In Nordrhein-Westfalen wird für ein Carport keine Baugenehmigung benötigt, wenn bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Es muss aber trotzdem eine Bauanzeige abgegeben werden, welche bestätigt werden muss. Es wird nur kein Baugenehmigungsverfahren geführt. Wenn Sie schnell mit dem Bau beginnen wollen, Aufwand & Kosten sparen wollen, dann können Sie sich an die Vorgaben halten. Carport ohne Baugenehmigung in Nordrhein-WestfalenWie in anderen Bundesländern wurde auch in NRW das Errichten von kleinen Bauvorhaben für die Bewohner erleichtert. Es werden einem viel mehr Freiheiten geboten und man kann mittlerweile ein Carport gänzlich ohne Genehmigung aufstellen. Wenn man ein Carport in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung errichten will, muss man dies dem zuständigen Bauamt melden. Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in NRWWenn Sie die genannten Vorschriften nicht einhalten können, brauchen Sie in NRW eine Baugenehmigung. Dazu müssen Sie alle nötigen Dokumente beim zuständigen Bauamt abgeben. Sie sollten bei Ihrer zuständigen Baubehörde die nötigen Informationen anfordern, es können auch von Ort zu Ort Sonderregelungen gelten. Auch wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen in NRW auf die Baugenehmigung für ein Carport verzichten können, sind Sie dazu verpflichtet Ihr Bauvorhaben der Baubehörde mitzuteilen. Der Grund dafür ist, dass diese einschreiten können falls Ihr Vorhaben nicht gewünscht ist. Diese Bauanzeige kann auch formlos geschehen, wichtig ist nur das diese gemacht wird. Auch wenn einem das Verfahren einer Baugenehmigung erspart bleibt, sollte man auf keinen Fall auf die Anzeige verzichten.
Hat man sich entschieden sein Zuhause mit einem nagelneuen Carport zu verschönern, ist die nächste Hürde der Bauantrag für Ihr Carport oder Terrassendach. In den meisten deutschen Bundesländern ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports bzw. Terrassendaches notwendig. Je nach Bundesland gibt es hier eine Vielzahl an Auflagen zu erfüllen. Wir sind an Ihrer Seite und helfen bei allen Unterlagen.
Bevor Sie also mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Gemeinde über eventuelle Auflagen informieren. Auf Wunsch übernehmen wir jedoch das gesamte Genehmigungsverfahren für Sie. Sie erhalten dann vollständige Unterlagen von uns, die Sie nach dem Unterschreiben nur noch bei Ihrer zuständigen Gemeinde einreichen müssen.
Ein Carport von 9,00 m Länge darf an einer Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sich an dieser Grenze oder in weniger als 3,00 Metern Abstand zu dieser Grenze keine weitere Bebauung befindet (Abb. 3). Befindet sich an dieser Grenze bereits ein Geräteschuppen von 3,00 m Länge, dann darf lediglich noch ein Carport von maximal 6,00 m Länge errichtet werden (Abb. 4). Damit Sie richtig planen können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Anfertigung von einem Bauantrag je nach Bundesland und rechtlicher Bestimmung zwischen 5 und 10 Tagen beanspruchen kann. Planen Sie diese Zeit also schon im Vorfeld ein. Während der Planungsphase gilt es jedoch, noch weitere Punkte zu beachten. Wir helfen Ihnen bei der Planung und beraten Sie zu den verschiedensten Punkten, damit Ihr Carport ein voller Erfolg wird. TIPP: Ein Carport & Garage wird hierbei gleich behandelt. Achten Sie bitte unbedingt auf das Baufenster in Ihrem Lageplan, wollen Sie außerhalb dieser Linien Ihr Carport bauen, muss die Gemeinde vorher zustimmen. Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
|