inländische Einkünfte, bestimmt sich die Zuständigkeit für die Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 2 EStG (Betriebsstättenfinanzamt) bzw. § 19 Abs. 2 AO. Das dann zuständige Finanzamt ist auch für die früheren Veranlagungszeiträume zuständig, in denen noch unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren können ggf. durch das bisher zuständige Finanzamt fortgeführt werden.

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  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.

Bewertungen des Textes: Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

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10.9.2020 3 Min.

Hannes

Steuererklärung: Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Hat man erst einmal die Steuererklärung erstellt, stellt sich die alles entscheidende Frage: Welches Finanzamt ist überhaupt für mich zuständig? Gibt es eigentlich mehrere oder gibt es in jeder Stadt nur eins? Hier erfährst Du, welches Finanzamt für Dich zuständig ist.

Zuständigkeit der Finanzämter ist nicht immer eindeutig

Welches Finanzamt letztlich für einen zuständig ist, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Das Problem ist, dass in jeder Einkommensteuererklärung ein Finanzamt eingetragen werden muss. Dann ist es hilfreich, das richtige Amt in das vorgesehene Feld einzutragen, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung gewährleisten zu können.

In der Regel ist immer das Finanzamt am aktuellen Erstwohnsitz zuständig. Doch nicht immer ist es damit getan, denn wie so oft bestätigen Ausnahmen die Regel.

Zuständiges Finanzamt bei doppelter Haushaltsführung

Wer beruflich bedingt zwei Haushalte führt, wovon sich einer am Beschäftigungsort befindet, kann seine Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob man verheiratet ist oder nicht. Ist ein Steuerzahler verheiratet und unterhält zwei Haushalte, dann ist das Finanzamt zuständig, das sich am Wohnsitz der Familie befindet.

Aber: Ist jemand nicht verheiratet, dann ist das Amt für einen verantwortlich, das sich dort befindet, wo man für gewöhnlich seinen vorwiegenden Aufenthalt hat. In diesem Fall kommt unter Umständen also auch der Zweitwohnsitz in Frage.

Zuständiges Finanzamt: Bundeswehr, Polizei und Co.

Wer in der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei tätig ist, lebt unter der Woche zum Beispiel oft in einer Unterkunft fernab der Heimat. Obwohl der vorwiegende Aufenthalt der Arbeitsort ist, bleibt in diesem Fall weiterhin das Finanzamt für einen zuständig, das sich im Bezirk des eigenen Wohnsitzes befindet.

Zuständiges Finanzamt bei einem Umzug

Auch bei einem Umzug muss einiges beachtet werden. Normalerweise ist nach einem Umzug immer das Finanzamt für einen zuständig, das am neuen Wohnort ansässig ist. Das ist aber erst dann so, wenn das Amt darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Andernfalls kann es vorkommen, dass die letzte Steuererklärung noch vom Amt des letzten Zuständigkeitsbereichs bearbeitet wird. Du bist dazu verpflichtet, dem bisherigen Finanzamt Deinen Umzug mitzuteilen. Das alte Finanzamt wird die Bearbeitung der Steuererklärung dann gegebenenfalls an das neue Finanzamt abgeben, falls damit noch nicht begonnen wurde.

Welches finanzamt ist zuständig nach umzug

Zuständiges Finanzamt bei Scheidung und Zusammenveranlagung

Nicht immer hat eine Ehe auch auf Dauer Bestand. Im ersten Scheidungsjahr besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, sich zusammen veranlagen zu lassen. Dabei geben Ehepaare eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab. Der Gesetzgeber behandelt beide dann wie eine einzelne Person. Das hat auch zur Folge, dass die Eheleute nur einen Steuerbescheid erhalten. Eine mögliche Rückerstattung wird demnach auch nur auf ein Konto überwiesen und kann nicht aufgeteilt werden. Weitere Informationen dazu findest Du in unserem Artikel Zusammenveranlagung.

Um den Steuerbescheid erhalten zu können, muss einer von beiden noch am ehemaligen gemeinsamen Wohnort leben. Ziehen beide weg, ist im Fall einer Zusammenveranlagung künftig das Finanzamt des Partners für beide zuständig, dessen Einnahmen höher sind.

Zuständiges Finanzamt bei Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht oder ein Gewerbe startet, muss das dem Finanzamt melden. Das zuständige Finanzamt befindet sich dort, wo die Tätigkeit voraussichtlich überwiegend ausgeübt wird. Anschließend verschickt das Finanzamt eine zusätzliche Steuernummer für die selbstständige bzw. gewerbliche Arbeit.

Hier gelangst Du zu Deinem zuständigen Finanzamt.

  1. Steuertipps
  2. Finanzamt-Suche - Finde dein Finanzamt in Deutschland

In Deutschland verteilen sich auf die 16 Bundesländer insgesamt 542 Finanzämter. Welches für Sie zuständig ist, erfahren Sie am einfachsten über unsere Finanzamt-Suche. Hierfür geben Sie nur Ihre Postleitzahl oder den aktuellen Wohnort ein.



Ihre Steuererklärung geben Sie bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe wohnen. Man spricht deshalb auch vom sogenannten „Wohnsitzfinanzamt“. Wie so oft, gibt es aber auch hier Ausnahmen:


Finanzamt bei mehreren Wohnsitzen und verheiratet


Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, kommt es darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht:

  • Bei Verheirateten ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich das Ehepaar hauptsächlich aufhält – unabhängig davon, ob eine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung gewählt wurde.
  • Bei unverheirateten Paaren dagegen zählt der Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann also auch der Zweitwohnsitz sein.

Finanzamt, wenn Sie gerade umgezogen sind


Wenn Sie gerade umgezogen sind, geben Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Ihres neuen Wohnsitzes ab. Bei einem Umzug nach Abgabe Ihrer Steuererklärung oder nachdem Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt haben, ist ebenfalls das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz für Sie zuständig – und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem das alte oder neue Finanzamt von Ihrem Umzug erfährt.

Manchmal ist es aber praktischer, wenn Ihr bisheriges Finanzamt die Sache zu Ende bringt. Das ist nach § 26 der Abgabenordnung möglich, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient. Normalerweise werden Sie dann vom Finanzamt gebeten, sich diesbezüglich zu äußern. Einen wirklichen Einfluss darauf, welches Finanzamt die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung übernimmt, haben Sie allerdings nicht.


Umzug zwischen Erhalt des Steuerbescheides und Einspruchs-Einlegung


Sie ziehen um, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, aber noch bevor Sie Einspruch eingelegt haben? Dann schicken Sie das Einspruchsschreiben an Ihr vorheriges Finanzamt, welches den Steuerbescheid erlassen hat, und schreiben am besten auch gleich Ihre neue Adresse dazu.

Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, den Einspruch bei Ihrem neuen Finanzamt einzulegen, raten wir Ihnen davon ab. Stellen Sie sich vor, Sie legen erst am letzten Tag der Frist Einspruch bei Ihrem alten Finanzamt ein, Ihr Schreiben kommt aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist an. Die Einspruchsfrist gilt somit als versäumt. Um Ihnen Ärger mit dem Finanzamt zu ersparen, legen Sie am besten gleich bei Ihrem alten Finanzamt Einspruch ein und wahren die Frist. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.