Glaubiger idenifikationsnummer das gleiche wie iban

Seit dem 1. Februar 2016 gilt europaweit eine einheitliche Form für Zahlungen, die per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Zudem ist für Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger bei der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens identifiziert.

Zahlungspflichtige können anhand der Gläubiger-ID und Referenznummer des Lastschriftmandats prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt. Zudem lässt sich mit diesen Angaben jede SEPA-Lastschrift, die Sie in Ihren Kontoauszügen oder mithilfe der Umsatzanzeige in Ihrem Online-Banking einsehen können, dem jeweiligen Lastschriftmandat zuordnen. Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihre Hausbank zur Seite.

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Ein Händler muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben, um SEPA-Lastschriften einziehen zu können. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, welche jeden SEPA-Lastschriftgläubiger identifiziert.

Dieser Leitfaden erläutert im Detail, was eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist und wie Sie eine erhalten.

Eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung für Organisationen, die Zahlungen mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen. Sie muss bei jedem Einzug von SEPA-Lastschriften angegeben werden und ermöglicht dem Zahlungspflichtigen und seiner Bank:

  • Die Richtigkeit jeder SEPA-Lastschrift zu prüfen

  • Rückerstattungen anzufordern oder Beschwerden einzureichen

  • Das Vorliegen eines Mandats zu prüfen, wenn eine Zahlung angefordert wird

Händler können auch eine zusätzliche "Geschäftsbereichskennung" verwenden, um verschiedene geschäftliche Tätigkeiten zu kennzeichnen. Diese Kennung ermöglicht es dem Händler, verschiedene Geschäftsbereiche oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Sie ist nicht erforderlich, um ein SEPA-Lastschriftsmandat eindeutig zu kennzeichnen, aber sie enthält nützliche Angaben für den Händler und für den Kunden.

Wie können Sie das SEPA-Lastschriftverfahren in Ihrem Unternehmen einrichten?

Mehr erfahren

Wie man eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer erhält

Sie können eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer auf drei Arten bekommen:

1. Durch die Deutsche Bundesbank

Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank und zwar in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge müssen elektronisch auf der Webseite der Deutschen Bundesbank gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung ist ausgeschlossen, so auch die Antragstellung über das Telefon.

2. Durch Ihre bevorzugte Bank

Kontaktieren Sie Ihre Bank, um mit deren Hilfe die Beantragung der Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank in Gang zu setzen. Möglicherweise werden Sie bestimmte Kriterien erfüllen müssen, die von der Bank festgelegt sind. Es ist wahrscheinlich, dass Banken die folgenden wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sehen wollen:

  • Managementkompetenz, um die Bestimmungen des SEPA-Lastschriftsystems einzuhalten, Eingabefehler auf ein Minimum zu begrenzen und das Ansehen des Verfahrens zu pflegen.

  • Finanzielle Rücklagen, um alle anfallenden Rückbuchungen zu ersetzen.

  • Geschäftsfähigkeit, um die Bank gegen Schäden aus Rückbuchungen zu versichern.

3. Durch GoCardless

GoCardless ist ein weltweit führender Anbieter, der den gesamten Lastschrifteinzug in Ihrem Namen durchführt.

Bei GoCardless können Sie unsere Haupt-Gläubiger-Identifikationsnummer einsetzen, um Online-Zahlungen von Ihren Kunden zu akzeptieren. Diese Gläubiger-Identifikationsnummer kann in jedem SEPA-Land, bei jedem Verfahren und bei jeder Bank zum Einsatz kommen, mittels derer Sie Zahlungen einziehen.

Händler können das Lastschriftverfahren einrichten und ihre Zahlungen über ein Online-Dashboard, unsere REST-API, oder durch die Verbindung von GoCardless mit einer Partnerintegration einziehen und verwalten.

Eine vollständige Liste der Länder, aus denen Sie mit GoCardless SEPA-Lastschriften einziehen können, finden Sie in unserem Support-Center.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer[1] (englisch Creditor Identifier, CI) dient im gemeinsamen Europäischen Zahlungsraum (SEPA)[2] unabhängig von einem bestimmten Konto der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. Gläubiger, die das Lastschriftverfahren nutzen wollen, müssen als Merkmal eine eigene Identifikationsnummer besitzen. Zusammen mit der Mandatsreferenz wird so eine eindeutige Identifizierbarkeit des Mandats einer Lastschrift ermöglicht.

SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:

  • Stellen 1–2: jeweiliger ISO-Ländercode (2 Stellen, z. B. DE, AT usw.),
  • Stellen 3–4: Prüfzahl (2 Stellen analog zur IBAN-Prüfzahl gemäß ISO 13616:2007),
  • Stellen 5–7: alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die von dem Gläubiger selbst z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche, Filialen etc. vergeben/beantragt werden kann, und die nicht in die Prüfziffernberechnung eingeht,
  • Stellen 8–35 (max.): nationales Identifikationsmerkmal.

Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:

  • Buchstaben a–z A–Z
  • Ziffern 0–9
  • weitere Zeichen: + ? / - : ( ) . , '

Gläubiger-ID in verschiedenen Ländern

Land Art des Gläubigers (Creditor) Länge Struktur Beantragung über Vergabe durch Legende:

AD, BE, … Länderkennzeichen
pp zweistellige Prüfsumme
Z   alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code)
n   nationales Identifikationsmerkmal (numerisch)
b   interner Bankencode (numerisch)
X   fester Vorgabewert (wie in der Struktur genannt)

Deutschland Privatpersonen und Firmen 18 DE pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn Zentralbank (Deutsche Bundesbank) Zentralbank (Deutsche Bundesbank)
Österreich Privatpersonen und Firmen 18 AT pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn Hausbank Zentralbank (Oesterreichische Nationalbank)
Schweiz Privatpersonen und Firmen 18 CH pp ZZZ nnnnnnnnnnn Kreditinstitut aus der SEPA-Zone Nationales Clearingsystem (SIX Interbank Clearing)
Belgien Firmen 17 BE pp ZZZ nnnnnnnnnn Hausbank Keine zentrale Vergabestelle
Privatpersonen 20 BE pp ZZZ bbb D nnnnnnnnn Hausbank Keine zentrale Vergabestelle

Prüfziffer

Zur Berechnung der Prüfziffer werden nur die Ziffern ab der einschließlich achten Stelle, bis zur letzten Stelle verwendet. Im nächsten Schritt werden alle nicht alphanumerischen Zeichen entfernt, an das Ende der Zeichenkette der ISO-3166-1 Ländercode im ALPHA-2 Format und abschließend dahinter zwei Nullen gehängt. Alle alphabetischen Zeichen werden jetzt in Zahlen umgewandelt, wobei die Definition lautet, dass „A“ den Wert 10 hat und „Z“ den Wert 35. Zum Schluss wird über diese Zahl, die nun bis zu 60 Stellen lang sein kann, mit MOD 97-10 verrechnet. Im Falle der unten genannten Testprüfziffer lautete die Rechnung 98 − ( Z a h l e n k e t t e 97 ) = 98 − ( 09999999999131400 97 ) = 98 {\displaystyle 98-({\frac {Zahlenkette}{97}})=98-({\frac {09999999999131400}{97}})=98}  .[3]

In Deutschland ist ein derartiges Identifikationsmerkmal neu. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.[4]

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor, falls ein Lastschriftgläubiger keinen anderen Wert festlegt. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:

  • DEppZZZ0nnnnnnnnnn

Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:

  • DE98ZZZ09999999999

In Österreich ist die Creditor-Identifikation (CID) ebenfalls 18 Stellen lang, der 11-stellige Nummernbereich beginnt immer mit einer Null. Die ID wird von der Nationalbank vergeben, ist aber bei der Hausbank zu beantragen.[5]

In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt.[4] In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt.

Für die Beantragung in anderen Ländern konnte Mitte 2012 noch keine Aussage gemacht werden. Ausschlaggebend für den Ort der Beantragung ist der Wohnsitz bzw. der Firmensitz.

  1. Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 21. August 2019.
  2. SEPA bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 3. April 2017.
  3. SEPA core direct debit sheme inter-interbank implementation guidelines. (PDF; 1,0 MB) Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss, 26. Januar 2015, S. 9, abgerufen am 24. Februar 2020 (englisch). 
  4. ↑ a b Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer. In: Deutsche Bundesbank. 21. Mai 2012, abgerufen am 3. März 2020. 
  5. Creditor-ID. In: Oesterreichische Nationalbank. Abgerufen am 3. März 2020 (österreichisches Deutsch): „Die Antragstellung für eine CID erfolgt ausschließlich durch die Hausbank des Creditors, eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich.“ 

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