Was kostet eine Baugenehmigung für ein Carport

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Carport

In Nordrhein-Westfalen wird für ein Carport keine Baugenehmigung benötigt, wenn bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Es muss aber trotzdem eine Bauanzeige abgegeben werden, welche bestätigt werden muss. Es wird nur kein Baugenehmigungsverfahren geführt. Wenn Sie schnell mit dem Bau beginnen wollen, Aufwand & Kosten sparen wollen, dann können Sie sich an die Vorgaben halten.
 

Carport ohne Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

Wie in anderen Bundesländern wurde auch in NRW das Errichten von kleinen Bauvorhaben für die Bewohner erleichtert. Es werden einem viel mehr Freiheiten geboten und man kann mittlerweile ein Carport gänzlich ohne Genehmigung aufstellen. Wenn man ein Carport in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung errichten will, muss man dies dem zuständigen Bauamt melden.

Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
 

  • Keine besonderen Anforderungen (Genehmigungen) für Carports bis zu einer Größe von 100m²
  • Wenn der Abstand zum Nachbarn weniger als 3m beträgt max. Carport Länge (Tiefe) 9m
  • Maximal 3m Höhe
  • Zu öffentlichen Straßen müssen mind. 3m Abstand gegeben sein

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in NRW

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Carport

Wenn Sie die genannten Vorschriften nicht einhalten können, brauchen Sie in NRW eine Baugenehmigung. Dazu müssen Sie alle nötigen Dokumente beim zuständigen Bauamt abgeben. Sie sollten bei Ihrer zuständigen Baubehörde die nötigen Informationen anfordern, es können auch von Ort zu Ort Sonderregelungen gelten.

Auch wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen in NRW auf die Baugenehmigung für ein Carport verzichten können, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Bauvorhaben der Baubehörde mitzuteilen. Der Grund dafür ist, dass diese einschreiten können falls Ihr Vorhaben nicht gewünscht ist.  

Diese Bauanzeige kann auch formlos geschehen, wichtig ist nur das diese gemacht wird. Auch wenn einem das Verfahren einer Baugenehmigung erspart bleibt, sollte man auf keinen Fall auf die Anzeige verzichten.


 

Hat man sich entschieden sein Zuhause mit einem nagelneuen Carport zu verschönern, ist die nächste Hürde der Bauantrag für Ihr Carport oder Terrassendach.  

In den meisten deutschen Bundesländern ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports bzw. Terrassendaches notwendig.

Je nach Bundesland gibt es hier eine Vielzahl an Auflagen zu erfüllen. Wir sind an Ihrer Seite und helfen bei allen Unterlagen. 

Bevor Sie also mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Gemeinde über eventuelle Auflagen informieren.

Auf Wunsch übernehmen wir jedoch das gesamte Genehmigungsverfahren für Sie. Sie erhalten dann vollständige Unterlagen von uns, die Sie nach dem Unterschreiben nur noch bei Ihrer zuständigen Gemeinde einreichen müssen.

Ein Carport von 9,00 m Länge darf an einer Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sich an dieser Grenze oder in weniger als 3,00 Metern Abstand zu dieser Grenze keine weitere Bebauung befindet (Abb. 3).

Befindet sich an dieser Grenze bereits ein Geräteschuppen von 3,00 m Länge, dann darf lediglich noch ein Carport von maximal 6,00 m Länge errichtet werden (Abb. 4).


Damit Sie richtig planen können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Anfertigung von einem Bauantrag je nach Bundesland und rechtlicher Bestimmung zwischen 5 und 10 Tagen beanspruchen kann.

Planen Sie diese Zeit also schon im Vorfeld ein. Während der Planungsphase gilt es jedoch, noch weitere Punkte zu beachten. Wir helfen Ihnen bei der Planung und beraten Sie zu den verschiedensten Punkten, damit Ihr Carport ein voller Erfolg wird. 

TIPP: Ein Carport & Garage wird hierbei gleich behandelt. Achten Sie bitte unbedingt auf das Baufenster in Ihrem Lageplan, wollen Sie außerhalb dieser Linien Ihr Carport bauen, muss die Gemeinde vorher zustimmen. 

Baden-Württemberg

  • Kenntnisgabeverfahren bei allen Bauvorhaben, auch bei Errichtung von Stellplätzen und Garagen
  • Abstandsflächen zur Straße sind einzuhalten
  • Oft ist ein Gründach vorgeschrieben - bitte prüfen was Ihre Nachbarn haben.   
  • Hier wird noch der schriftliche Teil des Lageplanes benötigt.

Bayern

  • genehmigungsfreie Carports & Garagen bis zu 50 m²
  • Entweder auf Grenze oder in den Abstandsflächen, kann also auch 20 cm oder  1.00 m bzw. mehr betragen (wurde aufgelockert).
  • Gesamtlänge der Außenwände von 9.00 m je Grundstücksgrenze darf nicht überschritten werden.

Berlin

  • Bis 30 m² genehmigungsfrei, wenn 3 m von der Grundstücksgrenze eingehalten werden. Ansonsten ist zu beachten:
  • Grenzbebauung zulässig, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, Dachneigung darf nicht 45º überschreiten.
  • An 2 Grundstücksgrenzen 15 m Länge nicht überschreiten.

Brandenburg

  • Bis 50 m² genehmigungsfrei, wenn 3 m Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze eingehalten werden.
  • Grenzbebauung zulässig, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, Länge von 9 m nicht überschreiten.
  • An 2 Grundstücksgrenzen 15 m Länge nicht überschreiten.

Bremen

  • Nachbargrenze ohne Abstandsfläche zulässig
  • Nicht länger als 9 m und insgesamt 18 m nicht überschreiten.
  • Mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschreiten.
  • Garagen und Stellplätze bis 100 m² genehmigungsfrei

Hamburg

  • Für alle Vorhaben ist ein Bauantrag erforderlich, vereinfachtes Genehmigungsverfahren.
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 2,50 m
  • Mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m

Hessen

  • Bis 50 m² genehmigungsfrei, wenn  3 m Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze eingehalten werden.
  • Grenzbebauung mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, nicht länger als 9 m an einer Grenze und nicht länger als 12 m an zwei Grenzen

Mecklenburg-Vorpommern

  • genehmigungsfrei bis 30 m² und mittlere Wandhöhe 3 m
  • Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m, insgesamt jedoch 15 m dürfen nicht überschritten werden.

Niedersachsen

  • Für alle Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Grenzbebauung zulässig, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, nicht länger als 9 m an einer Grenze und nicht länger als 15 m an zwei Grenzen
  • hier wird immer die Statik gefordert

Nordrhein-Westfalen

  • An der Nachbargrenze - Stellplätze u. Garagen bis zu einer Länge von 9 m, die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen.
  • Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.
  • Ansonsten 3 m Abstand von der Nachbargrenze.

Rheinland-Pfalz

  • Genehmigungsfrei, wenn 50 m² Grundfläche und eine mittlere Wandhöhe der Außenwände von jeweils 3,20 m nicht überschritten werden.
  • Wenn Grenzbebauung, dann 3 m von der Grundstücksgrenze und eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche darf nicht überschritten werden.
  • Dächer nicht mehr als 45º geneigt, Giebel an der Grenze dürfen eine Höhe von 4 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.

Saarland

  • genehmigungsfrei bis zu 36 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m

Sachsen

  • genehmigungsfrei bis 40 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m, insgesamt jedoch 15 m nicht überschreiten.

Sachsen-Anhalt

  • genehmigungsfrei bis 50 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m, insgesamt jedoch 15 m nicht überschreiten.

Schleswig-Holstein

  • genehmigungsfrei bis 20 m² 
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge nicht mehr als 9 m.

Thüringen

  • genehmigungsfrei bis zu 40 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m, insgesamt jedoch 15 m nicht überschreiten.
  • Als mittlere  Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.