Welche heilpraktikerschule ist die beste

Gute Heilpraktikerschule findenMichJer2022-05-11T01:04:41+02:00

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Meine Ausbildung ist von der Bezirksregierung Köln als berufliche Bildungsmaßnahme anerkannt und damit von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 Nr. 21 Buchst. a bb UStG).

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Ausbildungen

Heilpraktiker (Fernstudium), kombinierbar mit Fachrichtungen/Therapieverfahren wie Homöopathie, Akupunktur, Heilpflanzenkunde, u.v.m.

Heilpraktiker für Psychotherapie (Fernstudium) kombinierbar mit Fachrichtungen/Therapieverfahren wie Psychologische Beratung, Systemische Beratung, Entspannungspädagogik, u.v.m.

Bei seriösen Anbietern wie es auf meiner Webseite der Fall ist, sind in den monatlich anfallenden Kosten alle Leistungen enthalten. Es ist auch immer ein positives Signal, wenn die Schule dir die Möglichkeit bietet, den Lehrgang zu Beginn kostenlos und unverbindlich zu testen.

Tipp: Bevor ich mich für meine Heilpraktikerschule entschieden habe, habe ich erst 2 weitere Schulen getestet.

Die Lehrgangsdauer sollte über 18 Monaten liegen

Mindestens genauso wichtig wie die monatlich anfallenden Kosten, ist die Ausbildungsdauer. Den eines sollte dir klar sein: Die Ausbildung zur Heilpraktikerin ist kein Spaziergang sondern eine fundierte nachhaltige Ausbildung. Daher solltest du vorsichtig sein, wenn die Lehrgangsdauer der Schule deiner Wahl unter 20 Monaten liegt. Es ist meiner Meinung nach einfach nicht machbar, das umfangreiche Fachwissen der Naturheilkunde in weniger als 18 Monaten zu vermitteln.

Von wem werde ich unterrichtet und wie hoch ist die Erfolgsquote?

Nur wer von den Besten lernt wird zu den Besten gehören! Das ist auch in der Heilpraktiker Ausbildung der Fall. Daher solltest du dich im Vorfeld genauestens informieren, wer deine Lehrer sind. So sind z.B die Fernlehrer am BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe Koryphäen der Naturheilkunde und Autoren zahlreicher Fachwerke. Der Erfolg einer Heilpraktikerschule wird im Idealfall auch an der Erfolgsquote der Schüler in der Heilpraktikerprüfung gemessen.

Die Heilpraktikerprüfung ist das Highlight der Ausbildung und deine Tür in eine erfolgreiche berufliche Karriere als selbstständige oder angestellte Heilpraktikerin. Informier dich daher im Vorfeld über die Erfolgsquote der Heilpraktiker Schule deiner Wahl und ob prüfungsvorbereitende Kurse schon während der Ausbildung angeboten werden. Fernschulen wie das ILS oder die SGD Darmstadt z.B weisen eine Erfolgsquote von über 90% bei staatlichen Prüfungen auf.

Eine bundesweit-einheitliche und transparente „amtsärzliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt“ für Heilpraktiker(innen), ohne deren Bestehen der Beruf nicht ausgeübt werden darf: Dieses Ziel verfolgt u. a. Bernd Heinemann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein. „Die Vorteile liegen klar auf der Hand“, erklärt Heinemann. Alle Probanden würden derselben Prüfung unterzogen; Verbraucher hätten mehr Sicherheit, da sie die Heilpraktiker-Qualifikation besser einschätzen könnten; regionale Willkürmethoden durch einzelne Gesundheitsämter bzw. Amtsärzte/Prüfer wären nicht mehr möglich usw.

Fast zu schön, um wahr zu sein. Denn mit dem „länderübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerüberprüfung“ existiert eine solche einheitliche Zulassung zum Beruf zwar bereits. Problem ist nur, dass nicht alle Länder und Gesundheitsämter dabei mitmachen, was zum Teil zu sehr kuriosen Prüfungsergebnissen führt. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einzelne Gesundheitsämter anderer Länder nehmen nicht daran teil. Grund genug für Politiker Heinemann, unlängst eine entsprechende kleine Anfrage an seinen Landtag zu stellen, die Erstaunliches ans Licht brachte: „Die Bestehenden-Quote bei den Kenntnisprüfungen reicht von 0 Prozent im März 2010 – also alle durchgefallen – beziehungsweise 9 Prozent im Oktober für Heilpraktiker Psychotherapie in Husum bis zu seit drei Jahren unveränderten 85 Prozent in Eutin“, erklärt Heinemann bzgl. seines Bundeslandes. Nachvollziehbarkeit? Fehlanzeige!

Genau diese Nachvollziehbarkeit ist aber Ziel des länderübergreifenden Verfahrens, dessen Rechtsfestigkeit laut Heinemann bereits von vielen Verwaltungsgerichtsurteilen bestätigt wurde. Die schriftliche Überprüfung erfolgt dabei alljährlich im März und Oktober anhand einheitlicher Fragebögen, die vom koordinierenden Gesundheitsamt beim Landratsamt Ansbach (Bayern) herausgegeben werden. Davon muss der Prüfling im Multiple-Choice-Verfahren mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantworten. Bei den meisten anderen Prüfungen, egal ob allgemein-bildende Schulen, Gesellenprüfungen usw., genügen in der Regel 50 Prozent. Im Anschluss daran folgt die mündliche Überprüfung, die ebenfalls bestanden werden muss. Fällt der Prüfling im 2. – mündlichen – Teil durch, muss er die gesamte Prüfung, also auch die schriftliche wiederholen. Das kann er allerdings beliebig oft.

Dass die einheitliche Heilpraktikerprüfung kein Pappenstiel ist, belegt laut Landratsamt Ansbach auch die Tatsache, dass zum Beispiel in Bayern gerade mal ein Drittel der Kandidaten besteht. Auf Grund einheitlicher und verbindlicher Standards wäre sie aber immerhin gleich schwer für alle. Denn wenn es schon keine verbindlichen Ausbildungsstandards gibt, sollten doch zumindest alle Probanden annähernd den gleichen, und somit gleich fairen Prüfungsbedingungen unterliegen.

Doch wie bereitet man sich eigentlich am besten auf die Überprüfung und die Berufstätigkeit als Heilpraktiker(in) vor? Am wichtigsten dürfte hierbei wohl die Auswahl der individuell geeignetsten Schule sein. Ob man die in Voll- oder Teilzeitform besucht, muss jeder Interessent für sich entscheiden. Denn jeder weiß nun mal selbst am besten, wie gut er lernen kann, welche medizinischen Vorkenntnisse er bereits besitzt usw. Schließlich ist die Zulassung zur Prüfung erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr möglich, weshalb meist schon eine Erstausbildung, ein Studium o.Ä. absolviert wurde, was bei der Selbsteinschätzung hilft.

So dürfte für eine Krankenschwester oder einen Physiotherapeuten mit fundierten einschlägigen Kenntnissen eine Teilzeit-Ausbildung erfolgversprechender erscheinen als für einen Kfz-Mechatroniker oder Bankkaufmann ohne medizinische Vorbildung. Eine kleine Vorstellung von dem, was einen in Ausbildung und Prüfung erwartet, kann man sich schon mal auf der Website www.kreawi.de holen. Dort werden regelmäßig Fragen vergangener schriftlicher und mündlicher amtsärztlicher Überprüfungen veröffentlicht, die auf Gedächtnisprotokollen ehemaliger Prüflinge basieren.

Das Bildungsangebot ist jedenfalls groß, viele Schulen bieten sowohl Voll- als auch Teilzeit-Unterrichtsmodelle an. Etwa Paracelsus: Der mit 52 Schulen zahlenmäßig größte Anbieter offeriert bundesweit entsprechende Ausbildungsgänge für Heilpraktiker und „Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet Psychotherapie“, im Volksmund oft lapidar als „kleiner Heilpraktiker“ bezeichnet. Daneben bildet Paracelsus auch „Tierheilpraktiker“ aus, wobei zu bedenken ist, dass es dafür keine amtliche Überprüfung oder dergleichen gibt.

Daneben gibt es eine Reihe sehr traditionsreicher Ausbildungsstätten, etwa die 1936 gegründete älteste deutsche Heilpraktikerschule Josef Angerer in München. Anders als bei Paracelsus gibt es hier kein rotierendes Kurssystem, bei dem die Schüler zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahres einsteigen können. Viel mehr gibt es einen festen Lehrplan in Vollzeitsystem und Klassenverbund. In rund 3.000 Unterrichtsstunden werden dabei über einen Zeitraum von 3 Jahren sowohl schulmedizinisch-relevante Inhalte als auch fundierte naturheilkundliche Kenntnisse vermittelt. Die Ausbildung startet jährlich im August, jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien. Die Josef-Angerer-Schule ist eine von acht Verbandsschulen des Berufsverbandes FDH Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., Bonn (www.heilpraktiker.org).

Eigene Verbandsschulen bietet auch der BDH Bund Deutscher Heilpraktiker e.V., Warendorf. Bei diesen Schulen werden sowohl das Schulungsangebot als auch die Vertragsmodalitäten von einem Verbandsgremium geprüft. Außerdem lassen die Schulen ihre Ausbildungsmaßnahmen regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem BDH von ihren Schülern evaluieren. Die Schulleiter müssen darüber hinaus regelmäßig an Tagungen eines Arbeitskreises teilnehmen, bei denen es um die Qualitätssicherung der Ausbildung und die Sicherung des Berufsstands geht. Nähere Informationen über die derzeit 14 BDH-Schulen usw. gibt es auf der neuen Website www.bdh-schulen.de.

In vielen Regionen gibt es außerdem zahlreiche kleinere Heilpraktikerschulen, die zu nennen hier allerdings den Rahmen sprengen würde. Ein Blick ins Internet oder die Gelben Seiten lohnt allemal. Denn diese Schulen müssen nicht schlechter sein als die etablierten, nur weil sie vielleicht nicht die professionellsten Werbematerialien haben etc. Bunte Flyer, topdesignte Websites usw. sollten Interessenten ohnehin nicht überbewerten. Viel wichtiger ist, ob die Schulen, klein oder groß, Interessenten die Möglichkeit bieten, vor Unterschrift eines Ausbildungsvertrages mindestens einmal probeweise am Unterricht teilzunehmen. Bei diesem „Reinschnuppern“ wiederum sollte man sich dann auch wirklich nicht scheuen, aktuelle Schüler nach deren Zufriedenheit mit der Ausbildungsqualität, der Einrichtung der Schule, den Dozenten und dem Lernmaterial usw. zu befragen.

Denn die Unterschiede sind vielfach gravierend. So gibt es in vielen Schulen auch heute noch keine bzw. nur unzureichende Lernskripte, die in der Lage wären, die prüfungsrelevanten Inhalte der Ausbildung gebündelt zu präsentieren. Eine Tatsache, die den Autor dieser Zeilen dazu inspirierte, genau solch eine Lernskriptreihe namens „HEILPRAKTIKER-LERNSKRIPTE“ auf den Markt zu bringen, die zur Ausbildung zahlreicher Schulen passt, vor allem aber zur konkreten Prüfungsvorbereitung taugt (nähere Informationen: www.heilpraktiker-lernskripte.de). Eine Idee, die aus eigener Not heraus geboren wurde.

Also Augen auf bei der Schulauswahl: Denn eine Fehlentscheidung, die einen Wechsel zu einer anderen Schule nach sich zieht, kann gravierende finanzielle Folgen haben. Kostet eine Vollzeit-Ausbildung zum Heilpraktiker doch vielfach deutlich mehr als 10.000 Euro – ggf. zzgl. Verdienstausfall, Literatur, Ausrüstung, Prüfungsgebühren, eventuell weiteren Gebühren für Kurse, die nötig sind, um sich auf bestimmte Diagnose- und Therapiegebieten zu spezialisieren usw.

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