Was braucht man eine Fünf in einem Hauptfach ausgleichen?

Das allgemeine Ziel der Realschule ist eine weiterführende, vertiefte und lebensbezogene Allgemeinbildung mit dem qualifizierten Abschluss der Mittleren Reife.Sowohl theoretische als auch praktische Inhalte des Unterrichts schaffen bestmögliche Voraussetzungen für den Übergang in eine weiterführende Schule oder ins Berufsleben.

Neben der Fremdsprache Englisch ab Klasse 5 bietet die FSS die Möglichkeit der zweiten Fremdsprache Französisch ab Klasse 7 an. Im Wahlpflichtunterricht kann ab Jahrgang 7 u.a. Hauswirtschaft oder Werken als Unterrichtsfach gewählt werden. In den folgenden Jahrgängen kommen u.a. die Fächer Informatik oder Technik hinzu..

In der 8. Klasse findet ein Austausch mit Le Mêle (Frankreich) statt. Für die Klassen 9 wird eine Studienfahrt nach Cliftonville (England) durchgeführt. Außerdem unternehmen wir mit unseren Schülern im Jahrgang 10 eine Exkursion nach Weimar und Buchenwald.

Im Realschulzweig finden zwei Praktika statt: ein dreiwöchiges Praktikum im 9. und ein zweiwöchiges im 10. Schuljahr. Hiermit wird der OloV-Konzeption Rechnung getragen.

In den 10. Klassen werden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch Zusatzkurse angeboten. Damit bereiten wir unsere Schüler/innen gezielt auf die Abschlussprüfungen vor. Darüber hinaus gibt es Kurse, die den Übergang in weiterführende Schulen erleichtern.

Mittlerer Abschluss nach Klasse 10:Bei einer Note 5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch ist ein Ausgleich möglich mit:a) 1x 2 in einem Hauptfachb) 2x Note 3 in den beiden anderen Hauptfächernc) 1x Note 3 in einem Hauptfach, wenn die Gesamtleistung in allen Fächern mindestens 3,0 beträgt.Eine Note 5 in einem Nebenfach kann ausgeglichen werden durch:a) 1x Note 2 in einem anderen Fachb) 2x Note 3 in anderen Fächern.Eine 6 oder 2x Note 5 in den Hauptfächern können nicht ausgeglichen werden.Eine Note 6 in Nebenfächern kann durch eine Note 1 oder 2x Note 2 oder 3x Note 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden. (§ 60 Abs. 1-4 VO Bildungsgänge)Nicht ausgeglichen werden können 1x Note 5 in einem Hauptfach und eine Note 6 in einem weiteren Fach oder 3x Note 5. Zum Ausgleich können nur Fächer herangezogen werden, die in Klasse 10 unterrichtet wurden. (§ 61 Abs. 1 VO Bildungsgänge).

Qualifizierender Realschulabschluss nach Klasse 10:


(Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums)

- Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft besser 3,0
sowie Durchschnitt der übrigen Fächer besser 3,0

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Das allgemeine Ziel der Realschule ist eine weiterführende, vertiefte und lebensbezogene Allgemeinbildung mit dem qualifizierten Abschluss der Mittleren Reife.Sowohl theoretische als auch praktische Inhalte des Unterrichts schaffen bestmögliche Voraussetzungen für den Übergang in eine weiterführende Schule oder ins Berufsleben.

Neben der Fremdsprache Englisch ab Klasse 5 bietet die FSS die Möglichkeit der zweiten Fremdsprache Französisch ab Klasse 7 an. Im Wahlpflichtunterricht kann ab Jahrgang 7 u.a. Hauswirtschaft oder Werken als Unterrichtsfach gewählt werden. In den folgenden Jahrgängen kommen u.a. die Fächer Informatik oder Technik hinzu..

In der 8. Klasse findet ein Austausch mit Le Mêle (Frankreich) statt. Für die Klassen 9 wird eine Studienfahrt nach Cliftonville (England) durchgeführt. Außerdem unternehmen wir mit unseren Schülern im Jahrgang 10 eine Exkursion nach Weimar und Buchenwald.

Im Realschulzweig finden zwei Praktika statt: ein dreiwöchiges Praktikum im 9. und ein zweiwöchiges im 10. Schuljahr. Hiermit wird der OloV-Konzeption Rechnung getragen.

In den 10. Klassen werden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch Zusatzkurse angeboten. Damit bereiten wir unsere Schüler/innen gezielt auf die Abschlussprüfungen vor. Darüber hinaus gibt es Kurse, die den Übergang in weiterführende Schulen erleichtern.

Mittlerer Abschluss nach Klasse 10:Bei einer Note 5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch ist ein Ausgleich möglich mit:a) 1x 2 in einem Hauptfachb) 2x Note 3 in den beiden anderen Hauptfächernc) 1x Note 3 in einem Hauptfach, wenn die Gesamtleistung in allen Fächern mindestens 3,0 beträgt.Eine Note 5 in einem Nebenfach kann ausgeglichen werden durch:a) 1x Note 2 in einem anderen Fachb) 2x Note 3 in anderen Fächern.Eine 6 oder 2x Note 5 in den Hauptfächern können nicht ausgeglichen werden.Eine Note 6 in Nebenfächern kann durch eine Note 1 oder 2x Note 2 oder 3x Note 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden. (§ 60 Abs. 1-4 VO Bildungsgänge)Nicht ausgeglichen werden können 1x Note 5 in einem Hauptfach und eine Note 6 in einem weiteren Fach oder 3x Note 5. Zum Ausgleich können nur Fächer herangezogen werden, die in Klasse 10 unterrichtet wurden. (§ 61 Abs. 1 VO Bildungsgänge).

Qualifizierender Realschulabschluss nach Klasse 10:


(Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums)

- Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft besser 3,0
sowie Durchschnitt der übrigen Fächer besser 3,0

In Hessen gelten für die Schulzweige verschiedene Versetzungsregeln und Ausgleichmöglichkeiten.

Versetzungsregeln:
 
Zeugnisnote Praxisorientierter Bildungsgang Mittlerer Bildungsgang Gynmasium
1 x

5 im Hauptfach

Ausgleich:
1 x 3
1 x 2 im Hauptfachoder2 x 3 im Hauptfach oder

1 x 3 im Hauptfach und Durchschnitt 3,0

1 x 2 im Hauptfachoder2 x 3 im Hauptfach oder

1 x 3 im Hauptfach und Durchschnitt 3,0

1 x 6 im Hauptfach Ausgleich: 1 x 3 kein Ausgleich kein Ausgleich
2 x 5 im Hauptfach Ausgleich: 2 x 3 kein Ausgleich kein Ausgleich
1 x 5 im Nebenfach Ausgleich: 1 x 3 Ausgleich: 1 x 2 oder 2 x 3 Ausgleich:
1 x 2 oder 2 x 3
bis 4 x 5 im Nebenfach Ausgleich bis 4 x 3 Ausgleich bis 2 x 5 im Nebenfach durch je 1 x 2 oder 2 x 3 Ausgleich bis 2 x 5 im Nebenfach durch je 1 x 2 oder 2 x 3
1 x 6 im Nebenfach Ausgleich 1 x 3 Ausgleich 1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3 Ausgleich 1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3
5 im Hauptfach und 5 im Nebenfach kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern, kein Ausgleich bei 1 x 5 im Hauptfach und 1 x 6 im Nebenfach kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern, kein Ausgleich bei 1 x 5 im Hauptfach und 1 x 6 im Nebenfach

Wer kennt es nicht – das Noten-ausgleichen und Jonglieren, damit die Versetzung klappt. Wer eine schlechte Note durch gute Zensuren in anderen Fächern ausgleichen möchte, sollte sich aber mit den Regelungen auskennen. Es ist leider erst im Gymnasium in der Oberstufe möglich, Fächer nach eigenen Stärken auszuwählen. In der Zeit davor gilt es also, für die Versetzung in die nächste Klasse zu agieren.

Die Bestimmungen für den Notenausgleich sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Des Weiteren kommt es auf die Schulform und das Fach an. Zwar ist eine Versetzung nicht unbedingt gefährdet, wenn ein „mangelhaft“ oder „ungenügend“ auf dem Zeugnis erscheint. Es macht aber Sinn, diese Noten auszugleichen.

Grundsätzlich gilt:  Eine Sechs kann durch eine Eins oder zwei Zweien und eine Fünf durch eine Zwei oder zwei Dreien ausgeglichen werden. Eine Sechs muss zudem vor einer Fünf ausgeglichen werden.

1 – Noten ausgleichen im Gymnasium

Da die Schulform Einfluss auf den Notenausgleich hat, sollten wir jede Schulform durchleuchten. Schüler haben nicht in jedem Bundesland den Anspruch darauf, Noten auszugleichen. In Bayern kann der Notenausgleich zum Beispiel anerkannt werden, muss aber nicht. In Baden-Württemberg sieht es so aus, dass eine gute Note in einem Hauptfach eine schlechte Zensur – ebenfalls in einem Hauptfach – ausgleicht. Mit guten Noten in Nebenfächern kann eine schlechte Hauptfachnote nicht ausgeglichen werden. Innerhalb der Nebenfächer ist ein Ausgleich allerdings durchaus möglich. In NRW sieht es wieder anders aus. Hier können Schüler sogar zwei „mangelhaft“ durch eine Drei in Kombination mit einer Nachprüfung ausgleichen.

2 – Schlechte Zensuren in der Realschule ausgleichen

Die Bestimmungen von Gymnasien und Realschulen sind häufig ähnlich. Baden-Württemberg ermöglicht es, zwei Fünfer durch zwei Zweier, jeweils in Hauptfächern, auszugleichen. Es gibt in beiden Schulformen besondere Regelungen für Nebenfächer wie Kunst, Sport oder Musik. Auch Bayern gewährt die Möglichkeit, zwei „mangelhaft“ oder ein „ungenügend“ auszugleichen. Ein „ungenügend“ im Fach Deutsch kann allerdings nicht ausgeglichen werden. Für den Schüler gilt jedoch, dass er sich auf jeden Fall bezüglich der Versetzungsordnung seines Bundeslandes informieren muss.

3 – Der Ausgleich an Hauptschulen

Hauptschulen zeigen in Bezug auf den Notenausgleich mehr Toleranz. Hessen bietet zum Beispiel den Ausgleich einer Sechs in einem Hauptfach durch eine Drei in einem anderen Hauptfach. Ebenso können zwei Fünfer durch zwei Dreier ausgeglichen werden. Die Grenze für den Notenausgleich ist jedoch auch hier deutlich gesetzt. Steht ein Schüler in mehr als drei Fächern schlechter als „ausreichend“, ist ein Ausgleich nicht möglich. Baden-Württemberg hat wieder andere Regelungen. Hier reich eine Eins oder zwei Zweier, um eine Sechs wiedergutzumachen.

4 – Kein Erfolg mit dem Notenausgleich? Ausnahmen bestätigen die Regel!

Es ist nicht immer so, dass ein Schüler das Jahr wiederholen muss, wenn er den Notenausgleich nicht schafft. Eine Versetzung auf Probe ist z.B. eine Möglichkeit. Diese kann durch die Klassenkonferenz beschlossen werden. Entwickelt sich der betreffende Schüler positiv, kann er in der Folgeklasse bleiben. Ist er mit dem neuen Stoff überfordert, wiederholt der die letzte Klasse. Berlin bietet eine Kompromisslösung für Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind. Haben diese seit höchstens zwei Jahren eine deutschsprachige Klasse besucht, bleiben die Deutschnoten erst einmal unberücksichtigt.

In den Bundesländern gibt es Vorschriften zum Notendurchschnitt. Diese Regelungen werden aber ggfs. durch andere Einzelvorschriften verändert. Der Notendurchschnitt ist also nicht zwingend ausschlaggebend.

Links zu Versetzungs-Ordnung, Notenausgleich & Schulgesetz

Tipp:  Vorausschauend handeln

Es ist natürlich die beste Variante, wenn Schüler erst gar keine schlechten Noten ausgleichen müssen. Zeigen sich Defizite, kann gleich entgegengewirkt werden. Nachhilfe ist eine sehr gute Möglichkeit, das Problem zu vermeiden. Die Kinder werden früh genug aufgebaut und gefördert.

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und die Versetzung ist gefährdet, sollten sich Eltern umgehend über die Bestimmungen ihres Bundeslandes informieren. Google hilft mit Suchbegriffen wie „Schulgesetz“ oder „Versetzungsordnung“, jeweils in Kombination mit dem betroffenen Bundesland und der Schulform.

Die Schulen sind in der Regel aber auch gern behilflich, Eltern und Schüler entsprechend zu beraten. Hier ist der Vorteil, dass die Lehrer das Kind auch kennen und eventuell individuelle Ratschläge geben können.

Fazit: 

Geht es um die Versetzung, müssen sich Betroffene über die Versetzungsordnung ihres Bundeslandes und die jeweilige Schulform informieren. Ein Notenausgleich ist in vielen Fällen möglich. Besondere Bestimmungen sollten berücksichtigt werden. Schule und Internet helfen bei der Informationsbeschaffung.

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