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Frage steht oben,ich finde überall nur die wirtschaftliche Definition,mir geht es aber um die Anfrage im rechtlichem Sinne.
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Eine Aufforderung, dir ein Angebot zu unterbreiten. Dann entscheidet der Aufgeforderte selbst, wie er darauf reagiert.
Eine Anfrage ist juristisch vollkommen unbedeutend. Sie verpflichtet niemanden zu irgendetwas. Wenn du dich beispielsweise bei einer Firma nach einem Preis erkundigst oder fragst wie lange die Lieferzeit ist, dann möchtest du eine Auskunft haben, hast aber noch nichts bestellt.
Musst du mal im Internet nach rechtlich suchen
Stell einen ANTRAG auf Auskunft.
Definition von Entwicklung?
Die AnfrageEine Firma, z.B. ein Büromöbelhersteller, möchte neue Lieferer auswählen, die ihm Drehgestelle für die Herstellung seiner Bürostühle liefern können. Er interessiert sich besonders für die Qualität (Beschaffenheit), für den Preis, für die Transportkosten, für die Lieferzeit und für die Zahlungsbedingungen möglicher Lieferer, damit er vergleichen kann.Diese Anfragen sind rechtlich unverbindlich. Der Büromöbelhersteller geht keine rechtlichen Verpflichtungen ein. Er muss auf Grund seiner Anfrage bei keinem bestimmten Lieferer bestellen. Er kann seine Anfragen telefonisch, schriftlich, per Fax oder online stellen. Man sagt, die Anfrage ist an keine Form gebunden, sie ist formfrei. Das AngebotDer Büromöbelhersteller erhält von verschiedenen Lieferern Angebote mit den gewünschten Informationen. Nach einem Angebotsvergleich entscheidet er sich, die Drehgestelle für seine Bürostühle beim Lieferer „ABC“ zu beschaffen.Das Angebot des Lieferers „ABC“ nennt man eine Willenserklärung gegenüber dem Büromöbelhersteller, die Drehgestelle unter den angegeben Bedingungen zu liefern. Wie lange gelten die Bedingungen, die der Lieferer „ABC“ in seinem Angebot genannt hat? Für die zeitliche Bindung an ein Angebot gelten verschiedene Voraussetzungen:
Oder er sagt z. B. „solange der Vorrat reicht“ oder „der Preis ist unverbindlich“. Bei diesen Formulierungen ist das Angebot eingeschränkt, man nennt dies Freizeichnungsklauseln. Ein besondere Fall stellt die Bindung an ein Angebot dar, wenn sich Verkäufer und Käufer an einem Ort treffen: unter Anwesenden gilt das Angebot nur so lange wie die Unterredung dauert. Dies gilt bei Angeboten in einem Geschäft, auf dem Markt, aber auch bei telefonischen Angeboten. Die BestellungDer Büromöbelhersteller hat das Angebot des Lieferers „ABC“ geprüft und bestellt zu den genannten Bedingungen. Die Bestellung des Büromöbelherstellers nennt man eine Willenserklärung gegenüber dem Lieferer „ABC“, die Drehgestelle unter den angegeben Bedingungen zu kaufen. Damit ist der Büromöbelhersteller rechtlich an die vom Lieferer genannten Bedingungen gebunden. Diese Bindung wird dann wirksam, wenn die Bestellung beim Lieferer eigegangen ist. Dies nennt man „empfangsbedürftige Willenserklärung“. Will der Büromöbelhersteller an der Bestellung noch etwas ändern, dann muss seine Änderung (rechtlich: Widerruf) spätestens mit der Bestellung beim Lieferer eingehen.Abschluss des KaufvertragesIn unserem Fall sind bisher zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden:
Die BestellungsannahmeEine Bestallungsannahme (auch Auftragsbestätigung genannt) ist immer dann erforderlich, wenn ein Kaufvertrag noch nicht durch Angebot und Bestellung zustande gekommen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer ein Angebot gemacht hat, der Käufer aber zu spät oder mit Abänderungen bestellt. Nehmen wir an, der Lieferer „ABC“ hat sein Angebot befristet, z.B. bis zum 15. des Monats, und der Büromöbelhersteller bestellt aber erst am 20. des Monats. Dann muss der Lieferer „ABC“ zum Zustandekommen des Kaufvertrages eine Auftragsbestätigung schicken.Eine Auftragsbestätigung ist auch erforderlich, wenn der Büromöbelhersteller in seiner Bestellung in einem Punkt vom Angebot des Lieferers „ABC“ abweicht, indem er z.B. zu einem Stückpreis bestellt, der unter dem Angebotspreis liegt. Oder er sagt in seiner Bestellung: Lieferung sofort, obwohl der Lieferer “ABC“ im Angebot eine Lieferzeit von drei Wochen genannt hat. In diesen Fällen weicht die Bestellung (Willenserklärung) vom Angebot ab, die Übereinstimmung in der Willenserklärung kann erst durch die Bestellungsannahme hergestellt werden. Rechtlich gesehen ist die (abgeänderte) Bestellung dann der Antrag und die Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung) die Annahme. Eine Auftragsbestätigung ist zum Zustandekommen eines Kaufvertrages auch immer dann erforderlich, wenn der Käufer (der Büromöbelhersteller) bestellt ohne vorher ein Angebot vom Lieferer “ABC“ erhalten zu haben. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Büromöbelhersteller Rollen für die Drehstühle nachbestellt, ohne vorher ein Angebot eingeholt zu haben. Es müssen also mehrere Fälle unterschieden werden, wann eine Bestellungsannahme erforderlich ist, damit ein Kaufvertrag zustande kommt:
Der Kaufvertrag – Verpflichtungsgeschäft - ErfüllungsgeschäftDurch den Abschluss eines Kaufvertrages werden Verkäufer und Käufer verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Was bedeutet dies in unserem Fall für den Lieferer „ABC“ und den Büromöbelhersteller? Der Lieferer „ABC“ (Verkäufer) ist verpflichtet:
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